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402.0202V05 Anforderungsprofil für fahrdynamische Triebfahrzeugdaten Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 1 -
Fachautor: I.IBF 31 Volker Butzbach 0160/97437162
Anforderungsprofil für fahrdynamische Triebfahrzeugdaten
Hinweise
 Bitte das ausgefüllte fahrdynamische Anforderungsprofil im vorliegenden Word-Format den
u.g. Ansprechpartnern zur Verfügung stellen. Unter www.dbinfrago.com/formulare ist der
Download dieses Dokuments im Word-Format möglich.
 Unterscheiden sich die fahrdynamischen Eigenschaften eines Fahrzeuges in Abhängigkeit des
Betriebsmodus, so ist für jeden Betriebsmodus ein separates Anforderungsprofil bereitzustellen
und der Betriebsmodus ist im Feld 1.11 Ggf. weitere identifizierende Eigenschaften zu
nennen oder zu beschreiben. Unterschiedliche Betriebsmodi können beispielsweise sein:
Langsam- bzw. Schnellgang bei dieselhydraulischen Triebfahrzeugen oder Diesel- bzw.
Oberleitungsbetrieb bei Mehrkraft-Tfz.
 Die zur Fahrzeitrechnung mindestens erforderlichen Angaben sind durch farbliche Hinterlegung
der Datenfelder gekennzeichnet. Zusätzlich werden alle in Abschnitt 3 geforderten Angaben
benötigt.
 Zur Durchführung von Energiebedarfsprognosen von rückspeisefähigen E-Tfz ist die Definition
der ED-Bremskraft-Geschwindigkeitskennlinie in Abschnitt 4 erforderlich.
 Zur Nutzung der Funktionalität ESF-EBuLa ist zudem die Bereitstellung von TLV-Tafeln
erforderlich. Vorlagen hierfür finden Sie unter www.dbinfrago.com/energiebedarfsprognosen.
Ansprechpartner
Mail: [REDACTED]
Dipl.-Ing. Manuel Sonntag
Tel.: +49 (0) 152 3218 9199
M.Sc. Maroua Ben-Lakhal
Tel.: +49 (0) 152 3313 9909
M.Sc. Paul Busch
Tel.: +49 (0) 152 3312 7315
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 2 -
Abschnitt 0: Berechtigung zur Weitergabe der Fahrzeugdaten1
Die Weitergabe der Fahrzeugdaten umfasst die Übermittlung des vorliegenden Anforderungsprofils an
dazu berechtigte Personen oder Unternehmen.
Diese sind
 das Unternehmen, welches das vorliegende Anforderungsprofil zur Verfügung stellt und
 folgende weitere Personen oder Unternehmen:
Innerhalb der DB InfraGO AG dürfen die Angaben des Anforderungsprofils verarbeitet bzw. an die
erforderlichen Stellen zur weiteren Verwendung übermittelt werden.
1 Erfolgt keine Angabe von Personen oder Unternehmen, welche zur Dateneinsicht in das Anforderungsprofil
berechtigt sind, so kann eine nachträgliche Freigabe ausschließlich von der Person/dem Unternehmen erteilt
werden, welche/welches das Anforderungsprofil zur Verfügung stellt.
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 3 -
Abschnitt 1: Allgemeine Angaben
2 Studienfahrzeuge dienen ausschließlich der Erstellung von Fahrzeit-Testaten durch die DB InfraGO AG.
Trassenanmeldungen mit Studienfahrzeugen sind nicht möglich.
3 Angabe ist nur für Studienfahrzeuge erforderlich; Fehlt diese Angabe, so wird das Studienfahrzeug in die
aktuell geöffneten Jahresscheiben eingetragen.
4 Pflichtangabe für Regelfahrzeuge! Ausschließlich Angabe der 1. bis 8. Stelle.
5 Gewünschte Bezeichnung des Tfz-Datenmodells für die DB InfraGO-Datenbanken.
Nr. Datenelement Angabe
1.1 Fahrzeugstatus
Studienfahrzeug2
Regelfahrzeug
1.2 Bearbeitungsdatum
1.3
Name und Anschrift,
Telefon und Mailadresse
für Rückfragen
1.4 Fahrzeugart
Triebzug
Lok
Nebenfahrzeug
1.5 Gültigkeitszeitraum (Fahrplanjahr)
Ab
Bis3
1.6 Hersteller
1.7 Betreiber
1.8 Vorgesehenes erstes Einsatzgebiet bzw.
Verkehrsausschreibung
1.9 EVN - Europäische Fahrzeugnummer4
1.10 Wunschbezeichnung5 für Tfz-Datenmodell
1.11 Ggf. weitere identifizierende Merkmale
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 4 -
Abschnitt 2: Technische Grunddaten
6Genauigkeit: Anzahl mindestens erforderlicher Dezimalstellen
7Der Begriff „Fahrleitung“ steht hier als Synonym für die jeweils zutreffende elektrische Energieversorgung, z.B.
über Fahrdraht oder Stromschiene.
8Punkt 2.7 ist der Standardfall für Nahverkehrstriebzüge
Punkt 2.8 dient der Angabe der Simulationsmasse für Triebzüge des Fernverkehrs bzw. bei besonderen
Anforderungen des Aufgabenträgers für Nahverkehrsausschreibungen
9Die Simulationsmasse definiert die der Fahrzeitrechnung zugrundeliegende Gesamtmasse des Triebfahrzeugs
10Bezogen auf die Simulationsmasse und für Umgebungstemperstur 15° C, Luftdichte 1,225 kg/m³ und Luftdruck
1013 hPa.
11Angabe wird verwendet zur überschlägigen Berechnung des Tunnelwiderstandes.
Angabe hat keine Auswirkung auf die Fahrzeitrechnung zur Fahrplanerstellung bzw. Fahrzeit-Testierung. Fehlt
die Angabe, so werden pauschale Werte angesetzt.
Nr. Datenelement Einheit;
Genauigkeit6 Angabe
2.1 Falls zutreffend, bei Mehrkraft-Tfz:
Betriebsmodus [-] -/-
Fahrleitungsabhängig7
Fahrleitungsunabhängig7
2.2 Bahnenergieversorgungssystem /
Fahrleitungsspannungen [-] -/-
2.3 Länge über Puffer bzw. Kupplung [m] 2
2.4 Achsfolge [-] -/-
2.5 Höchstgeschwindigkeit v୫ୟ୶ [km/h] 0
2.6 Betriebsmasse des betriebsbereiten
Fahrzeugs gemäß DIN EN 15663 [t] 1
2.78
Masse gemäß Punkt 2.6 zzgl. Zuladung bei
Belegung aller Fest- und Klappsitze mit je
75kg (entspricht Simulationsmasse9)
[t] 1
2.88 Simulationsmasse9, falls abweichend von
Definition gemäß Punkt 2.7 [t] 1
2.9 Anzahl der Sitzplätze (inkl. Klappsitze) [Stk] -/-
2.10 Zuschlag für rotierende Massen [t] 1
2.11 Laufwiderstand10, berechnet nach der
Formel W=a+b∙v+c∙(v+v୵୧୬ୢ)ଶ
[N] 0 a =
[N/(km/h)] 2 b =
[N/(km/h)2] 4 c =
2.12 Querschnittsfläche11 [m²] 1
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 5 -
Abschnitt 2: Technische Grunddaten
12Durchschnittliche Werte von Primärenergiequelle des Fahrzeugs bis Radumfang für den
Hauptanwendungsbereich.
Angabe erforderlich für E-Tfz
13Durchschnittliche Werte gemäß DIN EN 50591 oder, sofern abweichend, gemäß Vorgabe der
ausschreibenden Stelle. Bezugspunkt: Primärenergiequelle des Fahrzeugs.
Angabe erforderlich für E-Tfz
14Bezogen auf die in 2.13 bis 2.16 angegebenen durchschnittlichen Werte,
Ansatz elektrischer Leistungsfaktor = 1 für Leistung der Hilfsaggregate und Komfortsysteme und
Nennspannung/-frequenz des Wechselstromsystems bzw. (falls zutreffend) Nennspannung des
Gleichstromsystems.
Angabe erforderlich für E-Tfz
15Verfahrensbedingt wird die Zugkraftentwicklung auf einen Zeitschritt von 0,5 Sekunden umgerechnet.
Fehlt die Angabe zu Punkt 2.18, so wird von einer Zugkraftentwicklung in Höhe von 2,5 kN pro Fahrmotor pro
0,5 Sekunden ausgegangen.
Angabe hat keine Auswirkung auf die Fahrzeitrechnung zur Fahrplanerstellung bzw. Fahrzeit-Testierung.
Nr. Datenelement Einheit;
Genauigkeit6 Angabe
2.13 Wirkungsgrad12 des Traktionsstrangs [%] 1
2.14 Elektrischer Leistungsfaktor12 des
Traktionsstrangs [-] 2 cos φ =
2.15 Leistung13 der zur Zugförderung
erforderlichen Hilfsaggregate
[kW] 0 Pୌ୧୪୤=
[kg/h] 1 βୌ୧୪୤ =
2.16 Leistung13 der Komfortsysteme
[kW] 0 P୏୭୫୤୭୰୲=
[kg/h] 1 β୏୭୫୤୭୰୲ =
2.17 Maximaler Oberstrombezug14 [A] 0
2.18
Zugkraftentwicklung15
Zeitspanne bis zum Erreichen der
Anfahrzugkraft gemäß Fzu-v-Kennlinie
(vgl. Abschnitt 3)
[s] 1 ∆ t୊ =
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 6 -
Abschnitt 3: Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
Hinweise zu Oberstromrestriktionen
 Wird der maximal zulässige Oberstrombezug bei einer für den Ersteinsatz betrieblich
vorgesehenen Mehrfachtraktion oder bereits bei einer leistungsstarken Einfachtraktion
überschritten, so ist hierfür ein separates fahrdynamisches Anforderungsprofil mit einer
entsprechend angepassten Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie bereitzustellen.
Wird bei einer Mehrfachtraktion der maximal zulässige Oberstrombezug nicht
überschritten, so ist kein separates Anforderungsprofil einzureichen, da in diesem
Fall kein eigenes Triebfahrzeugdatenmodell angelegt wird.
 Beispiele für zu berücksichtigende Oberstromrestriktionen für
Stromsystem 15kV // 16,7Hz:
o Güterverkehr: 600A, 900A und 1100A
o Personenverkehr: 600A, 780A, 900A, 1000A und 1500A
Hinweis für Zugkraftreduzierungen bei V-Traktion
 Sofern zutreffend, ist die Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie für jede von der ZEV
betrieblich relevante abzufordernde Leistungsstufe anzugeben.
Nr. Datenelement Einheit;
Genauigkeit6 Angabe
3.1 E-Traktion [-] -/-
Drehstromantriebstechnik C
h
C
h
3.2 V-Traktion [-] -/-
Dieselmechanisch C
h
Dieselhydraulisch C
h
Dieselelektrisch
Drehstromantriebstechnik C
h
C
h
3.3 Sonstige [-] -/-
Hybridtechnik C
h
C
h
3.4
Traktionsleistung
am Rad gemäß
Fzu-v-Kennlinie
[kW] 0
3.5 Für V-Tfz:
Dieselmotorleistung [kW] 0
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 7 -
Abschnitt 3: Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
Grundsätze für die Bereitstellung der Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
 Darstellung in tabellarischer und grafischer Form als elektronisch bearbeitbarer Datensatz.
Bitte untenstehende Tabelle verwenden.
 Beginn, Knickpunkte, Sprünge, Wendepunkte und Ende sind genau zu definieren.
Dazwischen ist in sinnvollen Geschwindigkeitsabstufungen eine ungerade Anzahl weiterer
Wertepaare (v|F୞୳) anzugeben.
 Einheiten und Genauigkeit
o Fahrgeschwindigkeit v in km/h
o Zugkraft F୞୳ am Radumfang in kN, bezogen auf Simulationsmasse und halb
abgenutzte Radreifen
o Genauigkeit für Fahrgeschwindigkeit und Zugkraft: Eine Dezimalstelle
v [km/h]FZu [kN]0501001502002503000 20 40 60 80 100 120 140 160Zugkraft [kN]Fahrgeschwindigkeit [km/h]Zugkraft am RadumfangFzu-v-Kennlinie
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 8 -
Abschnitt 4: Bremskraft-Geschwindigkeits-Kennlinie der elektrodynamischen Bremse
(für rückspeisefähige E-Tfz)
Grundsätze für die Bereitstellung der Bremskraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
 Darstellung in tabellarischer und grafischer Form als elektronisch bearbeitbarer Datensatz.
Bitte untenstehende Tabelle verwenden.
 Beginn, Knickpunkte, Sprünge, Wendepunkte und Ende sind genau zu definieren.
Dazwischen ist in sinnvollen Geschwindigkeitsabstufungen eine ungerade Anzahl weiterer
Wertepaare (v|F୆୰) anzugeben.
 Einheiten und Genauigkeit
o Fahrgeschwindigkeit v in km/h
o Bremskraft F୆୰ am Radumfang in kN als positive Werte, bezogen auf
Simulationsmasse und halb abgenutzte Radreifen
o Genauigkeit für Fahrgeschwindigkeit und Bremskraft: Eine Dezimalstelle
v [km/h]FBr [kN]0501001502002503000 20 40 60 80 100 120 140 160ED-Bremskraft [kN]Fahrgeschwindigkeit [km/h]Bremskraft am RadumfangFbr-v-Kennlinie
Nr. Datenelement Einheit;
Genauigkeit6 Angabe
4.1
Traktionsleistung
am Rad gemäß
Fbr-v-Kennlinie
[kW] 0
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 9 -
Abschnitt 5: Grenzlastberechnung
Angaben für Triebfahrzeuge ohne Drehstromantriebstechnik
Bereitstellung einer Kennlinie des spezifischen Anfahrwiderstandes
Für Triebfahrzeughersteller besteht die Möglichkeit der Bereitstellung einer baureihenspezifischen
Kennlinie des Anfahrwiderstandes, welche zur Berechnung der mechanischen Anfahrgrenzlast
verwendet wird. Weiterführende Informationen finden sich auf der Seite www.dbinfrago.com/grenzlast
in der Rubrik „Spezifischer Anfahrwiderstand“.
Nr. Datenelement Einheit;
Genauigkeit6 Angabe
5.1 Kleinste Dauerfahrgeschwindigkeit [km/h] 1 vୈ=
5.2
Maximal zulässige Zeitspanne zwischen
Anfahrt des Fahrzeuges und Erreichen
von vୈ [min] 1 tୈ=
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 10 -
Abschnitt 6: Energiebedarfsprognose
Zur Durchführung von Energiebedarfsprognosen bestehen die beiden nachfolgend beschriebenen
Möglichkeiten.
Energiebedarfsermittlung anhand TLV-Tafeln
Anhand von TLV-Tafeln besteht die Möglichkeit, die Abhängigkeit des Traktionswirkungsgrades sowie
der Hilfs- und ggf. Komfortbetriebeleistung von der Fahrgeschwindigkeit und der Zug- bzw. ED-
Bremskraft darzustellen. Vorlagen hierfür finden Sie unter
www.dbinfrago.com/energiebedarfsprognosen.
Unabhängig von der Durchführung von Energiebedarfsprognosen ist die Bereitstellung von TLV-Tafeln
erforderlich, um die Funktionalität ESF-EBuLa zu nutzen.
Energiebedarfsermittlung anhand gemittelter Kennwerte
Alternativ können Energiebedarfsprognosen mit als konstant angenommenen Kennwerten erstellt
werden. Für die meisten Anwendungsfälle genügt hierfür die Angabe der Datenelemente 2.13 bis 2.16.
Bei diesem Ansatz ist zu beachten, dass durch die Mittelung der arbeitspunktabhängigen elektrischen
Kennwerte Abweichungen gegenüber dem genaueren Ansatz mit TLV-Tafeln sowie gegenüber realen,
gemessenen Werten entstehen können. In besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Mehrkraft-
Triebfahrzeugen, sind ggf. zusätzliche oder andere Angaben erforderlich. Hinweise hierzu finden Sie
unter www.dbinfrago.com/energiebedarfsprognosen.
Ergänzende Angaben für die Durchführung von Energiebedarfsprognosen anhand gemittelter
Kennwerte können Sie in dem nachfolgenden Freitextfeld dokumentieren.
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 11 -
Anhang 1: Abkürzungen
Abkürzung Bedeutung
E-Traktion bzw. E-Tfz Triebfahrzeug mit rein elektrischer Antriebstechnik
ED-Bremskraft Elektrodynamische Bremskraft
EBuLa Elektronischer Buchfahrplan und Verzeichnis der
Langsamfahrstellen
ESF Energiesparende Fahrweise
EVN European Vehicle Number
Fbr-v-Kennlinie Bremskraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
Fzu-v-Kennlinie Zugkraft-Geschwindigkeits-Kennlinie
Tfz-Datenmodell Triebfahrzeug-Datenmodell
TLV-Tafel Triebfahrzeug Leistungs- und Verbrauchs-Tafel
V-Traktion bzw. V-Tfz Triebfahrzeug mit Verbrennungsmotor
ZEV Zentrale Energieversorgung
402.0202V05 Gültig ab: 14.12.2025 Seite - 12 -
Anhang 2: Formelzeichen
Formelzeichen Einheit Bedeutung
a [N] Berechnung des Laufwiderstandes,
Rollwiderstandsbeiwert
b [N/(km/h)] Berechnung des Laufwiderstandes,
Impulswiderstandsbeiwert
c [N/(km/h) 2] Berechnung des Laufwiderstandes,
Luftwiderstandsbeiwert
β [kg/h] Kraftstoffverbrauch pro Stunde
F୆୰ [kN] Bremskraft des Triebfahrzeugs am Treibradumfang
F୞୳ [kN] Zugkraft des Triebfahrzeugs am Treibradumfang
P [kW] Wirkleistung
tୈ [min] Maximale Zeitspanne zwischen Stillstand des Fahrzeuges
und Erreichen von vୈ
∆ t୊ [s] Zeitspanne bis zum Erreichen der max. Zugkraft gemäß
Fzu-v-Kennlinie
v [km/h] Fahrgeschwindigkeit
vୈ [km/h] Kleinste Dauerfahrgeschwindigkeit
v୫ୟ୶ [km/h] Höchstgeschwindigkeit des Tfz-Datenmodells
v୵୧୬ୢ [km/h] Windrelativgeschwindigkeit
cos φ [-] Elektrischer Leistungsfaktor