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regelwerk allgemein allgemein
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regelwerk
betrieblich-technisch
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Richtlinie Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Glossar 423.1100 Seite 1

Fachautor: ; Markus Stern; Tel.: (9521) 104 Gültig ab 09.12.2018

Assistent weitere am Ereig nisort tätige Mitarbeiter des Notfallmanagements der DB Netz AG, die nur im Auftrag des Notfallmanagers Aufgaben durchführen dürfen BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufg a- ben (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, THW) Einsatzleiter DB AG ist der Notfallmanager Einsatzleiter (Fremdrettung) Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Fremdrettung sind die gesetzlichen R e- gelungen der Länder. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten diese haben. Deren Hauptaufgabe ist es, mit Hilfe der unterstellten Einsat z- kräfte, die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen zu tref- fen. Dem Einsatzleiter können entsprechend dem j eweils geltenden Landesrecht Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein. Ereignis im Sinne des Notfallmanagement ist ein Unfall in der Definition der „Allgemeinverfügung zum Melden von gefährlichen Ereignisse n im Eisenbahnbetrieb“ (vom 10.11.2009, gültig ab 01.01.2010). Ereignisort Unfallort/Ort eines gefährlichen Ereignisses;
die Ausdehnung richtet s ich nach dem Ereignis und wird vom Notfallmanager definiert. Ein Ereignisort kann mehr e- re Ereignisstellen beinhalten. Ereignisstelle Teilbereich eines Ereignisortes Fremdrettung umfasst alle Maßnahmen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die gem. gültigem Landes - oder Bundesgesetz mit Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes betraut sind, um ein eingetretenes Er eignis in seinem Ausmaß zu begrenzen bzw. zu beseitigen.
Fremdrettungskräfte (BOS mit Fremdrettungsaufgaben) unter dem Begriff Fremdrettungskräfte im Sinn dieser Richtlinie werden alle Angehörigen von BOS zusammen- gefasst, die Maßnahmen der Fremdrettung ergreifen.
Gefahrenabwehr Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und D urchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen der Sachen ausgehen und zur Reduzierung einer Gefähr dung. Sie wird durch Behörden und Organisationen mit Sicherheits- aufgaben (BOS) wahrgenommen.

Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Glossar 423.1100 Seite 2

Gültig ab 09.12.2018 Notdienst Fachberater des ZB bzw. des einbezogenen EVU zur Unterstützung des Notfallmanagers Notfallmappe enthält alle erforderlichen Unterlagen für die Durchführung des Notdienstes (z.B. Zuständigkeiten, Besonderheiten, örtliche Festlegungen).
Notfallmanager Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers DB Netz AG der als Funktionsträger und Aufsichtsführender die erforderlichen operativen Aufgaben des Notfallman a- gements im Ereignisfall wahrnimmt. 