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06. Februar 2025, 15:02 Uhr

Seit Inbetriebnahme der Stufe 1 des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Kreiensen 2 am 25.11.24 gibt es noch Mängel am Streckenblock Barnten Sarstedt, weswegen aktuell Gegengleisfahrten zwischen Barnten Sarstedt nur im Havariefall zugelassen sind. Zur Beseitigung müssen neben einer Softwareeinspielung im gesamten Stellbereich des ESTW Kreiensen 1 + 2 zusätzliche Blockprobefahrten zwischen Rethen Nordstemmen / Emmerke stattfinden. Des Weiteren sollen in der Sperrpause zwei Bahnübergänge BÜ km 24,55 und km 24,705 (Strecke 1771) abgenommen und in Betrieb gesetzt werden. Aufgrund von Vorgaben des Eisenbahnbundesamtes können die angemeldeten Sperrzeiten nicht weiter reduziert werden. Bei Nicht-Umsetzung können planmäßige Bauarbeiten im Abschnitt Barnten Sarstedt nur als Totalsperrung durchgeführt werden, da der Gleiswechselbetrieb nicht genutzt werden kann.

Damit kommt es kurzfristig zu nachfolgend umfangreichen Sperrungen im Bereich des ESTW Kreiensen:

1. Sperrbereich/zeitlicher Umfang:

19.02.2025, 21:00 bis 23:00 Uhr 2h Totalsperrung gesamter Stellbezirk Kreiensen 1 & Kreiensen 2

  • Strecke 1732 Rethen Nordstemmen Elze Kreiensen Edesheim
  • Strecke 1770 Nordstemmen Abzweig Rössing
  • Strecke 1771 Barnten Abzweig Rössing
  • Strecke 1824 Einbeck-Salzderhelden Einbeck Mitte
  • Strecke 1940 Kreiensen Seesen
  • Strecke 1940 Kreiensen Vorwohle

2. Sperrbereich/zeitlicher Umfang:

19.02.2025, 23:00 Uhr bis 20.02.2025, 05:00 Uhr 6h Totalsperrung

  • Strecke 1732 im Abschnitt Sarstedt Barnten
  • Strecke 1770 im Abschnitt Rössing Emmerke
  • Strecke 1771 im Abschnitt Barnten Rössing

Durch die genannten Sperrzustände kommt es im Schienenpersonenfernverkehr zu Umleitungen, im Schienenpersonennahverkehr zu Ausfällen und Teilausfällen und im Schienengüterverkehr zu Umleitungen und Puffern von Zügen.

Die DB InfraGO AG bittet, diese Kapazitätseinschränkung bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des flexiblen Verkehrs zu beachten und nach Möglichkeit auf Zeiten vor bzw. nach diesen Zeiträumen auszuweichen. Die DB InfraGO AG bitte die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Weiterführende Informationen

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