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| regelwerk | allgemein | allgemein |
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www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174570/8a8d0ae96cf8bcd12e3c35d5823ad361/Ril-481-0000-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | d3ae6b5119d72696 | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
Richtlinie Bahnbetrieb Telekommunikationsanlagen bedienen Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch aufzunehmenden Regeln zur Richtlinienreihe 481 481.0000 Seite 1
Fachautor: I.NPB 4(B); Frank Hebel; Tel.: (030) 297-21463 Gültig ab: 10.12.2017
1 Allgemeines Die Richtlinie wendet sich an Mitarbeiter, die örtliche Zusätze erstellen. 2 Spaltenübersicht (1) Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die relevanten Textstel- len der Ril 481.0201, 481.0202, 481.0205, 481.0205Z01, 481.0205Z02, 481.0301 sowie 481.0302 und die Art der Unterlage, in der die zusätzlichen Bestimmungen gegeben werden. (2) Die Spalten der Tabelle sind innerhalb der DB Netz AG einheitlich numme- riert. Die Nummerierung der im Folgenden dargestellten Tabelle ist daher nicht lückenlos. Die Tabelle hat folgenden Spaltenaufbau:
- Spalte 1 – Stichwort In Spalte 1 sind Stichwörter der Ril 481 genannt, für die – soweit erfor- derlich – in den örtlichen Zusätzen Regeln gegeben werden müssen. Hinter der Modulnummer sind die Nummern der Abschnitte und weiterer Untergliederungen genannt, z. B. „481.0201 4 (8)“ bedeutet Modul 481. 0201 Abschnitt 4 Absatz 8.
- Spalte 2 – Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EIU In Spalte 2 ist ein Schrägstrich (/), wenn Regeln in den örtlichen Zusät- zen für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EIU gegeben werden müs- sen.
- Spalte 3 – Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU In Spalte 3 ist ein Schrägstrich (/), wenn Regeln in den örtlichen Zusät- zen für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU gegeben werden müs- sen.
- Spalte 4 – Angaben für das Streckenbuch In Spalte 4 ist ein Schrägstrich (/), wenn Regeln in den Angaben für das Streckenbuch gegeben werden müssen.
- Spalte 5 – Zu beachtende Regeln Bleibt in dieser Richtlinie frei.
- Spalte 6 – Betra Bleibt in dieser Richtlinie frei.
- Spalte 7 – Lieferung von EIU an EVU Bleibt in dieser Richtlinie frei.
- Spalte 8 – Lieferung von EVU an EIU Bleibt in dieser Richtlinie frei.
Spaltenaufbau
Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch
aufzunehmenden Regeln zur Richtlinienreihe 481
481.0000
Seite 2
Gültig ab: 10.12.2017
1 2 3 4
Stichwort Örtliche Zusätze
für Mitarbeiter auf
Betriebsstellen des
EIU
Örtliche Zusätze
für Mitarbeiter auf
Betriebsstellen des
EVU
Angaben für
das Strecken-
buch
481.0201 4 (8)
Nutzungsmöglichkeiten /
481.0201 6 (5)
Analoge Ortskanäle / /
481.0202 6 (2) Rufnummer der AVE /
481.0202 7 (1)
C-Kanal für das Nachschieben / /
481.0205 2 (3)
Rufnummer des Fdl /
481.0205 7
Zugvorbereitungsmeldung / / /
481.0205 8 (2)
Fahrzeugfernüberwachung / /
481.0205Z01 1
Zugfunkbereiche /
481.0205Z01 2 (1)
Regelmäßige Softwareaktualisierung /
481.0205Z01 3
Notrufbereiche, Notdurchsagen übermitteln /
481.0205Z01 5
Besonderheiten beim Nachschieben /
481.0205Z01 7 (2)
Rufnummer der GSM-R-EVZS /
481.0205Z01 7 (3)
Rufumleitungsziel /
481.0205Z02 2 (3)
Besonderheiten beim Nachschieben /
481.0301 1 (5)
Teilnehmerverzeichnis analoger Rangierfunk / /
481.0302 2 (5)
Rangierfunk-Teilnehmerverzeichnis erstellen / /
481.0302 2 (5)
Erreichbarkeit der Teilnehmer eintragen / / /
481.0302 5 (3)
Notdurchsage weiterleiten an /
* * * * *