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page www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2022-KW35-ForsetzungTrassenpreisfoerderungSPFV-11890382 2026-06-26 approved 7248637cae8c2562 einfachbahn@deutschebahn.com cf9d7af3f22a9c27

01. September 2022, 11:34 Uhr

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 30.08.2022 den Antrag der DB Netz AG auf Trassenpreiseförderung des SPFV beschieden. Züge des SPFV werden in dem Zeitraum vom 01.09.2022 bis 10.12.2022 mit 52,45% der Trassenentgelte gefördert. Für den Zeitraum vom 11.12.2022 bis 31.12.2022 wurde eine Förderquote von 30,82% der Trassenentgelte beantragt.

Für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 wird es eine rückwirkende Förderung geben. Hierfür stellt der Bund Fördermittel in Höhe von 135 Mio. Euro zur Verfügung. Die genauen Fördersätze stehen noch nicht fest.

Hinweis zur Beauftragung:

Für alle Zugangsberechtigten, die Stand Mai 2022 bereits eine Beauftragung vorgenommen haben, verlängert sich diese automatisch bis zum 31.12.2022. Diese automatische Verlängerung tritt nicht in Kraft, wenn Zugangsberechtigte bis zum 15.09.2022 Widerspruch einlegen.

Zugangsberechtigte, die noch keine Beauftragung eingereicht haben, können jeweils bis zum 15. Kalendertag des erstmals zu fördernden Monats die unterzeichnete Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Abweichend hiervon kann die Beauftragung für die rückwirkende Förderung für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.08.2022 bis zum 15.09.2022 eingereicht werden.

Allgemeine Informationen sowie Formula das Formularcenter der DB Netz AG finden Sie unter nebenstehenden Links.

Bei Fragen können Sie sich gerne über Foerderung-COVID19@deutschebahn.com an uns wenden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Foerderung-COVID19@deutschebahn.com

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Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr sowie derzeitig geltende Förderbeträge.

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