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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Anlage 3.3.4.8: Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG

Zweck der Verfahrensbeschreibung

Gemäß Ziffer 3.3.4.8. der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Abstellanlagen der DB InfraGO AG verboten. Für die mobile Graffitientfernung ist bei Anwendung anerkannter Verfahren und Einhaltung nachfolgender Bedingungen eine Ausnahme möglich, jedoch nicht innerhalb von Schutzgebieten.

Anzeige der Verfahrensanwendung

Zugangsberechtigte sind verpflichtet, die Aufnahme und jede Änderung von Verfahren zur mobilen Graffitientfernung der DB InfraGO AG schriftlich standortspezifisch anzuzeigen und die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Anwendungsbedingungen gegenüber der DB InfraGO AG zu bestätigen. Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der neuen bzw. geänderten Tätigkeiten an die DB InfraGO AG zu übersenden. Zugangsberechtigte, die bereits die mobile Graffitientfernung durchführen, sind verpflichtet, nach in Kraft setzen dieser Regelung die Konformität ihres Verfahrens mit den folgenden Anwendungsbedingungen zu bestätigen.

Der Verfahrensanzeige umfasst:

  • Name und Anschrift des Zugangsberechtigten

  • Name und Anschrift des Reinigungsdienstleiters

  • Einsatzstelle für die mobile Graffitientfernung (Betriebsstelle gem. Anlagenportal Netz), Netzbezirk, Gleis und Anschrift der Örtlichkeit

  • Bestätigung der allgemeinen Anwendungsbedingungen und

  • Bestätigung der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG (falls dieses zur Anwendung kommt)

falls zutreffend:

  • Verfahrensbeschreibung eines abweichenden Reinigungsverfahrens sowie ggf. notwendige Prozessdokumente zur Beurteilung der Gleichwertigkeit (als Nachweis gleicher Sicherheit) mit der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung durch die DB InfraGO AG

  • Nachweis über die wirksame Absorptionsleistung (mindestens 5 l/m²) der verwendeten Absorptionstextilien (Produktdatenblatt)

  • Art und Name des Schutzgebietes und Schutzgebietsnummer

  • Stellungnahme der Landeswasserbehörde zur Anwendung des angezeigten Reinigungsverfahrens in Schutzgebieten unabhängig davon, ob das mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmte Reinigungsverfahren oder ein abweichendes Reinigungsverfahren zur Anwendung kommt

Allgemeine Anwendungsbedingungen

  • Das verwendete Verfahren entspricht mindestens dem Sicherheitsstandard der unten beschriebenen Verfahrensbeschreibung mit einem 3-stufigen Schutz- und Barrierekonzept und erfüllt die nachfolgenden Anwendungsbedingungen.

Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG

Stand: 14.12.2025

  • Dienstleister, Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind durch die beauftragenden Zugangsberechtigten in die Anwendungsbedingungen und die Verfahrensbeschreibung einzuweisen. Entsprechende Nachweise über die Einweisung sind auf Anfrage der DB InfraGO AG vorzulegen.

  • Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich wassersparend durchzuführen. Alle anfallenden Reinigungsmittel und Reinigungsschlämme müssen aufgefangen werden.

  • Es ist sicherzustellen, dass keine Reinigungschemikalien und anfallende Reinigungsschlämme in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern.

  • Die maximal mitgeführte Menge von Reinigern und Wasser zur Neutralisation beträgt in Summe maximal 220 Liter pro Einsatzstelle.

  • Die Auftraggeber und Verfahrensanwender unterstützen die stichprobenhafte Auditierung der Reinigungsverfahren durch Beistellung geeigneter qualifizierter Mitarbeiter-Innen von Seiten des ausführenden Unternehmens oder Zugangsberechtigten.

  • Die verwendeten Absorptionstextilien müssen mindestens die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens 5 l/m² haben.

Verfahrensbeschreibung

Die Verfahrensbeschreibung dient der umwelt- und rechtskonformen Umsetzung einer mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH unter Berücksichtigung der Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes.

1. Vorbereitung der Einsatzstelle:

  • Eine Polyethylenfolie (PE-Folie) ist im Bereich der zu behandelnden Stelle auszulegen und unter dem Wagenkasten bis zum Schienenkopf zu ziehen.

  • Auf die PE-Folie ist ein Maler- oder Renovierungsvlies auszulegen.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die PE-Folie und das Malervlies nicht durch mechanische Belastungen bei den Reinigungsarbeiten oder durch Einwirkungen aus dem Boden (Gleisschotter) durchstoßen werden. Gegebenenfalls sind die Schutzschichten zusätzlich vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.

  • Rechteckige Auffangwannen sind bündig, entlang des gesamten Anwendungsbereiches auf das Vlies zu stellen und mit waschbaren Matten oder anderen hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien auszulegen, die die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens von 5 l/m² haben.

  • Es ist sicherzustellen, dass die anfallenden Schlämme in den aufgestellten Auffangwannen aufgefangen werden und durch die waschbaren Matten oder hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien vollständig gebunden werden. Tropfverluste müssen ausschließlich auf dem Vlies verbleiben und dürfen nicht in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern. Es dürfen keine flüssigen Abfälle anfallen.

  • Alle flüssigen Komponenten müssen durch die waschbaren Matten und/oder die Absorptionstextilien aufgefangen bzw. zurückgehalten werden.

2. Anwendung von Reiniger und Wasser:

  • Graffitireiniger sind nur auf die betroffenen Flächen aufzutragen und sparsam anzuwenden.

Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG

Stand: 14.12.2025

  • Die angewendeten Graffitireiniger dürfen maximal der Wassergefährdungsklasse II (WGK 2) entsprechen und müssen für den Anwendungszweck zugelassen sein.

  • Die Reinigung ist wassersparend durchzuführen. Die Anwendungsbedingungen und die Mengenbeschränkung von maximal 220 Litern pro Einsatzstelle sind zu beachten.

  1. Rückbau der Einsatzstelle:

    • Sämtliche verwendeten Arbeitsmittel, Stoffe und Abfälle sind von der Einsatzstelle zu entfernen.

    • Nach Abschluss der Arbeiten ist die Einsatzstelle vollständig zu beräumen. Eine Lagerung von flüssigen und/oder wassergefährdenden Stoffen sowie von Abfällen auf dem Gelände der DB InfraGO AG ist nicht zulässig.

Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten

In Schutzgebieten gelten neben der AwSV die Besonderheiten der Schutzgebietsverordnungen. Für diese sind die jeweiligen Landeswasserbehörden zuständig, dies gilt auch bei Eisenbahnbetriebsanlagen des Bundes. Liegt die anzuzeigende Einsatzstelle in einem Schutzgebiet, hat der Zugangsberechtigte das Reinigungsverfahren im Vorfeld mit der zuständigen Landeswasserbehörde bezüglich der Vereinbarkeit mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung abzustimmen. Die Beteiligung der Landeswasserbehörde obliegt dem Zugangsberechtigten. Dies gilt auch für den Fall, dass die oben beschriebene Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG angewendet wird.

Die Zustimmung der Landeswasserbehörde sowie die jeweilige Verfahrensbeschreibung zum Reinigungsverfahren zur Graffitientfernung im Schutzgebiet ist der DB InfraGO AG vor ihrer Anwendung vorzulegen. Die DB InfraGO AG wird sich einer positiven Verfahrensbewertung der Landeswasserbehörde anschließen, sofern das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das mindestens gleichwertig zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung ist.

Die Zustimmung der zuständigen Landeswasserbehörde zur Aufnahme der Reinigungstätigkeiten im Schutzgebiet ist der Anzeige der Verfahrensanwendung beizufügen. Sollte eine behördliche Zustimmung für die Anwendung des Reinigungsverfahrens im Schutzgebiet nicht erlangt werden, ist der Zugangsberechtigte nicht berechtigt, die mobile Graffitientfernung am angezeigten Standort durchzuführen.

Abweichende Reinigungsverfahren

Die Beurteilung abweichender Verfahren erfolgt grundsätzlich durch die DB InfraGO AG. Sie bewertet, ob das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das gleichwertig ist zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für den Vollzug der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Einhaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei betriebsnotwendigen Anlagen der DB. In dieser Funktion hat das Eisenbahn-Bundesamt das in der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG beschriebene Verfahren fachlich bewertet und als wasserrechtlich unbedenklich eingestuft.

Wenn die Gleichwertigkeit des abweichenden Reinigungsverfahrens gegeben ist, erfolgt die Bestätigung des angewendeten Verfahrens durch die DB InfraGO AG. Wenn die DB InfraGO AG Zweifel an der Gleichwertigkeit der Verfahren hat, kann sie eine Bewertung des Eisenbahn-

Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG

Stand: 14.12.2025

Bundesamts als zuständige Wasserbehörde einholen oder Nachbesserungen einfordern. Die Beurteilung des abweichenden Reinigungsverfahrens erfolgt auf Grundlage von Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, die der Zugangsberechtigte bei der Anzeige der Verfahrensanwendung vorzulegen hat.

Auditierung der Anwendung

Die DB InfraGO AG wird sich stichprobenhaft von der sachgerechten Verfahrensanwendung überzeugen.

Untersagung der mobilen Graffitientfernung

Sollte die DB InfraGO AG im Rahmen von Auditierungen, stichprobenhaften Überprüfungen oder durch konkrete Hinweise Kenntnis erhalten, dass Verstöße gegen die allgemeinen Anwendungsbedingungen oder die angezeigte Verfahrensbeschreibung vorliegen, kann die DB InfraGO AG dem jeweiligen Zugangsberechtigten die mobile Graffitientfernung untersagen.

Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG

Stand: 14.12.2025