Files
Orchestrator/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-481-0205z02-inb-2026-data.md
T
ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2026-06-30 21:19:25 +02:00

6.0 KiB
Raw Blame History

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
tool:allgemein
scope:allgemein
regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174606/483321896d60541f9c90a8e6ebc83fe5/Ril-481-0205Z02-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 94423ce4010ecc80 einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB 50 879 USt-IdNr.: DE199861757

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rüdiger Grube

Vorstand: Frank Sennhenn, Vorsitzender

Dr. Roland Bosch Bernd Koch Ute Plambeck Prof. Dr. Dirk Rompf Dr. Jörg Sandvoß

07.10.2014 Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0205Z02

Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.12.2015 tritt die Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0205Z02 Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk vom 09.12.2012 in Kraft. Die Aktualisierung umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:  Verlagerung der Regeln zur Geräteausrüstung in Richtlinie 810.0300.  Verlagerung der Regeln zu den Umschaltpunkten in Richtlinie 481.0205.  TSI gerechte Neuordnung der Begriffe für zu erstellende örtliche Regelungen, die bis- lang in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bzw. für das Zugper- sonal enthalten waren. Örtliche Regelungen werden künftig als o örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen  der Eisenbahnverkehrsunternehmen in unternehmensinternen Unterlagen der Eisenbahnverkehrsunternehmen,  der DB Netz AG im Betriebsstellenbuch, o örtliche Zusätze für das Zugpersonal im Streckenbuch dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen DB Netz AG

gez. i. V. Bormet gez. i. A. Hebel (Leiter Betriebsverfahren) (Fachautor Ril 481)

DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Markgrafendamm 24 10245 Berlin www.dbnetze.com/fahrweg Frank Hebel Telefon 030 297-21463 Telefax 069 265-58248 Mobil 0151 46131587 frank.hebel@deutschebahn.com Zeichen I.NPB 4 He 4810205Z02 DB Netz AG • Markgrafendamm 24 • 10245 Berlin

Gemäß Verteiler Richtlinie 481.0205Z02

Richtlinie Bahnbetrieb Telekommunikationsanlagen bedienen Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk 481.0205Z02 Seite 1

Fachautor: I.NPB 4; Frank Hebel; Tel.: (030) 297-21463 Gültig ab: 13.12.2015 1 Funktionale Rufnummer auf Strecken ohne GSM-R (1) Zugpersonal, das von Strecken ohne Zugfunk oder von Strecken mit ana- logem Zugfunk in eine mit GSM-R versorgte Strecke hineinfahren will, muss die funktionale Rufnummer schon vor Beginn der Zugfahrt vorbereitend in das GSM-R-Gerät eingeben. (2) Die funktionale Anmeldung (Registrierung) im GSM-R-Netz darf erst am fest- gelegten Umschaltpunkt bei Einfahrt in die mit GSM-R versorgte Strecke er- folgen. (3) Bei der funktionalen Anmeldung im GSM-R-Netz können folgende Anmelde- fehler auftreten:

  1. Funktionale Rufnummer (Zugnummer) ist bereits vergeben. Abhilfe: Funktionale Rufnummer korrigieren oder, bei korrekter funktionaler Rufnummer den vermutlich fehlerhaft funktional angemeldeten Teilnehmer anrufen und Klärung herbeiführen. Der Teilnehmer, der sich fehlerhaft funktional angemeldet hat, muss sich anschließend mit der korrekten funktionalen Rufnummer anmelden. Ist der funktional fehlerhaft angemeldete Teilnehmer nicht erreichbar, darf dessen funktionale Rufnummer nach vorheriger Rücksprache mit der Be- triebszentrale zwangsweise abgemeldet werden. Die zwangsweise Abmel- dung eines fehlerhaft angemeldeten Teilnehmers führt das GSM-R-Netz automatisch durch, wenn sich ein anderer Teilnehmer zweimal nacheinan- der mit dieser funktionalen Rufnummer anmeldet.
  2. Teilnehmer stellt automatische Abmeldung seiner funktionalen Rufnummer fest. Abhilfe: Funktionale Rufnummer ggf. korrigieren und wieder anmelden. Er- tönt die Meldung, dass die funktionale Rufnummer (Zugnummer) bereits vergeben ist, muss die Weisung der Betriebszentrale eingeholt werden.
  3. Zugnummer ist nicht bekannt. Ertönt bei korrekter funktionaler Anmeldung die Meldung, dass die Zug- nummer nicht bekannt ist, muss die Weisung der Betriebszentrale einge- holt werden. (4) Ein Teilnehmer muss seine funktionale Rufnummer an Stellen, die im Fahr- plan oder der La mit „ZF-Ende“ gekennzeichnet sind, sofort funktional abmel- den. Abweichend hiervon darf
  • am Ende der Zugfahrt,
  • beim Wechsel der Fahrtrichtung,
  • beim Wechsel des führenden Fahrzeugs,
  • bei mit der Zugfahrt verbundenen Rangierarbeiten, die funktionale Rufnummer später abgemeldet werden. Die Abmeldung soll, abhängig vom betrieblichen Erfordernis, möglichst zeitnah erfolgen. Grundsatz Funktionale Registrierung Anmeldefehler Funktionale Abmeldung

Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk 481.0205Z02 Seite 2 Gültig ab: 13.12.2015 2 Nachschieben (1) Triebfahrzeugführer von Schiebe-Triebfahrzeugen

  • melden sich funktional mit der Zugnummer des nachzuschiebenden Zuges und Kennziffer 05 an ihrem Zugfunk-Fahrzeuggerät an,
  • rufen den Triebfahrzeugführer des nachzuschiebenden Zuges in einer Ein- zelverbindung und fordern ihn zum Aufbau einer Konferenzverbindung auf,
  • bleiben Konferenzteilnehmer bis zum Ende des Nachschiebens. (2) Triebfahrzeugführer nachzuschiebender Züge
  • stellen nach Aufforderung durch den nachschiebenden Triebfahrzeugführer eine Konferenzverbindung zwischen beiden Triebfahrzeugführern und dem Fahrdienstleiter her,
  • lassen die Konferenzverbindung bis zum Ende des Nachschiebens beste- hen,
  • dürfen während des Nachschiebens nur den Fahrdienstleiter erneut in die Konferenzverbindung aufnehmen. (3) Örtliche Besonderheiten zum Nachschieben werden den Triebfahrzeugführern im Streckenbuch bekannt gegeben.  Triebfahrzeug- führer Schiebe- Triebfahrzeug Triebfahrzeug- führer nachzuschie- bender Zug Örtliche Be- sonderheiten