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2026-06-30 21:19:25 +02:00

2.4 KiB

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web
schienennetz
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Neuverkehrsnachlass

Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre gewährt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Prozent auf das Trassenentgelt. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten und ab einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme gewährt.

Der Neuverkehrsnachlass muss vor Anmeldung der entsprechenden Zugtrasse über folgenden Link bei der DB InfraGO AG beantragt werden: https://neuverkehrsnachlass.dbinfrago.com

Weitere Informationen zu den Bedingungen zur Erreichung des Neuverkehrsnachlasses befinden sich in den INB unter Ziffer 5.2.6.1

Ende des Expander-Inhaltes

Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand & Minderung auf Verlangen

Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme, der streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom sowie bei personal oder betriebsplanungsbedingten Mängeln, mindert die DB InfraGO AG unaufgefordert das Trassenentgelt, wenn es infolgedessen zu Zusatzverspätungen kommt. Weitere Mängel können von den Zugangsberechtigten in einer konkreten schriftlichen Mängelanzeige angezeigt werden und zu einer Minderung des Trassenentgelts auf Verlangen führen.

Informationen zur Entgeltminderung befinden sich in den INB unter Ziffer 5.6.5.1.

Ende des Expander-Inhaltes

Weiterführende Informationen

Links

INB

Hier finden Sie die veröffentlichten Infrastrukturnutzungsbedingungen.

INB

Hier finden Sie die veröffentlichten Infrastrukturnutzungsbedingungen.