Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/kundeninfo/nfp-2022-änderungen-durch-bnetza-beschluss-bei-der-durchführung-der-konfliktlösu.md
T

2.5 KiB
Raw Blame History

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, source_version, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source source_version url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
kundeninfo allgemein allgemein
domain:kundeninfo
tool:allgemein
scope:allgemein
kundeninfo
page www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2021_KW22_NFP-2022-Aenderung-durch-BNetzA-11889276 2026-06-26 approved 0f6ff1bba6a8b5fc einfachbahn@deutschebahn.com cf9d7af3f22a9c27

Für uns als DB Netz AG ist die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter ein sehr wichtiges Anliegen.

Durch einen Beschluss der BNetzA sind wir als DB Netz AG jedoch aufgerufen, erweiterte Informationen (durch § 52 Abs. 7 und Abs. 8 ERegG aufgestellten Kriterien) zu konfliktären Trassenanmeldungen offen zu legen. Dazu wird die bisherige Abfrage zur Einverständniserklärung zur Offenlegung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Darstellung der Konfliktsituation (Konfliktcharts) mit den betroffenen Trassenanmeldungen um folgende Kriterien ergänzt:

  • Rahmenvertragsschutz (§ 52 Abs. 7 Satz 2 ERegG
  • Vertaktung (§ 52 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 ERegG)
  • Netzeinbindung (§ 52 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 ERegG)
  • Einordnung als grenzüberschreitende Zugtrasse (§ 52 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 ERegG)
  • Einordnung als Zugtrasse für den Güterverkehr (§ 52 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 ERegG
  • Regelentgelt (§ 52 Abs. 8 Satz 1 ERegG)

Die Zugangsberechtigten (ZB) haben dann die Möglichkeit, entsprechende Angaben zu den Kriterien 1. 5. mitzuteilen, bzw. die Information, welche dieser Kriterien die ZB bei ihrer Trasse als „erfüllt“ und welche als „nicht erfüllt“ ansehen. Im Falle von fehlenden Angaben, auch nur bei einzelnen Kriterien, gilt die Zustimmung zur Offenlegung als nicht erteilt.

Das Regelentgelt zu Ziff. 6. wird durch uns als DB Netz AG vorläufig ermittelt. Auch hier werden wir die Zugangsberechtigten im Vorfeld um Mitteilung bitten, ob sie mit der Offenlegung im Rahmen des Konfliktlösungsgesprächs einverstanden sind.

Nach der Abfrage (3-Tages-Frist) und den entsprechenden Rückmeldungen, erfolgt der Versand der Konfliktcharts in Vorbereitung auf das Konfliktlösungsgespräch.

Kontakt

netzfahrplanerstellung@deutschebahn.com

Weiterführende Informationen

Kontakt

netzfahrplanerstellung@deutschebahn.com