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einfachbahn@deutschebahn.com | page | www.dbinfrago.com | cf9d7af3f22a9c27 | https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2024-KW09-Veroeffentlichung-reservierter-Kapazitaeten-12715612 | 2026-06-30 | approved | 841e81ef888d98d0 |
29. Februar 2024, 14:16 Uhr
§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.
Nach Abschluss der Marktkonsultation haben sich keine Änderungen an den geplanten Kapazitäten ergeben. Am Donnerstag, den 29.02.2024, veröffentlicht die DB InfraGO AG die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2025, damit Kund:innen diese bei ihren anstehenden Anmeldungen für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2025 berücksichtigen können.
Weitere Details sind auf dem weiterführenden Link auf der rechten Seite abrufbar.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:
Links
Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan
Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Abschnitts 4.2.1.18 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).
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Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan
Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).
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