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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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kundeninfo allgemein allgemein
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kundeninfo
einfachbahn@deutschebahn.com page www.dbinfrago.com cf9d7af3f22a9c27 https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2024-KW09-Veroeffentlichung-reservierter-Kapazitaeten-12715612 2026-06-30 approved 841e81ef888d98d0

29. Februar 2024, 14:16 Uhr

§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.

Nach Abschluss der Marktkonsultation haben sich keine Änderungen an den geplanten Kapazitäten ergeben. Am Donnerstag, den 29.02.2024, veröffentlicht die DB InfraGO AG die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2025, damit Kund:innen diese bei ihren anstehenden Anmeldungen für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2025 berücksichtigen können.

Weitere Details sind auf dem weiterführenden Link auf der rechten Seite abrufbar.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

Infraportal

Links

Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan

Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Abschnitts 4.2.1.18 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).

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Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan

Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Abschnitts 4.2.1.18 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).