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27. November 2025, 14:15 Uhr

Zukünftig sollen Zugtrassen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) und Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) mit Verkehrstag ab dem 14. Dezember 2025, die von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen sind und daher einen längeren Umleitungslaufweg nutzen müssen, ein reduziertes Trassenentgelt zahlen. Die bereits bestehende Entgeltregelung gemäß Ziffer 5.6.2.1 zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV ist von dieser Regelung unberührt.

Gemäß der eingereichten Ziffer 5.6.2.3 wird das reguläre Trassenentgelt um einen Umleitungsfaktor in Abhängigkeit von der Verkehrsart und Generalsanierungsmaßnahme reduziert. Die Umleitungsfaktoren werden gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken je Generalsanierungsmaßnahme in der Anlage 5.6.2.3 der INB 2026 veröffentlicht. Gefahrene Trassen müssen mindestens 5 Betriebsstellen der in dieser Anlage definierten Umleitungsstrecken tangieren, um mit dem jeweiligen Umleitungsfaktor berücksichtigt zu werden.

Voraussetzung für die Reduzierung des Trassenentgelts ist ein verbindlicher Meldeprozess der betroffenen Trassen in unserer Anwendung Rechnungsbahnhof. Hierzu benötigen Sie die Zuordnung der Rolle „Rechnungsbahnhof Generalsanierung“ in der Nutzerverwaltung des Infraportals, um unter dem Menüpunkt „Bestellen“ eine neue Meldung einzureichen. Die Trassen sind je Generalsanierungsmaßnahme zu melden, entweder durch Hochladen der ausgefüllten Vorlage, die im Rechnungsbahnhof zur Verfügung steht, oder durch händische Eingabe. Dies ist frühzeitig bis maximal 2 Monate nach Verkehrstag durchzuführen.

Bereits ab 1. Dezember 2025 wird der Meldeprozess im Rechnungsbahnhof für Sie freigeschaltet, sodass Sie künftig verkehrende Trassen, die von einer Generalsanierungsmaßnahme im Fahrplanjahr 2026 betroffen sind, frühzeitig melden können.

Weitere Informationen zur neuen Entgeltregelung sowie eine Kurzanleitung des Meldeprozesses finden Sie in nebenstehendem Download.

Weiterführende Informationen

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Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

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Entgeltnachlass bei Baubetroffenheit durch Generalsanierungsmaßnahmen PDF | 1,2 MB

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