Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,579 @@
|
||||
---
|
||||
domain: "regelwerk"
|
||||
tool: "allgemein"
|
||||
scope: "allgemein"
|
||||
tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
|
||||
owners: []
|
||||
component_type: "pdf"
|
||||
source: "www.dbinfrago.com"
|
||||
url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174872/085fef4ccb32788f45787d92cde822df/RIl-302-4204Z01-INB-2026-data.pdf"
|
||||
last_updated: "2026-06-26"
|
||||
review_status: "approved"
|
||||
content_hash: "5bf48b689a8c8ef7"
|
||||
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
|
||||
meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
|
||||
---
|
||||
|
||||
Richtlinie
|
||||
Signalordnung, Bahnbetrieb
|
||||
international
|
||||
Grenzüberschreitende Bahnstrecken
|
||||
Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-
|
||||
Grenzübergangs Kufstein - Kiefersfelden, Auszug für EVU
|
||||
302.4204Z01
|
||||
Seite 1
|
||||
|
||||
Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
|
||||
|
||||
1 Geschäftsführung
|
||||
Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
|
||||
DB InfraGO AG
|
||||
Region Süd
|
||||
Betriebszentrale München
|
||||
Richelstraße 3
|
||||
80634 München
|
||||
und
|
||||
ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
Sicherheit und Qualität - Standards
|
||||
Praterstern 3
|
||||
1020 Wien
|
||||
2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
|
||||
Eisenbahn-Grenzübergangs
|
||||
siehe folgende Seiten
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 1/14
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen
|
||||
Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk
|
||||
der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des
|
||||
Eisenbahn – Grenzübergangs Kiefersfelden –
|
||||
Kufstein
|
||||
|
||||
gültig vom 01.02.2009 an.
|
||||
|
||||
Geschäftsführende Stellen
|
||||
DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
DB InfraGO AG
|
||||
Region Süd
|
||||
Betrieb InfraGO München
|
||||
Landshuter Allee 4
|
||||
80637 München
|
||||
|
||||
ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
Sicherheit und Qualität - Standards
|
||||
Praterstern 3
|
||||
1020 Wien
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 2/14
|
||||
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
|
||||
lfd.
|
||||
Nr.
|
||||
verfügt mit Gegenstand Datum
|
||||
1 35-22-2009 Inkraftsetzung 2-2009
|
||||
2 35-06/1-2009 1. Änderung 12-2009
|
||||
3 00035_24_2011 2. Änderung 11.12.2011
|
||||
4 00035_000013_12 3. Änderung 10.06.2012
|
||||
5 00035_000033_12 4. Änderung 09.12.2012
|
||||
6 00035_000024_13 5. Änderung 15.12.2013
|
||||
7 00035_000012_14 6. Änderung 14.12.2014
|
||||
8 00035_000010_15 7. Änderung 13.12.2015
|
||||
9 00037_000012_18 8. Änderung 09.12.2018
|
||||
10 00037_000008_20 9. Änderung 13.12.2020
|
||||
11 00037-000014-23 10. Änderung 10.12.2023
|
||||
12 00037-000013-25 11. Änderung 14.12.2025
|
||||
|
||||
Das Urheberrecht an dieser Richtlinie (Papier- oder Softwareversion) haben die DB InfraGO AG und die ÖBB-Infrastruktur AG. Jegliche
|
||||
Formen der Vervielfältigung und Weitergabe an Stellen außerhalb d er DB AG bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO AG ode r der
|
||||
ÖBB-Infrastruktur AG.
|
||||
Stand 14.12.2025
|
||||
|
||||
Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
|
||||
|
||||
Lfd.
|
||||
Nr.
|
||||
Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
|
||||
eingearbeitet
|
||||
(Namenszeichen/Tag)
|
||||
1 Neudruck/Neu-
|
||||
ausgabe
|
||||
01.02.2009 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
|
||||
v 28.11.2008
|
||||
(Erstausgabe)
|
||||
|
||||
2 1. Berichtigung 13.12.2009 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
|
||||
v. 20.10.2009
|
||||
Neudruck
|
||||
3 2. Berichtigung 11.12.2011 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 29.9.2011
|
||||
Neudruck
|
||||
4 3. Berichtigung 10.06.2012 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 29.3.2012
|
||||
Neudruck
|
||||
5 4. Berichtigung 09.12.2012 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 11.10.2012
|
||||
Neudruck
|
||||
6 5. Berichtigung 15.12.2013 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 10.12.2013
|
||||
Neudruck
|
||||
7 6. Berichtigung 14.12.2014 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 26.11.2014
|
||||
Neudruck
|
||||
8 7. Berichtigung 13.12.2015 s. Einführungsschreiben
|
||||
I.NP-S-B (F)
|
||||
v. 18.08.2015
|
||||
Neudruck
|
||||
9 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck
|
||||
10 Verschiedenes 13.12.2020 siehe Erläuterungen Neudruck
|
||||
11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterungen Neudruck
|
||||
12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterungen Neudruck
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 4/14
|
||||
1 Inhalt, Geltungsbereich
|
||||
Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
|
||||
bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und
|
||||
ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfel-
|
||||
den – Kufstein einschl. der Grenzbahnhöfe Kiefersfelden und Kufstein, sowie Ergän-
|
||||
zungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01
|
||||
Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301
|
||||
und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen für
|
||||
grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen
|
||||
der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
|
||||
2 Beschreibung der Grenzstrecke
|
||||
2.1 Lage der Grenzen
|
||||
Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
|
||||
Deutschland,
|
||||
sowie
|
||||
Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur
|
||||
AG
|
||||
- in km 0,000 der Strecke Nr. 30201 Kufstein (Grenze) – Kufstein der ÖBB-Inf-
|
||||
rastruktur AG
|
||||
- in km 31,868 der Strecke Nr. 5702 Rosenheim – Kufstein (Grenze) der DB In-
|
||||
fraGO AG
|
||||
2.2 Gleise der Grenzstrecke
|
||||
Regelgleis von Kiefersfelden nach Kufstein
|
||||
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kiefersfelden nach Kufstein“
|
||||
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 2“
|
||||
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr-
|
||||
signal 34FF in km 31,364
|
||||
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
|
||||
A in km 1,147
|
||||
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundes-
|
||||
republik Deutschland § 3a:
|
||||
- Bf Kiefersfelden – Bf Kufstein jeweils einschließlich
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 5/14
|
||||
Regelgleis von Kufstein nach Kiefersfelden
|
||||
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kufstein nach Kiefersfelden“
|
||||
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
|
||||
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr-
|
||||
signal 34F in km 31,364
|
||||
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
|
||||
B in km 1,147
|
||||
2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke
|
||||
Der Bahnhof Kufstein wird aus der Betriebsführungszentrale (BFZ) Innsbruck vom Fdl-
|
||||
STB Kufstein (Stellbereichsfahrdienstleiter Kufstein) ferngesteuert.
|
||||
Der Bahnhof Kiefersfelden wird vom Stellwerk/Unterzentrale (UZ) Rosenheim au s
|
||||
ferngesteuert, welches in der Regel wiederum aus der Betriebszentrale (BZ) München
|
||||
ferngesteuert wird. Der örtlich zuständige Fahrdienstleiter Rosenheim („özF Rosen-
|
||||
heim“ bzw. „Fdl Rosenheim“, ggf. auch mit dem Zusatz „Strecke“) hat seinen Arbeits-
|
||||
platz in der Regel in der Betriebszentrale in München. Erforderlichenfalls kann auch
|
||||
vor Ort das Stellwerk in Rosenheim mit diesem Fahrdienstleiter besetzt werden.
|
||||
Fdl-STB Kufstein und özF Rosenheim sind täglich durchgehend von 00:00 bis 24:00
|
||||
Uhr besetzt.
|
||||
2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||||
und European Train Control System Level 2
|
||||
(ETCS)
|
||||
Signale
|
||||
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastrukturbetr ei-
|
||||
bers aufgestellt.
|
||||
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Langsam-
|
||||
fahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls
|
||||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt
|
||||
auch die PZB-Absicherung.
|
||||
Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende S ignale der DB
|
||||
InfraGO AG an beiden Streckengleisen ständig aufgestellt:
|
||||
- Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden
|
||||
- Einfahrvorsignale 34Vf bzw. 34Vff in km 0,457 und zugehörige Vorsignalba-
|
||||
ken
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 6/14
|
||||
Zugbeeinflussung
|
||||
Die Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG und der DB InfraGO AG einschl. der Grenzstre-
|
||||
cke ist durchgehend mit PZB und auf österreichischer Seite zusätzlich mit ETCS Level 2
|
||||
ausgerüstet.
|
||||
Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende ETCS Balisen der ÖBB-
|
||||
Infrastruktur AG im Gleisbereich montiert:
|
||||
|
||||
Balise (km-Lage) Fahrtrichtung
|
||||
von Kufstein nach
|
||||
Kiefersfelden
|
||||
Fahrtrichtung
|
||||
von Kiefersfelden nach Kufstein
|
||||
28,820 (DB) Verbindungsabbau
|
||||
GSM-R A
|
||||
Netzregistrierung GSM-R A in bei-
|
||||
den Streckengleisen (Vorausset-
|
||||
zung für den nachfolgenden Ver-
|
||||
bindungsaufbau).
|
||||
Bahnhof Kiefersfelden
|
||||
30,337 und 30,537
|
||||
(DB)
|
||||
- Verbindungsaufbau GSM-R A in
|
||||
allen Hauptgleisen (je Gleis zwei
|
||||
Balisengruppen aus Redundanz-
|
||||
gründen).
|
||||
Die Transition zwischen PZB und ETCS findet in Richtung von Kiefersfelden nach Kuf-
|
||||
stein auf der österreichischen Seite der Grenzstrecke in km 1,247 (ÖBB) statt.
|
||||
In Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden findet die Transition der Zugbee in-
|
||||
flussung vom ETCS nach PZB zwischen km 0,997 (ÖBB) und km 0,691 (ÖBB) statt.
|
||||
Spätestens ab km 0,691 (ÖBB) fahren alle Züge der Fahrtrichtung von Kufstein nach
|
||||
Kiefersfelden stets signalgeführt.
|
||||
2.5 Elektrischer Zugbetrieb
|
||||
Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur
|
||||
AG erfolgt im Bereich einer Schutzstrecke auf der Staatsgrenze.
|
||||
Bei der Schutzstrecke handelt es sich um eine „Verkürzte Fahrleitungsschutzstrecke“
|
||||
gemäß Modul 492.1005 Abschnitt 2 der DB InfraGO AG, die mit Signal El 1 und El 2
|
||||
am gleichen Standort signalisiert ist (spannungsloser Bereich: 5m) und die nicht zuge-
|
||||
schaltet werden kann. Wenn ein elektrisch arbeitendes Triebfahrzeug mit einem ge-
|
||||
hobenen Stromabnehmer innerhalb der verkürzten Fahr leitungsschutzstrecke zum
|
||||
Halten gekommen ist, darf unter Berücksichtigung der Regeln im o.g. Modul nur im
|
||||
notwendigen Maß zum Herausfahren aus der Fahrleitungsschutzstrecke als „anderer
|
||||
Stromabnehmer“ ausnahmsweise auch ein Stromabnehmer nach Schweizer Norm mit
|
||||
verkürzter Wippe verwendet werden.
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 7/14
|
||||
2.6 Telekommunikationseinrichtungen
|
||||
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kufstein sind folgende Telekom-
|
||||
munikationsverbindungen eingerichtet:
|
||||
- Zugfunkeinrichtungen:
|
||||
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
|
||||
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
|
||||
Umschaltpunkt ist im Bf Kiefersfelden während des Haltes bzw. Betriebsstel -
|
||||
lenmitte bei durchfahrenden Zügen.
|
||||
3 Bahnbetriebliche Regelungen für den
|
||||
Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden –
|
||||
Kufstein
|
||||
3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche
|
||||
Bestimmungen
|
||||
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
|
||||
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben den ein-
|
||||
schlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Nor-
|
||||
men der ÖBB-Infrastruktur AG,
|
||||
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägi-
|
||||
gen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das In-
|
||||
fraGO zugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regel-
|
||||
werk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB
|
||||
InfraGO AG).
|
||||
Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die
|
||||
nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regel-
|
||||
werke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für
|
||||
das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist.
|
||||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei-
|
||||
sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
|
||||
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
|
||||
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
|
||||
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des Infra-
|
||||
strukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
|
||||
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
|
||||
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
|
||||
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
|
||||
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 8/14
|
||||
3.2 Signale, PZB-Absicherung
|
||||
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Lang-
|
||||
samfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündi-
|
||||
gen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetrei-
|
||||
bers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen
|
||||
des Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht. Ent-
|
||||
sprechendes gilt für die zugehörige PZB-Absicherung.
|
||||
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
|
||||
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetrei-
|
||||
bern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infra-
|
||||
strukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle
|
||||
3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO
|
||||
AG)
|
||||
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden - Kufstein werden
|
||||
durch die DB InfraGO AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Die von der DB In-
|
||||
fraGO AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft oder Durch-
|
||||
fahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Kufstein; die Darstellung erfolgt
|
||||
nach den Regeln der DB InfraGO AG. gem. Ril 408. Eine geschwindigkeitsunabhän-
|
||||
gige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Kiefersfelden-Kufstein
|
||||
Grenze nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Füh-
|
||||
rerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu die-
|
||||
sen Zusatzbestimmungen.
|
||||
|
||||
Fahrplanbeantragung
|
||||
|
||||
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
|
||||
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erfor-
|
||||
derliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Grenzstrecke, das
|
||||
kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung ver-
|
||||
fügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österrei-
|
||||
chischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei
|
||||
Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG
|
||||
angefordert werden.
|
||||
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
|
||||
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
|
||||
im Ausland
|
||||
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
|
||||
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
|
||||
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwech-
|
||||
sel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufent-
|
||||
haltsdauer.
|
||||
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB In-
|
||||
fraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mit
|
||||
einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für
|
||||
die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
|
||||
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 9/14
|
||||
Regelung für Kufstein:
|
||||
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
|
||||
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht
|
||||
überschreiten. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist eine Prü-
|
||||
fung durch den Betriebsmanager oder Fdl-BEKO der BFZ Innsbruck erforderlich
|
||||
.
|
||||
3.4 La
|
||||
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
|
||||
„302a Staatsgrenze nächst Kufstein – Wörgl Hbf“ bzw.
|
||||
„302b Wörgl Hbf – Staatsgrenze nächst Kufstein“
|
||||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||||
ab km 0,000 (Grenze) enthalten.
|
||||
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
|
||||
„54a Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze km 31,868“ bzw.
|
||||
„54b Grenze km 31,868 – Kiefersfelden – Rosenheim“
|
||||
und
|
||||
„1054a Grenze km 31,868 - Kiefersfelden - Rosenheim - Freilassing (Esig km
|
||||
82,900)“ bzw.
|
||||
„1054b Freilassing (Esig km 82,900) - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze
|
||||
km 31,868“
|
||||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||||
ab km 31,868 (Grenze) enthalten.
|
||||
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder vorüberge-
|
||||
henden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des Nachbarinfrastruktur-
|
||||
betreibers aufgenommen, wenn sich
|
||||
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahr-
|
||||
stelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
|
||||
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsam-
|
||||
fahrstelle der DB InfraGO AG
|
||||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
|
||||
Beispieleintrag der deutschen La am Grenzübergang Kiefersfelden-Kufstein.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
1 2 3 4 5 6 7 8
|
||||
Lfd.
|
||||
Nr.
|
||||
In Betriebsstelle
|
||||
oder
|
||||
zwischen den
|
||||
Betriebsstellen
|
||||
Ortsangabe
|
||||
Geschwin-
|
||||
digkeit
|
||||
Besonder-
|
||||
heiten
|
||||
Uhrzeit
|
||||
oder
|
||||
betroffene
|
||||
Züge
|
||||
In
|
||||
Kraft
|
||||
ab
|
||||
Außer
|
||||
Kraft
|
||||
ab
|
||||
Gründe
|
||||
und sonstige
|
||||
Angaben
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Kiefersfelden
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
31,30
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Lf 1/
|
||||
ÖBB-Ankündi-
|
||||
gungssignal
|
||||
Kennz 9
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
02.10.
|
||||
13
|
||||
08:00
|
||||
|
||||
03.10.
|
||||
13
|
||||
19:00
|
||||
|
||||
La bei ÖBB
|
||||
PZB am
|
||||
Ankündigungssignal
|
||||
ständig wirksam
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 10/14
|
||||
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
|
||||
|
||||
|
||||
3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
|
||||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei-
|
||||
sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und Abgabe von
|
||||
Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den für die Infra-
|
||||
struktur zuständigen Fdl/özF.
|
||||
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
|
||||
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei Unregelmäßigkei-
|
||||
ten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige Anlage bzw. diese
|
||||
Stelle zuständige Fahrdienstleiter.
|
||||
Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
|
||||
Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung
|
||||
nach dem Halten gefahren wird.
|
||||
3.6 Fahrordnung
|
||||
Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Kiefersfelden und Kufstein wird grundsätzlich
|
||||
rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/ Regelgleis).
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 11/14
|
||||
3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
|
||||
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der
|
||||
Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine Beförderungs-
|
||||
anordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer Fahrplananordnung (Sonder-
|
||||
züge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge der ÖBB-Infrastruktur AG)
|
||||
vorliegt.
|
||||
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
|
||||
- die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
|
||||
- die aS-Zahl. der EVU (von österreichischer Seite)
|
||||
- den zu benutzenden Zug
|
||||
- die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
|
||||
- den Beförderungstag
|
||||
3.8 Nachschieben
|
||||
Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
|
||||
auf der Grenzstrecke Kiefersfelden – Kufstein verboten.
|
||||
3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung
|
||||
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kuf-
|
||||
stein befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt
|
||||
nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG hierfür
|
||||
gültigen Regeln.
|
||||
Erläuterung:
|
||||
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Regeln er-
|
||||
füllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der An-
|
||||
wendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Regeln, treffen die
|
||||
für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprechende An-
|
||||
ordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubinden, die
|
||||
erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehme n
|
||||
in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
|
||||
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
|
||||
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden – Kufstein nach
|
||||
den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG an-
|
||||
zubringen bzw. zu geben.
|
||||
3.10 Befehle
|
||||
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Beson-
|
||||
derheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden – Kufstein ein-
|
||||
schließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den Bahnhöf en
|
||||
Kiefersfelden oder Kufstein erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den
|
||||
nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG.
|
||||
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers
|
||||
zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird.
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 12/14
|
||||
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das Befehls-
|
||||
muster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen.
|
||||
In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
|
||||
• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
|
||||
• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
|
||||
vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
|
||||
|
||||
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
|
||||
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung ei-
|
||||
ner Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl emp-
|
||||
fangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der Emp-
|
||||
fangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der
|
||||
Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern.
|
||||
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Nor-
|
||||
men/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl
|
||||
gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen erfolgt stets
|
||||
nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug
|
||||
übermittelt.
|
||||
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
|
||||
3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
|
||||
Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
|
||||
Beim Fahren auf dem Gegengleis von Kufstein nach Kiefersfelden wird auf einen be-
|
||||
sonderen Auftrag für die Infrastruktur der DB InfraGO AG (Signal Zs 6 der DB InfraGO
|
||||
AG) verzichtet.
|
||||
3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten
|
||||
Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sind
|
||||
ausschließlich
|
||||
- als NO-Fahrt
|
||||
- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
|
||||
- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen.
|
||||
Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf de r Infra-
|
||||
struktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen.
|
||||
Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten stets Fahrpläne oder Fahrtanweisungen sowie
|
||||
schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur
|
||||
befahren wird.
|
||||
|
||||
Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
|
||||
|
||||
Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandset-
|
||||
zung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Un-
|
||||
regelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Aus-
|
||||
tausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der Schutzstrecke, Inspektion
|
||||
Vorsignale, Unfälle).
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 13/14
|
||||
Die Fahrten dürfen höchstens
|
||||
- aus Richtung Kiefersfelden bis Einfahrsignal Kufstein (ÖBB km 1,147) bzw.
|
||||
- aus Richtung Kufstein bis Einfahrsignal Kiefersfelden (DB km 31,364) verkeh-
|
||||
ren und müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangsbahnhof
|
||||
zurückfahren.
|
||||
3.13 Notfälle
|
||||
Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
|
||||
InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten
|
||||
Grenzbahnhof auf Sicht fahren.
|
||||
3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
|
||||
Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
|
||||
Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter-/zurückgefahren
|
||||
werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des
|
||||
ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
|
||||
|
||||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||||
Stand: 14.12.2025 14/14
|
||||
Anlage
|
||||
|
||||
Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Be-
|
||||
reich Kiefersfelden – Kufstein Grenze
|
||||
Reference in New Issue
Block a user