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09. September 2021, 13:55 Uhr

Am Mittwoch, 01.09.2021, hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Antrag der DB Netz AG vom 31.08.2021 auf eine ergänzende rückwirkende Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr (SGV) genehmigt. Die Förderung fußt auf der Förderrichtlinie af-TP, die DB Netz AG als Erstempfängerin der Förderung unterstützt den Bund als Fördergeber und die EVU als Letztempfänger der Förderung bei der Durchführung der Fördermaßnahme. Mit dem positiven Förderbescheid können wir als DB Netz AG die Förderung im Rahmen der Augustabrechnung an die Letztempfänger weitergeben. Die Ausreichung des mit der Augustrechnung saldierten Betrages erfolgt voraussichtlich am 24.09.2021.

Der Beantragung der ergänzenden rückwirkenden Förderung beim EBA war ein Bescheid der Bundesnetzagentur zur Inkraftsetzung der angepassten Schienennetz-Benutzungsbedingungen zum 01.09. vorangegangen.

Der Fördersatz für die ergänzende rückwirkende Förderung berücksichtigt die bisherige Förderhöhe im Förderzeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2021 und beträgt daher

52,0% für den Zeitraum 01.03.2020 31.05.2020,

42,0% für den Zeitraum 01.06.2020 30.11.2020,

49,5% für den Zeitraum 01.12.2020 12.12.2020 und

51,5% für den Zeitraum 13.12.2020 31.05.2021.

Durch die ergänzende Förderung wird für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2021 eine Gesamtförderung von 99% der Trassenpreise erreicht. Eine Übersicht über den aktuellen und alle bisherigen Fördersätze finden Sie rechts im Downloadbereich.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu:

TraFoeG@deutschebahn.com

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TraFöG Fördersätze Stand 09.09.2021 PDF | 42,5 KB

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