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Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den
Netzfahrplan
402.0203A01
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
(1) Die Übergangszeit stellt einen Zeitraum dar, der für Rei-
sende erforderlich ist, um von einem ankommenden auf
einen abbringenden Zug zu wechseln. Basis der Über-
gangszeit ist die physikalische Entfernung unter Einbezie-
hung der örtlichen Begebenheiten und eines Qualitätspa-
rameters.
(2) Ein Anschluss ist nur gegeben, wenn die Übergangszeit
eingehalten ist.
(3) Übergangszeiten finden Anwendung in Bahnhöfen mit
Anschlussbeziehungen.
(4) Bestandteile der Übergangszeit sind die physikalische
Entfernung sowie Qualitätsparameter:
1. Physikalische Entfernung
Hierbei werden die Bahnsteiglängen (⅓ Bahnsteig-
nutzlänge ankommender Zug plus ¹⁄₅ Bahnsteignutz-
länge abbringender Zug) sowie die Entfernung der
Bahnsteige zueinander (benachbart/Wechsel über
mehrere Bahnsteige) berücksichtigt. Die zu Grunde
gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 4,68 km/h.
2. Qualitätsparameter
Zur Sicherstellung der Umsteigequalität wird in allen
Bahnhöfen eine Minute angesetzt.
In Bahnhöfen der Kategorien 1 und 2 kann eine zu-
sätzliche Minute angesetzt werden, wenn örtlich un-
günstige Umsteigebedingungen vorliegen (z.B. sehr
lange Umsteigewege, Zughalt am Bahnsteigende).
Für Treppenauf- /abgänge wird ein fixer Wert von
1 Minute angesetzt.
Zusätzlich kann ein Zu-/Abschlag von bis zu +/- 1
Minute für örtliche Besonderheiten (lange Treppen,
Anzahl/Position Unterführungen/Übergänge ange-
setzt werden.
Hinweis: Die Einteilung der Bahnhöfe in Kategorien erfolgt
gemäß den gültigen Infrastrukturnutzungsbedingungen
Personenbahnhöfe (INPB).
Die Ermittlung der Übergangszeit findet Anwendung, so-
weit nicht die Sonderfälle nach (5) und (6) zutreffen.
Definition
Anschluss
Erfordernis/
Anwendung
Bestandteile
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den
Netzfahrplan
402.0203A01
Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
(5) Bei bahnsteiggleichen Übergängen beträgt die Über-
gangszeit 2 Minuten zuzüglich der Qualitätsparameter
nach (4) Nr. 3.
(6) Bei Übergangszeiten in S-Bahn-Systemen finden die
Komponenten nach (4) Nr. 1 und 2 Anwendung. Der Qua-
litätsparameter beträgt 0 Minuten.
(7) Liegen dauerhaft stabile Übergangszeiten vor, die auf Ba-
sis von Simulationen oder Messungen ermittelt wurden,
können diese unter Einhaltung der Fristen zur Beteiligung
der Zugangsberechtigen im INB-Stellungnahmeverfahren
zur Anwendung kommen.
Bahnsteigglei-
cher Übergang
S-Bahn-
Systeme
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