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Richtlinie
Signalordnung, Bahnbetrieb
international
Grenzüberschreitende Bahnstrecken
Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-
Grenzübergangs Lindau - Lochau-Hörbranz, Auszug für
EVU
302.4208Z01
Seite 1
Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
1 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
DB InfraGO AG
Region Süd
Betrieb Netz Augsburg
Viktoriastraße 3
86150 Augsburg
und
ÖBB-Infrastruktur AG
Stab Sicherheit und Qualität - Standards
Praterstern 3
1020 Wien
2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
Eisenbahn-Grenzübergangs
siehe folgende Seiten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz
Stand: 14.12.2025 1/15
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
Zusatzbestimmungen zu den
bahnbetrieblichen Normen bzw. dem
bahnbetrieblichen Regelwerk der
Infrastrukturbetreiber für das Befahren
des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau
Lochau-Hörbranz
gültig vom 15.03.2011 an.
Geschäftsführende Stellen
DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
DB InfraGO AG
Region Süd
Betrieb Netz Augsburg
Viktoriastraße 3
86150 Augsburg
ÖBB-Infrastruktur AG
Sicherheit und Qualität - Standards
Praterstern 3
1020 Wien
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz
Stand: 14.12.2025 2/15
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
lfd.
Nr.
verfügt mit Gegenstand Datum
1 00035_05_11 Inkraftsetzung 15-03-2011
2 00035_13_11 1. Änderung 15-03-2011
3 00035_28_11 2. Änderung 11.12.2011
4 00035_000021_12 3. Änderung 10.06.2012
5 00035_000032_13 4. Änderung 15.12.2013
6 00035_000020_14 5. Änderung 14.12.2014
7 00035_000018_15 6. Änderung 13.12.2015
8 00037_000020_18 7. Änderung 09.12.2018
9 00037_000003_19 8. Änderung 28.02.2020
10 00037-000010-21 9. Änderung 12.12.2021
11 00037-000022-23 10. Änderung 10.12.2023
12 00037-000021-25 11. Änderung 14.12.2025
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz
Stand: 14.12.2025 3/15
Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
Lfd.
Nr.
Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
eingearbeitet
(Namenszeichen/Tag)
1 Neudruck/Neu-
ausgabe
15.03.
2011
s. Einführungsschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B)
v. 15.12.2010
(Erstausgabe)
2 1. Berichtigung 15.03.
2011
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B)
v. 02.03.2011
3 2. Berichtigung 11.12.
2011
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B)
v 05.10.2011
Neudruck
4 3. Berichtigung 10.06.
2012
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B)
v 29.03.2012
Neudruck
5 4. Berichtigung 15.12.
2013 s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v.
24.09.2013
Neudruck
6 5. Berichtigung 14.12.
2014 s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v.
18.09.2014
Neudruck
7 6. Berichtigung 13.12.
2015
s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v.
07.08.2015
Neudruck
8 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck
9 Verschiedenes 28.02.2020 siehe Erläuterung Neudruck
10 Verschiedenes 12.12.2021 siehe Erläuterung Neudruck
11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck
12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 4/15
1. Inhalt, Geltungsbereich
Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG
und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang
Lochau-Hörbranz Lindau einschl. der Grenzbahnhöfe Lochau-Hörbranz und des Bf
Lindau (mit Bf-Teilen Lindau-Insel, Lindau-Reutin und Lindau-Aeschach), sowie
Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien
30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG un d zu
Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die
„Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz-
Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
2. Beschreibung der Grenzstrecke
Lage der Grenzen
Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG
und ÖBB-Infrastruktur AG in km 5,947 der
- Strecke Nr. 10105 Innsbruck Hbf Lindau-Insel der ÖBB-Infrastruktur AG.
- Strecke Nr. 5420 Lindau (DB Grenze) der DB InfraGO AG
im Bahnhof Lochau-Hörbranz.
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der
Bundesrepublik Deutschland § 3a:
Bahnhof Lindau (mit Bft Lindau-Insel, Bft Lindau-Reutin, Bft Lindau-Aeschach) -
Bahnhof Lochau-Hörbranz jeweils einschließlich
Betriebswechselbahnhöfe: Lochau-Hörbranz und Lindau (mit Bft Lindau-Insel, Bft
Lindau-Reutin, Bft Lindau-Aeschach)
Gleise des Grenzübergangs
Gleise im Bahnhof Lochau-Hörbranz, auf denen sich die Staatsgrenze befindet:
- Gleisabschnitt 701 - Fortsetzung des Regelgleises von Lindau nach Lochau-
Hörbranz (Lage der Staatsgrenze zwischen Verschubhalttafel und erster
Weiche),
- Gleisabschnitt 702 - Fortsetzung des Regelgleises von Lochau-Hörbranz
nach Lindau (Lage der Staatsgrenze zwischen Verschubhalttafel und erster
Weiche).
Regelgleis von Lochau-Hörbranz nach Lindau
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Lochau-Hörbranz nach Lindau
- Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 2“
- Grenze zwischen Bahnhof Lindau und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
68F in km 3,410
- Grenze zwischen Bahnhof Lochau-Hörbranz und Gleis der freien Strecke
Einfahrsignal Yp in km 5,784
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 5/15
Regelgleis von Lindau nach Lochau-Hörbranz
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Lindau nach Lochau-Hörbranz“
- Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
- Grenze zwischen Bahnhof Lindau und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
68FF in km 3,410
- Grenze zwischen Bahnhof Lochau-Hörbranz und Gleis der freien Strecke
Einfahrsignal Z1 in km 5,784
Bahnübergänge an den Streckengleisen zwischen Lindau und Lochau-Hörbranz
(Bedienung bzw. Überwachung, sowie Meldestelle für Unregelmäßigkeiten jeweils
Fdl Lindau):
Bahnübergang (BÜ)
- in km 4,932
- in km 5,429
Zuständige Fahrdienstleiter für die Gleise des
Grenzübergangs
DB InfraGO AG:
Fahrdienstleiter (Fdl) Lindau
Der Fahrdienstleiter Lindau, mit Arbeitsplatz in Immenstadt, ist täglich von 0 bis 24
Uhr besetzt.
ÖBB-Infrastruktur AG:
Fahrdiensleiter (Fdl) Wolfurt
Die Fahrdienstleitung in Wolfurt ist täglich von 0 bis 24 Uhr besetzt.
Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen
Infrastrukturbetreibers aufgestellt.
Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet.
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/
Langsamfahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind
erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem
entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung.
Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB-
Infrastruktur AG ständig aufgestellt.
- am Regelgleis Gleis von Lindau nach Lochau-Hörbanz /Streckengleis 1 mit
Gültigkeit für die Regelfahrtrichtung Einfahrvorsig nal z1 in km 4,859 mit
zugehörigen Abstandstafeln und Einfahrsignal Z1 in km 5,784
- am Regelgleis Gleis von Lochau-Hörbanz nach Lindau /Streckengleis 2 mit
Gültigkeit für die Gegenfahrtrichtung (von Lindau n ach Lochau-Hörbranz)
Einfahrvorsignal yp in km 4,859 mit zugehörigen Abstandstafeln und Einfahrsignal
Yp in km 5,784
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 6/15
- jeweils neben den Gleisen 701 und 702 im Bahnhof Lochau-Hörbranz in km 5,927
Verschubhalttafeln
Elektrischer Zugbetrieb
Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-
Infrastruktur AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf
Seiten der DB InfraGO AG.
Telekommunikationseinrichtungen
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz - Lindau sind folgende
Telekommunikationsverbindungen eingerichtet:
▪ Zugfunkeinrichtungen:
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
Umschaltpunkt ist
- in Richtung von Lindau nach Lochau-Hörbranz in km 5,714 (vor
den Einfahrsignalen Lochau-Hörbranz)
- in Richtung von Lochau-Hörbranz nach Lindau in km 4,865 (kurz
nach BÜ in km 4,927 „Eichwaldstraße“)
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 7/15
3. Bahnbetriebliche Regelungen für die Grenzstrecke
Lochau-Hörbranz Lindau und die Grenzbahnhöfe
Lochau-Hörbranz und Lindau
Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche
Bestimmungen
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die
Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland
das netzzugangsrelevante Regelwerk sowie das betrieblich-technische
Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen
der DB InfraGO AG).
Zug- und Rangierpersonal, das nur die Strecke zwischen Lochau-Hörbranz und
Lindau jeweils einschließlich befährt, muss Normen und Regelwerke der Eisenbahn -
Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für das Befahren des
genannten Bereichs erforderlich ist.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers,
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des
Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes geregelt ist, erfolgt die
Einfahrt und Ausfahrt von Zügen in den und aus dem Bahnhof Lochau-Hörbranz
aus/in Richtung Lindau-Reutin, sowie die Behandlung von Unregelmäßigkeiten an
den Einfahrsignalen Z1 und Yp einschließlich der zugehörigen Vorsignale und
Gleismagnete gemäß den Normen der ÖBB-Infrastruktur AG.
Verschub-/Rangierfahrten und Gleissperrungen im Bahnhof Lochau-Hörbranz
erfolgen, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist,
nach den Normen der ÖBB-Infrastruktur AG.
Signale, PZB-Absicherung
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/
Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/ Ankündigungstafel,
Ankündigen/ Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das
Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 8/15
Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB-
Absicherung.
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den
Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die
Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle.
Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO
AG)
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lochau-Hörbranz - Lindau werden
in der Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben.
Die von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis
zur Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnh of Lindau
mit Bf-Teilen Lindau-Reutin und Lindau-Insel; die Darstellung erfolgt nach den
Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine geschwindigkeitsunabhängige
Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Lindau Lindau-Reutin
Grenze (Staatsgrenze n. Lochau-H.) nach dem Muster der DB InfraGO AG
(Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs- und
Grafikspalte) befindet sich als Anlage 2 zu diesen Zusatzbestimmungen.
Fahrplanbeantragung
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die
erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Gren zstrecke,
das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben.
Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der
Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der
DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG angefordert werden.
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
im Ausland
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung
(Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche
Mindestaufenthaltsdauer.
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB
InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird fü r Züge
mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage
für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
Regelung für Lindau:
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 9/15
überschreiten. Entsprechend sind bestellte Ankunft und Abfahrt der Folgetrasse im
Ausland aufeinander abgestimmt zu bestellen.
La
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
„29a Lindau km 5,784 (Esig Bf Lochau- Hörbranz)“ bzw.
„29b km 5,784 (Esig Bf Lochau-Hörbranz) Lindau“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 5,784 (ausschließlich; Einfahrsignale Lochau-Hörbranz aus Richtung Lindau)
enthalten.
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
„101a Innsbruck Hbf (in I) Lochau- Hörbranz (ES km 5,784)“ bzw.
„101b Lochau-Hörbranz (ES km 5,784) Innsbruck Hbf (in I)“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis zu
bzw. ab den Einfahrsignalen des Bf Lochau-Hörbranz aus Richtung Lindau in km
5,784 (einschließlich) enthalten.
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
vorübergehenden Langsamfahrstelle, sowie zu aufgehobener Signalabhängigkeit bei
der ÖBB-Infrastruktur AG ein Hinweis in der jeweiligen La des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden
Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden
Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG oder
- die PZB-Absicherung zur aufgehobenen Signalabhängigkeit bei der ÖBB-
Infrastruktur AG (ständig wirksamer 1000 Hz-Magnet)
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
1 2 3 4 5 6 7 8
Lfd.
Nr.
In Betriebsstelle
oder
zwischen den
Betriebsstellen
Ortsangabe
Geschwin-
digkeit
Besonder-
heiten
Uhrzeit
oder
betroffene
Züge
In
Kraft
ab
Außer
Kraft
ab
Gründe
und sonstige
Angaben
Lindau-Reutin
-
Lindau-Reutin Gr
5,00
Lf 1 / ÖBB-
Ankündi-
gungssignal
Kennz 6
15.12.
13
00:00
16.12.
13
23:00
La bei ÖBB
PZB am
Ankündigungssignal
ständig wirksam
1 2 3 4 5 6 7 8
Lfd.
Nr.
In Betriebsstelle
oder
zwischen den
Betriebsstellen
Ortsangabe
Geschwin-
digkeit
Besonder-
heiten
Uhrzeit
oder
betroffene
Züge
In
Kraft
ab
Außer
Kraft
ab
Gründe
und sonstige
Angaben
Lindau-Reutin
-
Lindau-Reutin Gr
Evsig z
4,82
Gilt nur für
Regelgleis
15.12.
13
00:00
15.12.
13
23:00
PZB beim Evsig des
Bf Lochau-Hörbranz
ständig wirksam
Aufgehobene Signal-
abhängigkeit in
Lochau-Hörbranz
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 10/15
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige
Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Bei Meldungen während der
Einfahrt und Ausfahrt von Zügen und Nebenfahrten in/aus dem Bahnhof Lochau-
Hörbranz aus/in Richtung Lindau, sowie beim Verschieben im Bahnhof Lochau-
Höbranz ist der Fdl Wolfurt zuständig, ebenso im Zusammenhang mit
Gleissperrungen und anderen betrieblichen Vorgängen innerhalb des Bahnhofs
Lochau-Hörbranz.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 11/15
Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen
Richtung nach dem Halten gefahren wird.
Fahrordnung
Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Lochau-Hörbranz und Lindau wird
grundsätzlich rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/Regelgleis).
Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf
der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
• die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
• die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite)
• den zu benutzenden Zug
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
• den Beförderungstag
Nachschieben
Nachschieben ist auf der Grenzstrecke Lochau-Hörbranz Lindau verboten.
Zugbildung, Zugvorbereitung
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz
Lindau befahren, und die Bremsberechnung bzw. einstellung für diese Züge erfolgt
nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG
hierfür gültigen Regeln.
Erläuterung:
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Rege ln
erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der
Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Re geln, treffen
die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprec hende
Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubind en,
die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz Lindau-,
nach den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur
AG anzubringen bzw. zu geben.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 12/15
Befehle
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über
Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau Lochau-
Hörbranz einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in
dem jeweiligen Grenzbahnhof, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 9) sowie
den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG.
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes
Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermit telt
wird.
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das
Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu
verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung
einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl
empfangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der
Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf.
ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu
verweigern.
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die
Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der
Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen
erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den
Befehl an den Zug übermittelt.
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
bleibt frei
Nebenfahrten/Sperrfahrten
Auf den Gleisen der freien Strecke zwischen den Bahnhöfen Lochau-Höbranz und
Lindau sind entsprechend den Festlegungen über die Gültigkeit von Normen und
Regelwerk (s. o.) neben den gewöhnlichen Zugfahrten grundsätzlich nur
Sperrfahrten nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG und keine Nebenfahrten nach
dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG zugelassen.
Sperrfahrten erhalten Fahrpläne und schriftliche Befehle nach den Regeln der DB
InfraGO AG.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 13/15
Sperrfahrten der DB InfraGO AG
- sind grundsätzlich bis zu den Einfahrsignalen des Bahnhofs Lochau-
Hörbranz, sowie
- unter nachfolgenden Bedingungen auf der Infrastruktur der DB
InfraGO AG innerhalb des Bahnhofs Lochau-Hörbranz bis zur
Staatsgrenze zur Instandsetzung/Entstörung von technischen
Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei
Unregelmäßigkeiten zugelassen:
1. Die Fahrt ist begrenzt auf den Gleisabschnitt zwischen
Einfahrsignal und Staatsgrenze (Mitte Laiblachbrücke).
2. In diesem Bereich sind die Regeln für das Rangieren nach
Ril 408 der DB InfraGO AG zu beachten.
3. Der Fdl Wolfurt muss der Vorbeifahrt am jeweiligen
Einfahrsignal des Bahnhofs Lochau-Hörbranz und zugleich
der Rangierfahrt bis zu Staatsgrenze fernmündlich
zustimmen.
4. Der Fdl Wolfurt und der Fdl Lindau müssen der Rückfahrt in
Richtung Lindau fernmündlich zustimmen.
5. Zugfunk-, Funk- oder öffentliche
Mobilfunkverbindungsmöglichkeit zwischen dem
Fahrpersonal und dem Fdl Wolfurt muss bestehen. Der Fdl
Lindau übermittelt die Art der gegenseitigen Erreichbarkeit
(Verbindungsart und Rufnummer) an Fahrpersonal und Fdl
Wolfurt.
Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur
Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen
Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn
verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der
Schutzstrecke, Inspektion Vorsignale, Unfälle).
Die Fahrten dürfen höchstens
- aus Richtung Lochau-Hörbranz bis Einfahrsignal 68F bzw. Einfahrsignal
68FF (Gegengleis) des Bf Lindau (km 3,410) bzw.
- aus Richtung Lindau-Reutin bis Einfahrsignal Yp/Z1 des Bf Lochau-
Hörbranz in km 5,784 verkehren und
müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangspunkt (Bahnhof Lindau-
bzw. Lochau-Hörbranz) zurückfahren.
Notfälle
Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den
benachbarten Grenzbahnhof (Bahnhöfe Lochau-Hörbranz und Lindau) auf Sicht
fahren.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 14/15
Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
Kann nicht mit dem ganzen Zug, sondern nur mit einem Zugteil weiter-
/zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem
Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau
Stand: 14.12.2025 15/15
Anlage 1
Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen
für den Bereich Lindau Insel Lochau-Hörbranz