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| kundeninfo | allgemein | allgemein |
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page | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2024-KW12-Vorl-Inkraftsetzung-weiterer-Nutzungsbedingungen-TUeLS-12764974 | 2026-06-26 | approved | 4ac52efaac6b8c05 | einfachbahn@deutschebahn.com | cf9d7af3f22a9c27 |
22. März 2024, 13:00 Uhr
Die von der DB InfraGO AG ergänzten Regelungen in den Nutzungsbedingungen für die TÜLS im Zuge der Sperrungen Emmerich – Oberhausen betreffen die Anpassung der maximalen Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart für die Strecke 2510 Viersen – Kaldenkirchen Grenze sowie eine Ergänzung der in den Vorrangregeln im Schienengüterverkehr (SGV) enthaltenen Angaben der Quelle-Ziel-Relationen.
Damit diese geänderten Nutzungsbedingungen bereits im Rahmen der laufenden Netzfahrplanerstellung zur Anwendung kommen können, wurden die von der DB InfraGO AG zum 08.03.2024 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzten Regelungen in der Anlage 4.6.2 der INB 2025 entsprechend angepasst und heute veröffentlicht.
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Hier finden Sie die veröffentlichten Infrastrukturnutzungsbedingungen.
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