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Anlage 10: Dokumentation zum ujBau Prozess

Ablauf Stellungnahme unterjähriger Bau

Frage: Warum wird nach einem Trassenvorschlag im GPE und einer darauffolgenden Stellungnahme ein GPEnS in Form einer PNAM gesendet? (Ticket TTTSOL-831)

Antwort: Wenn DB InfraGO den Änderungsvorschlag des EVU nicht umsetzen kann, entspricht das GPEnS/FPE inhaltlich dem GPE (sofern keine weiteren Anpassungen seitens InfraGO nötig sind). Es liegt beim EVU zu entscheiden, ob die Trasse storniert werden soll.

Das Diagramm ist an allen angemerkten Stellen korrekt, da es immer zu kurzfristigen Störungen kommen kann. Selbstverständlich erfolgt eine kurzfristige Änderung nur wenn sie unvermeidbar ist.

Frage: Wie viele Stellungnahme (PathConfirmedMessage, PathDetailsRefusedMessage, PathRequestMessage) kann ein EVU auf eine GPE (oder GPE nach SN) im Fplj 2026 schicken? Nach Ermessen von DB Cargo werden wir auf ein GPE mit mehreren Verkehrstag unterschiedlich reagieren wollen (Beispiel: ein GPE mit Verkehrstag Montag bis Mittwoch; Gewünschte Antwort von DBC ist Montag Zustimmung, Dienstag und Mittwoch veränderte Abfahrtszeit am Startbahnhof). Wie kann diese Art der Rückmeldung abgegeben werden? [TTTSOL-454] Stellungnahme - Anzahl Antwort auf GPE - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Es wird an einer standardisierten Lösung gearbeitet. Zunächst über das Freitextfeld.

GPE nach SN

Frage: Wird es für alle GPE ein GPE nach SN geben (Ausnahme BKE-Kat 1)? Können wir davon ausgehen, dass auch bei Prozessstörungen auch ein GPE nach SN versandt wird? ()

Antwort: Der Stand bleibt weiterhin gleich. Für alle fristgerechten BKEn 2-8 gibt es für betroffene Züge im Migrationszeitraum ein GPE nS.

Prozessabbruch

Frage: Wenn ein Zug im Nachgang einer GPE doch keine Änderung durch Bau mehr erfährt und damit keine NAÄ mehr notwendig ist, wird trotzdem eine FPE versendet? [TTTSOL-458] Prozessstörer - nicht mehr baubetroffen - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Sollten sich die Randbedingungen für die Durchführung des Prozesses zwischen GPE und FPE so verändert haben, dass eine Änderung der Bestandstrasse nicht mehr notwendig ist, wird der Prozess mit der Kopie der zuletzt gesendeten Nachricht (PathDetailsMessage oder PathNotAvailableMessage) mit dem TypeofInformation Code 29 (=withdrawal) erneut gesendet. Der Versand dieser Nachricht beendet den Prozess umgehend. Die betroffene Bestandstrasse erfährt keine Änderung und gilt unverändert weiter.

NAÄ

Frage: Wir haben die Erwartung, dass bei einer NAÄ mit Inkonsistenzen die Korrektur des Fehlers innerhalb von max. 5 Werktagen erfolgt. Ist das so geplant? ()

Antwort: Falls eine Korrektur aufgrund von räumlichen Inkonsistenzen nötig werden sollte, dann wird dies schnellstmöglich behoben. Zeitliche Inkonsistenzen sind davon ausgenommen.

Frage: Besteht ein Anspruch auf Korrektur der NAÄ? Und in welcher technischen Art erfolgt die Rückmeldung der Fehler? ()

Antwort: Nein, es wird keine technische Möglichkeit zu Rückmeldung auf Fehler geben. (Hinweis zur Antwort: Damit ist gemeint, dass es keinen Nachrichtentyp gibt, um die Forderung einer Korrektur zu senden. Hier ist der Weg der eMail notwendig.)

Frage: NAÄ werden tagesscharf verschickt, wie ist das gemeint? Wird es hier eine wochenweise Bündelung geben? Wir erwarten, dass alle NAÄ wg. Bau bis z-8 vorliegen.

Antwort: Tagesscharfer Versand bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein FPE nicht montags 6 Uhr gesammelt versendet werden, sondern direkt, wenn das FPE und NAÄ fertiggestellt sind.

Frage: Wir gehen derzeit davon aus, dass wir auch bei Verfristung von Baumaßnahmen, also verspätetes FPE/ ganz ohne FPE immer eine NAÄ mit begleitender PDM bekommen.

Antwort: Es gibt immer ein FPE und NAÄ zusammen. Es wird keine NAÄ aus dem Baufahrplan geben ohne FPE.

Frage: Wie wird für eine NAÄ mit einer Gültigkeit ab einem Donnerstag, welche an einem Montag zugestellt wird, die Verfristung ermittelt? Erfolgt die Berechnung basierend auf dem mitgesendeten Gültigkeitsbeginn oder auf Basis des 1. Verkehrstages.

Antwort; Berechnung erfolgt auf Basis des 1. Verkehrstages.

Änderungsbestellungen/Änderungsprozess - Parellelität

Frage: Wie soll mit der Parallelität Änderungsbestellung/ unterjähriger Bauprozess umgegangen werden?

Antwort: Auszug INB 2027 - Ril 402.0305 Abschnitt 10 Absatz 6 Änderungsbestellungen von baubetroffenen Trassen (6)
Änderungsbestellungen für den baubetroffenen Zeitraum sind zwischen z-29 bis z-8 (Bearbeitungsphase der baubetroffenen Trassen durch die Baumaßnahme) nicht zulässig. Der nicht baubetroffene Zeitraum ist hiervon ausgenommen. Die ZB haben die Möglichkeit im Rahmen der Stellungnahme zum GPE, Änderungswünsche für den baubetroffenen Zeitraum der DB InfraGO AG mitzuteilen.

Frage: Welche Möglichkeit haben EVUs die Baubetroffenheit festzustellen, wenn ein GPE noch nicht oder verfristet vorliegt?

Antwort: Die bekannten BKE sind in der KOMBau hinterlegt und können dort eingesehen werden, z.B. der Zeitraum und die örtliche Lage.

Frage: Wird in dem Zusammenhang darüber nachgedacht die OIM zum Zeitpunkt z-29 wieder/doch einzuführen, um Seitens DB InfraGO über die Baubetroffenheit zu informieren?

Antwort: Wie am 02.07.2024 in der RTB AG kommuniziert, ist für den Migrationszeitraum keine Umsetzung der OIM geplant. Die OIM kommt nicht vor der vollständigen Einführung TTT.

Frage: Wir gehen davon aus, dass Änderungsbestellungen, die einen baubetroffenen Zeitraum tangieren technisch zurückgewiesen werden.

Antwort: Die Eingabe der Änderungsbestellung durch die Kunden in die Systeme wird, wie gewohnt, notwendig sein.

Frage: Schließt DB InfraGO netzausgelöste Änderungen (unabhängig von Bau) im Zeitraum z-29 bis z-8 generell aus? Wenn nicht, welche Regelung/Prozess gibt es dazu?

Antwort: Nein, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Bearbeitungszeit im unterjährigen Bau, keine weiteren netzausgelösten Änderungen verarbeitet und gesendet werden.

uj Bau bei Neubestellungen

Frage: Bei Neubestellungen von Zügen im NFPL nach T-29 - wie kommen dann GPE und FPE-Informationen auf die Züge? (T-x = Wochen)

Antwort: INB 2027 Ril 402.0305 Abschnitt 8 Abs. 2 Bereitstellung FPE für BKE der zweiten und dritten Konsultationsphase für Trassen aus NEP II
Die DB InfraGO AG stellt für BKE aus der zweiten und dritten Konsultationsphase das FPE für Trassen mit Verkehrstagen zwischen dem Fahrplanwechsel und 28. bzw. 29. Februar, welche zur zweiten Netzfahrplanerstellungsphase angemeldet wurden, bis acht Wochen (SPV) bzw. fünf Wochen (SGV) vor Baubeginn innerhalb der betroffenen Bauwoche zur Verfügung. Die DB InfraGO AG strebt an, FPE des SGV bis acht Wochen, spätestens jedoch fünf Wochen vor Baubeginn innerhalb der betroffenen Bauwoche zur Verfügung zu stellen.

INB 2027 Ril 402.0305 Abschnitt 8 Abs. 4 Bereitstellung FPE für BKE der zweiten und dritten Konsultationsphase aus NEP I
Für BKE, die in der zweiten und dritten Konsultationsphase behandelt wurden und bis 28. bzw. 29. Februar des aktuellen Fahrplanjahres beginnen, stellt die DB InfraGO AG den betroffenen ZB ein GPE bis spätestens 15 Wochen vor Beginn der betroffenen Bauwoche zur Verfügung (Ausnahmen siehe Abs. 2). Die ZB haben drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Diese kann sich ausschließlich auf die Inhalte des GPE beziehen, da die zugrunde liegende BKE zum Versandzeitpunkt des GPE bereits konsultiert wurde.

Frage: Wie ist eine Umbestellung eines Netzfahrplanzuges im Rahmen der NEP 2 im Sinne der GPE-Frist als NEP 2 zu werten? Unsere Erwartung ist, dass nur Neubestellungen im Rahmen der NEP 2 auch als NEP 2 im Sinne der GPE-Frist gewertet werden.

Antwort: Der Prozess zur NEP 2 bezieht sich nur auf Neubestellungen. Umbestellungen wären im zu klärenden Prozess der Änderungsbestellungen zu verstehen.

Frage: Wie werden unterjährige Regeltrassenänderungen und Neuverkehre gehandhabt (Berücksichtigung in BKE 4, 6, 7, 8) [TTTSOL-455] Änderungsbestellungen/Änderungsprozess - uj Regeltrassenänderung und Neuverkehre - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Wenn die Baumaßnahmen bereits im Netzfahrplan berücksichtigt sind, werden diese bei Änderungsbestellungen und Neubestellungen im GelV berücksichtigt werden.

Gleisangaben

Frage: Eine Gleisangabe bei abweichenden Gleisen wird von DB FV benötigt, um zu prüfen, wieviel m Bahnsteig fehlen, falls ein kürzeres Gleis angefahren wird. Nur so können wir errechnen, wieviel Türen gesichert werden müssen. Ebenso benötigen wir eine Aussage, wieviel m Bahnsteig bei durch Bauarbeiten verkürzten Bahnsteigen fehlen. Wir benötigen dies im Export aus der KomBau, um den Bedarf automatisiert zu ermitteln. Die fehlende Bahnsteiglänge wurde aus der Schnittstellenbeschreibung zum GPE heraus genommen. Was ist hier der technische Hintergrund?

Antwort:

NSP "bahnsteiglängenichtausreichend" wurde in der aktuell veröffentlichten Anlage 10 wieder auf "k" gesetzt, war fälschlicherweise auf "n/a".

Es erfolgt keine Gleisangabe in GPE - FPLO.

Die EVU/der ZB ist zu entsprechenden Sicherungsmaßnahmen gemäß EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) verpflichtet.

UPDATE 08.12.2025: Gleisangaben in NAÄ werden erfolgen. Änderung wurde über neue INB kommuniziert.

BKE

Frage: Wir haben zum Thema BKE-Kategorien eine Frage zum Hintergrund: Was bedeutet „Auswirkungen auf mehr als ein Netz“? Ist hier grenzüberschreitender Verkehr gemeint oder Regionalbereichsgrenzen? [TTTSOL-485] BKE/ANNEX VII - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Auswirkungen auf mehr als ein Netz bedeutet, dass baubedingte (Teil-)Ausfälle, Umleitungen oder Ersatz durch andere Verkehrsträger von grenzüberschreitend verkehrenden Zügen auch Auswirkungen auf die benachbarten EIU entfalten.

Frage: Wie wird damit umgegangen wenn ein Zug von mehreren Baustellen betroffen ist und eine davon abgesagt wird? Wird das komplette GPE zurückgezogen oder können auch einzelne Verkehrstage eines GPEs zurückgezogen werden? Wie ist der Prozess und die Auftragsreihenfolge? Das Schnittstellendokument ist dazu nicht aussagekräftig. [TTTSOL-546] Absage Baustellen - mehrere Baustellen - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Je nach Zeitpunkt wird ein angepasstes neues Fahrplanprodukt (GPE -> GPEnS -> FPE) gesendet. Siehe Regelung auf den Verfristungsfolien. Wenn einzelne Verkehrstage des GPEs nicht mehr baubetroffen sind, werden diese im Folgeprodukt aktualisiert. In diesem Fall wird keine zusätzliche 'Withdrawal'-Nachricht für diese einzelnen Tage gesendet.

Frage: Wie wird künftig seitens InfraGo mit einer Verschiebung eines Baukorridors aus dem NFpl umgegangen?
1. Gibt es eine neue BKE zur Abstimmung des Konzepts bei geeignetem Vorlauf?
2. Werden dann Netzausgelöste Änderungen bzw. GPEs/FPEs geschickt?
3. Kann ausgeschlossen werden, dass EVUs (wie heute) umbestellen müssen?

Antwort: Baukorridore werden ab Fpl. 2027 in Invest-Container und BKE 8,7,6 und 4 aufgehen und in der 1. bzw. 2. KP kommuniziert und abgestimmt. Diese werden im Netzfahrplan bearbeitet. Sollte es zu einer Verschiebung von Baumaßnahmen der 2. KP nach x-12 kommen muss diese mit der Ausnahmeregelung der Nr.14 nach Ril 402.0305 Abs. 10 durchgeführt werden.

1. Diese BKE werden in den Folgeprozessen mit den Kunden abgestimmt und umgesetzt.
2. Ja es werden dann spätestens und ausschließlich in der 4. KP GPE/FPE und NAÄ gesendet werden.
3. Im uj Bau 4.KP ist eine Umbestellung nicht notwendig

Frage: Wird vor der Absage von Baustellen mit den EVU gesprochen ob die Absage zur erneuten Umplanung bzw. Rückfallen auf Vertragszustand führt oder ob man den ausgeplanten Bauzustand wegen zu kurzen Vorlauf erhält? [TTTSOL-545] Absage Baustellen - Kommunikation EVU - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Es erfolgt keine gesonderte Abstimmung. Vielmehr gilt folgende, bereits gezeigte, Regelung: Vor Versand des GPE zu z-24 erfolgt die Absage der Baumaßnahme und die Regeltrasse erhält ihre Gültigkeit zurück. Nach z-24 erfolgt die Prüfung der Komplexität der Dekonstruktion. Nach z-8 erfolgt keine Änderung der Bautrasse mehr, die FPE-Trasse bleibt bestehen, da die Bautrasse bereits zur Regeltrasse geworden ist.

OIM

Frage: Object Infomessage zu Start KP 4 -gibt es eine abschließende Entscheidung zur Einführung?

Antwort: Wie am 02.07.2024 in der RTB AG kommuniziert, ist für den Migrationszeitraum keine Umsetzung der OIM geplant. Die OIM kommt nicht vor der vollständigen Einführung TTT.

Sonstiges

Frage: Heute werden Dauer-LÜ manchmal in den Fplo angemerkt, wo / wie soll das in TTT gemacht werden? https://arija.jaas.service.deutschebahn.com/browse/TTTSOL-538

Antwort: Es ändert sich nichts zum heutigen Vorgehen, weiterhin in FPLO.

Frage: Wann wird das erste GPE versendet ? [TTTSOL-483] VNP/ENP/GPE - DB InfraGO ITD Lifecycle Management Tool

Antwort: Nach aktuellem Stand wird dies (Korrektur) Ende August 2026 sein (z-15).