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This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,290 @@
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere
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Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
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402.0204
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Seite 1
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Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
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1 Ablauf des Planungsprozesses
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Der Planungsprozess bei Gelegenheitsverkehren besteht
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grundsätzlich aus folgenden Schritten:
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1. Trassenberatung für die Eisenbahnverkehrs-
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unternehmen (EVU)/Zugangsberechtigten (ZB),
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2. Eingang und Prüfung der Trassenanmeldung des
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EVU/ZB,
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3. Durchführung der Trassenkonstruktion/-koordination,
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4. Abgabe und Annahme des Trassenangebotes mit
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Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages.
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Die finalisierten Planungsparameter, die relevante Aspekte
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für Trassenplanung und Konstruktion für den Netzfahrplan
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und den Gelegenheitsverkehr enthalten, werden spätes-
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tens 10 Monate vor dem Fahrplanwechsel bekannt gege-
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ben. Siehe hierzu auch Richtlinie 402.0203 Abschnitt 2.
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2 Trassenberatung.
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Die EVU/ZB werden auf Wunsch im Vorfeld einer Tras-
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senanmeldung durch eine Fahrplanstudie oder Betriebs-
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programmstudie beraten.
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Vor Abgabe einer Trassenanmeldung muss das EVU/ZB
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eine „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahr-
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ten“ gem. Ziffer 5.4.9 INB bei der DB InfraGO AG beauf-
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tragen, wenn dies in der Machbarkeitsstudie aT für einen
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außergewöhnlichen Transport vorgeschrieben ist oder
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wenn eine Versuchsfahrt im Sinne der Ril 408.3431 an-
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gemeldet werden soll.
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3 Trassenkonstruktion/-koordination
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(1) Die Stelle der DB InfraGO AG, bei der eine Trassenan-
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meldung eingeht, prüft diese auf Vollständigkeit und Plau-
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sibilität.
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Die bei der Trassenanmeldung übermittelten Angaben
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sind verbindlich. Die DB InfraGO AG ist berechtigt, die
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EVU/ZB zur Vorlage weiterer für die Trassenzuweisung er-
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forderlicher Unterlagen aufzufordern.
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Inhalt des
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Planungs-
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prozesses
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Planungspara-
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meter 402.0203
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Abschnitt 2
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Prüfung der
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Trassen-
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anmeldung
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*
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*
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*
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere
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Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
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402.0204
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Gültig ab 14.12.2025
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(2) Enthält die Trassenanmeldung fehlende oder nicht plau-
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sible Angaben, so fordert die DB InfraGO AG gemäß Ziffer
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[REDACTED] der INB die jeweiligen Angaben beim EVU/ZB un-
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verzüglich nach. Fehlende, untaugliche oder widersprüch-
|
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liche Angaben liegen immer dann vor, wenn die Trassen-
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anmeldung aufgrund der vom EVU/ZB angemeldeten be-
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trieblich-technischen Parameter nicht oder nur unvollstän-
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dig bearbeitet werden kann. Nicht plausible Angaben lie-
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gen z. B. in den folgenden Fällen vor:
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- Die Trassenanmeldung widerspricht der in den INB
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kommunizierten Beschreibung der Infrastruktur (z.
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B. ein Zug mit elektrischer Traktion soll über eine
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nicht elektrifizierte Strecke verkehren; die ange-
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meldete Streckenklasse des Zuges überschreitet
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mindestens auf einem Teil des Laufwegs die Stre-
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ckenklasse der zu befahrenden Strecken, bzw.
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Streckenabschnitte und es liegt keine BZA vor; die
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Last des Zuges überschreitet die Zughakengrenz-
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last bzw. Grenzlast des Triebfahrzeugs/der Trieb-
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fahrzeuge).
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- Der Zug soll mindestens auf einem Teil des Lauf-
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wegs außerhalb der Streckenöffnungszeiten ver-
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kehren; eine Verlängerung der Streckenöffnungs-
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zeiten gemäß INB wurde nicht im Rahmen der Frist
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zur Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr gem. Ril
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402.0202 Abschnitt 3 (1) (2 Wochen) beantragt, so
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dass die erforderliche Besetzung der Betriebsstelle
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nicht sichergestellt werden kann (keine Zustim-
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mung Betriebsrat, kein fachlich geprüftes Personal
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verfügbar).
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- Eine Trassenanmeldung für einen außergewöhnli-
|
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chen Transport oder für eine Versuchsfahrt, für die
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gem. Machbarkeitsstudie aT eine „Betriebspro-
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grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchzu-
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führen ist, erfolgt, ohne dass eine „Betriebspro-
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grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchge-
|
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führt wurde oder abweichend von den darin ge-
|
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nannten Studienergebnissen.
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Die DB InfraGO AG fordert fehlende, bzw. korrigierte An-
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gaben in Schriftform, elektronisch oder mündlich nach.
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Die Nachforderung sowie die Antwort des EVU/ZB sind zu
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dokumentieren.
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Die Bearbeitungsfrist gemäß Ziffer [REDACTED] der INB beginnt
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erst, wenn die fehlenden bzw. untauglichen Angaben vom
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EVU/ZB nachgeliefert worden sind. Übermittelt das
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Fehlende oder
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nicht plausible
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Angaben *
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*
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*
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*
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*
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere
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Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
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Gültig ab 14.12.2025
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EVU/der ZB die nachgeforderten Angaben nicht, so kann
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die Trassenanmeldung nicht zur Bearbeitung angenom-
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men werden. In diesen Fällen ist die Trasse nicht abzu-
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lehnen.
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(3) Trassen für Gelegenheitsverkehre werden im Rahmen der
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zur Verfügung stehenden Restkapazitäten konstruiert.
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||||
Für die Definition des Trassenkonflikts gilt Ril 402.0203
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||||
Abschnitt 6 (1) entsprechend. Bei der Konstruktion ist Ril
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402.0204A01 anzuwenden. Über eventuelle Nutzungskon-
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||||
flikte zwischen Trassenanmeldungen des Gelegenheits-
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verkehrs wird auf Grundlage der Reihenfolge des Ein-
|
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gangs der Trassenanmeldungen entschieden.
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(4) Ergeben sich aus der Konstruktion erhebliche Abweichun-
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gen von der Trassenanmeldung, sind diese durch die be-
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troffene Region der DB InfraGO AG mit dem EVU/ZB ab-
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zustimmen. Erhebliche Abweichungen von der Anmeldung
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sind gemäß INB:
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- bei Reisezügen eine zeitliche Abweichung um mehr
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als eine Stunde,
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- bei Reisezügen ein anderer Laufweg, der angemel-
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dete Verkehrshalte nicht zulässt,
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||||
- bei Güterzügen und sonstigen Fahrten eine zeitliche
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Abweichung um mehr als zwei Stunden.
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Bei Anmeldungen auf Zuweisung einer Zugtrasse, deren
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beantragte bzw. notwendige Abfahrtszeit weniger als 5
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Tage nach dem Anmeldetermin liegt, ist bei erheblichen
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Abweichungen eine Abstimmung mit dem EVU/ZB nicht
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möglich.
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4 Trassenangebot
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(1) Das Trassenangebot wird den EVU/ZB mit der Übermitt-
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lung für die EVU/ZB relevanten Fahrplanzeiten übergeben.
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Es kann auch zusätzlich zu beachtende Besonderheiten
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enthalten, die nicht Bestandteil der Trassenanmeldung
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waren, z. B. Fahrtrichtungswechsel, nicht ausreichende
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Bahnsteiglänge, Abschnitte mit Notbremsüberbrückung.
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Nach Annahme des Trassenangebots erfolgt die Erstel-
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lung betrieblicher Fahrplanunterlagen (Buchfahrplan oder
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Fplo), die weitere Angabe zu Betriebsverfahren, Zugleitbe-
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trieb (ZLB) oder betriebliche Regelungen enthalten.
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Die Angebotsübermittlung ist auch in Form von mehreren
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Teilangeboten möglich, wenn sich der Laufweg über meh-
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rere Regionen erstreckt.
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Konstruktion
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402.0204A01
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Abweichungen
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von der Tras-
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senanmeldung
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Angebot
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(2) Änderungsanmeldungen zu Trassen des Netzfahrplans
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werden als Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr bear-
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beitet. Das EVU/der ZB erhält zu diesen Anmeldungen
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frühestens vier Wochen nach Fertigstellung des endgülti-
|
||||
gen Netzfahrplans, auf den sich die Anmeldung ursprüng-
|
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lich bezog, das Angebot oder die Ablehnung.
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(3) Vollständig vorliegende Anmeldungen, die sich als nicht
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realisierbar erweisen, sind unter Angabe der Gründe abzu-
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lehnen. Die beabsichtigte Ablehnung ist der Bundesnetza-
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gentur schriftlich mitzuteilen. Widerspricht die BNetzA in-
|
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nerhalb der Prüffrist von einem Tag, muss über die Zuwei-
|
||||
sung der Trasse neu entschieden werden.
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Widerspricht die BNetzA der beabsichtigten Ablehnung
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innerhalb der Prüffrist von einem Tag nicht, so ist die
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Trassenablehnung gegenüber den EVU/ZB nach Ablauf
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der Prüffrist schriftlich zu übermitteln. Nur wenn innerhalb
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der Prüffrist von einem Tag die Bearbeitungsfrist der
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Trassenanmeldung verstreicht, ist die Trassenanmeldung
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gegenüber dem EVU/ZB bereits vor Ablauf der Prüffrist
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unter Vorbehalt abzulehnen.
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(4) Die Zeiten für die Annahme der Trassenanmeldungen
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durch die EVU/ZB sind in den INB unter den Ziffern [REDACTED]
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und [REDACTED] geregelt. Das EVU/der ZB kann bei der Tras-
|
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senanmeldung den Verzicht auf eine schriftliche Annahme
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erklären. Das Trassenangebot gilt in diesem Fall mit des-
|
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sen erfolgreicher Übermittlung als angenommen.
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(5) Angebote zu Anmeldungen unterhalb einer Bearbeitungs-
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frist von 5 Arbeitstagen müssen explizit angenommen
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werden, wenn das EVU/der ZB den Annahmeverzicht
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nicht erklärt hat.
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5 Infrastrukturnutzungsvertrag
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(1) Bei EVU, die mit der DB InfraGO AG einen Grundsatz-INV
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abgeschlossen haben, gilt für Trassen des Gelegenheits-
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verkehrs der Einzelnutzungsvertrag mit der Übergabe der
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erforderlichen Fahrplanunterlagen durch die DB InfraGO
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AG als abgeschlossen.
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(2) Bei EVU, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen
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bestehen, sind vor Nutzung der angemeldeten Trassen
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des Gelegenheitsverkehrs jeweils Grundsatz-INV abzu-
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||||
schließen.
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||||
Angebotsabga-
|
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be vor Inkraft-
|
||||
treten eines
|
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Netzfahrplans
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Ablehnung von
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Trassen-
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||||
anmeldungen
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||||
Annahme, Ver-
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zicht auf schrift-
|
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liche Annahme
|
||||
Annahme nicht
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fristgerechter
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Anmeldungen
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||||
Annahme von
|
||||
Angeboten un-
|
||||
terhalb der Be-
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arbeitungsfrist
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von 5 Arbeitsta-
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gen
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Gelegenheits-
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verkehre mit
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bestehendem
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Vertrag
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Gelegenheits-
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verkehre ohne
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bestehenden
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Vertrag
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