git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
6.3 KiB
domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
| domain | tool | scope | tags | owners | component_type | source | url | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | contact | meta_fingerprint | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174678/8e3c97c16eacf34e1cecce267fa03372/Ril-437-1000-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 1ce73a8533737baa | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB 50 879 USt-IdNr.: DE199861757
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rüdiger Grube
Vorstand: Frank Sennhenn, Vorsitzender
Dr. Roland Bosch Bernd Koch Ute Plambeck Prof. Dr. Dirk Rompf Dr. Jörg Sandvoß
07.10.2014 Neuherausgabe der Richtlinie 437.1000
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Neuherausgabe der Richtlinie 437.1000 werden die Regelungen der TSI-gerechten Ge-
staltung der Richtlinie 408.01 - 09 angepasst.
Die Neuherausgabe tritt zum 13.12.2015 in Kraft.
Die örtlichen Regelungen werden nicht mehr in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Be-
triebsstellen bzw. für das Zugpersonal sondern im Betriebsstellenbuch oder Streckenbuch ge-
troffen. Die Regelwerkspassagen, zu denen örtliche Regelungen in Form von örtlichen Zusät-
zen (Betriebsstellenbuch bzw. Streckenbuch) zu treffen sind, werden in einem neuen Modul
437.1000 in Form der bisher aus dem Modul 408.1101 Abschnitt 2 Anhang 01 bekannten
Strichliste herausgegeben. Das Modul 437.1000 richtet sich an Mitarbeiter mit Planungs-, Lei-
tungs- und Überwachungsaufgaben, betriebliche Planer sowie Lehrkräfte für den Bahnbetrieb
und wird daher nicht in der Richtlinie 437 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über die
Handbücher 40810 und 40830.
Mit freundlichen Grüßen DB Netz AG
gez. i. V. Bormet gez. i. A. Villioth-Ebert (Leiter Betriebsverfahren) (Fachautorin Ril 437.1000)
DB Netz AG
Zentrale
Betriebsverfahren
Theodor-Heuss-Allee 7
60486 Frankfurt(Main)
www.dbnetze.com/fahrweg
437.1000Z00 gültig ab: 13.12.2015
DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt(Main)
Gemäß Verteiler Ril 437.1000
Bahnbetrieb Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB) Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln 437.1000 Seite 1
Fachautor: I.NPB 4; Heike Villioth-Ebert; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab: 13.12.2015
1 Allgemeines Das Modul richtet sich an Mitarbeiter, die örtliche Zusätze erstellen. 2 Spaltenübersicht (1) Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die relevanten Textstel- len der Ril 437.0011 bis 437.0014 und die Art der Unterlage, in der die zusätz- lichen Bestimmungen gegeben werden. (2) Die Spalten der Tabelle sind innerhalb der DB Netz AG einheitlich numm e- riert. Die Nummerierung der im Folgenden dargestellten Tabelle ist der nicht lückenlos. Die Tabelle hat folgenden Spaltenaufbau:
- Spalte 1 In Spalte 1 sind Textstellen und Stichwörter der Richtlinie 437 genannt, für die – soweit erforderlich – im Betriebsstellenbuch oder im Strecken- buch Regeln in Form örtlicher Zusätze zu geben sind. Hinter der Modul- nummer sind die Nummern der Abschnitte und weiterer Untergliederun- gen genannt, z. B. 437.0011 1 (3) bedeutet Modul 437.0011 Abschnitt 1 Absatz 3.
- Spalte 2 – Betriebsstellenbuch In Spalte 2 ist eine Schrägstrich (/), wenn Regeln im Betriebsstellenbuch gegeben werden müssen.
- Spalte 3 – Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU (bleibt in dieser Unterlage frei)
- Spalte 4 – Anagben für das Streckenbuch In Spalte 4 ist ein Schrägstrich (/), wenn Regeln in den Angaben für das Streckenbuch gegeben werden müssen.
- Spalte 5 – zu beachtende Regeln In Spalte 5 wird auf Regeln hingewiesen, die beachtet werden müssen, wenn Regeln als örtliche Zusätze im Betriebsstellenbuch gegeben wer- den.
- Spalte 6 - Betra In Spalte 6 ist ein Schrägstrich (/), wenn Regeln in einer Betra gegeben werden können.
- Spalte 7 – Lieferung von EIU an EVU In Spalte 7 ist ein Schrägstrich (/), wenn das EIU den EVU Daten liefert.
- Spalte 8 – Lieferung von EVU an EIU
Anwender Spaltenaufbau
Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln 437.1000 Seite 2
Gültig ab: 13.12.2015
3 Übersicht
1 2 4 5 6 7
Stichwort
Betriebs-
stellen-
buch
Angaben
für das
Strecken-
buch
Zu beachtende
Regeln Betra
Lieferung von
EIU an EVU
437.0011 1 (2)
Betriebsführung SZB-E, Bau-
form der Signalanlagen
/ /
Daten zur Auf-
nahme örtliche
Zusätze
437.011 2(1)
Zugleiter regelt Fahrdienst auf
der Zugleitstrecke/ Fahrdienst-
leiter einer Zugmeldestelle
/ /
Daten zur Auf-
nahme örtliche
Zusätze
437.0011 3 (2)
Verständigung zwischen zwei
Zugleitern (angrenzende
Zugleitstrecken)
/
437.0011 3 (3)
Ausrüstung des Zuges
/ /
Daten zur Auf-
nahme örtliche
Zusätze
437.011 3 (5)
Ausnahmen zum Bedienen von
Awanst
/ /
437.0011 4 (5) Benachrichtigung von Arbeits- stellen/Bahnübergangsposten / Daten zur Auf- nahme örtliche Zusätze 437.0012 1 (2) d) Zugvollständigkeitsmeldung durch Zugschlussmeldeposten /
437.0012 2 (1) f) Auswertung der Anzeige einge- gebener Sperren und Merkhin- weise /
437.0012 2 (6) Gleisabschnitte, die für Fahrten mit LÜ-Sendungen „Berta“ und „Cäsar“ zu prüfen sind /
437.0012 3 (11) b) Vorgeschriebener Halteplatz /
Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln 437.1000 Seite 3
Gültig ab: 13.12.2015
1 2 4 5 6 7
Stichwort
Betriebs
triebs-
stellen-
buch
Angaben
für das
Strecken-
buch
Zu beachtende
Regeln Betra
Lieferung
von EIU an
EVU
437.0012 4 (2)
Zustimmen zum Rangie-
ren auf Nebengleisen
/
437.0012 4 (5)
Grenzen zum Prüfen
des Freiseins der Gleis-
freimeldeabschnitte für
LÜ-Sendungen
/
437.0013 1 (2)
Ausrüstung des Zuges
/
Daten zur
Aufnahme
örtliche Zu-
sätze
437.0013 1 (3) d)
Kennzeichnung der
Zugschlussstelle für die
Einfahrt
/
Daten zur
Aufnahme
örtliche Zu-
sätze
437.0013 3 (6)
Lageplan in den örtli-
chen Zusätzen
/
Daten zur
Aufnahme
örtliche Zu-
sätze