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Orchestrator/output/processed/intern/pathos/netzausgelöste-stornierung-nas.md
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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Ausgangssituation

Die Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) legen fest, dass die DB InfraGo AG den restlichen Trassenvertrag über den Rest des bestehenden Fahrplanjahres kündigen muss, wenn ein Kunde monatlich mehr als 30 Prozent der Trassenkilometer eines bestehenden Trassenvertrages storniert hat. Bisher ist eine netzseitige Stornierung im Trassenportal nur für Rahmenvertrags-Kapazitäten möglich. Die netzausgelöste Stornierungen / Kündigung muss zukünftig auch für Trassen des Netzfahrplans und des Gelegenheitsverkehrs möglich sein. Zum aktuellen Status siehe die Aktuelle Information zum Status der Kündigung von Trassenverträgen nach Ziffer 3.3.4.4.3 lit. a) der INB 2025 sowie zukünftig mögliche aktualisierte Kundeninformationen.

Wenn Kunden eine Stornoquote größer 30 % innerhalb eines Monates gemäß INB aufweisen, müssen diese Trassen als Sanktionierung storniert werden. Dafür wird der NAÄ Prozess genutzt, der sich (Stand 16.1.26) noch in Entwicklung befindet).

Vorgehen

Der Vorgang setzt sich grundsätzlich zusammen aus

Ein Workaround für den NAS-Prozess wäre das Einloggen in pathOS und dort stornieren. Dies wird aber nur nicht als übliches Vorgehen angestrebt.

Quelle:

Aktuelle Information zum Status der Kündigung von Trassenverträgen nach Ziffer 3.3.4.4.3 lit. a) der INB 2025