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01. April 2021, 00:00 Uhr

Wir als DB Netz AG sind im Rahmen der Umsetzung des SchlärmschG verpflichtet, die Einhaltung des Gesetzes in Form von nachgelagerten Stichproben zu überprüfen. In den ersten Monaten seit der Umsetzung des Gesetzes erfolgte die Abfrage der für die Prüfung erforderlichen Daten im wöchentlichen Rhythmus. Nach Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde wird ab sofort die Stichprobenprüfung monatlich durchgeführt. Wir kommen damit dem Wunsch zahlreicher Eisenbahnverkehrsunternehmen nach, welche einen längeren Rhythmus angeregt haben. In der Umstellung sehen wir eine erhebliche Prozesserleichterung für den Markt.

Die nächste Stichprobenprüfung erfolgt Anfang April 2021 für Zugfahrten des vorangegangenen Monats.

Der Umfang der Stichprobe bleibt dabei unverändert bei 5% aller für das SchlärmschG relevanter, durchgeführter Zugfahrten.

Einfache Datenübermittlung per Schnittstelle

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass neben der Lieferung der „Listen der Wagen“ in Form von Excel-Listen, die Verwendung unserer offenen Schnittstelle als Alternative zur Verfügung steht. Die Anbindung an die Schnittstelle erleichtert den monatlichen Datentransfer deutlich. Weitere Informationen zur Schnittstelle sowie allgemeine Informationen zum SchlärmschG finden Sie im Internet, unter dem nebenstehenden Link.

Kontakt

DB InfraGO AG - Schienenlärmschutzgesetz

schienenlaermschutzgesetz@deutschebahn.com

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Weiterführende Informationen

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