Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e

git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
2026-06-30 21:19:25 +02:00
commit cfaf670100
4724 changed files with 667022 additions and 0 deletions
@@ -0,0 +1,290 @@
---
domain: "regelwerk"
tool: "allgemein"
scope: "allgemein"
tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"]
component_type: "pdf"
source: "www.dbinfrago.com"
url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175452/ac5cd849612847ec517f1da4912a1151/Ril-402-0204-INB-2026-data.pdf"
last_updated: "2026-06-26"
review_status: "approved"
content_hash: "35bcd3e9ad99d92f"
owners: []
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8"
---
Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
402.0204
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
1 Ablauf des Planungsprozesses
Der Planungsprozess bei Gelegenheitsverkehren besteht
grundsätzlich aus folgenden Schritten:
1. Trassenberatung für die Eisenbahnverkehrs-
unternehmen (EVU)/Zugangsberechtigten (ZB),
2. Eingang und Prüfung der Trassenanmeldung des
EVU/ZB,
3. Durchführung der Trassenkonstruktion/-koordination,
4. Abgabe und Annahme des Trassenangebotes mit
Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages.
Die finalisierten Planungsparameter, die relevante Aspekte
für Trassenplanung und Konstruktion für den Netzfahrplan
und den Gelegenheitsverkehr enthalten, werden spätes-
tens 10 Monate vor dem Fahrplanwechsel bekannt gege-
ben. Siehe hierzu auch Richtlinie 402.0203 Abschnitt 2.
2 Trassenberatung.
Die EVU/ZB werden auf Wunsch im Vorfeld einer Tras-
senanmeldung durch eine Fahrplanstudie oder Betriebs-
programmstudie beraten.
Vor Abgabe einer Trassenanmeldung muss das EVU/ZB
eine „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahr-
ten“ gem. Ziffer 5.4.9 INB bei der DB InfraGO AG beauf-
tragen, wenn dies in der Machbarkeitsstudie aT für einen
außergewöhnlichen Transport vorgeschrieben ist oder
wenn eine Versuchsfahrt im Sinne der Ril 408.3431 an-
gemeldet werden soll.
3 Trassenkonstruktion/-koordination
(1) Die Stelle der DB InfraGO AG, bei der eine Trassenan-
meldung eingeht, prüft diese auf Vollständigkeit und Plau-
sibilität.
Die bei der Trassenanmeldung übermittelten Angaben
sind verbindlich. Die DB InfraGO AG ist berechtigt, die
EVU/ZB zur Vorlage weiterer für die Trassenzuweisung er-
forderlicher Unterlagen aufzufordern.
Inhalt des
Planungs-
prozesses
Planungspara-
meter 402.0203
Abschnitt 2
Prüfung der
Trassen-
anmeldung
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
402.0204
Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
(2) Enthält die Trassenanmeldung fehlende oder nicht plau-
sible Angaben, so fordert die DB InfraGO AG gemäß Ziffer
[REDACTED] der INB die jeweiligen Angaben beim EVU/ZB un-
verzüglich nach. Fehlende, untaugliche oder widersprüch-
liche Angaben liegen immer dann vor, wenn die Trassen-
anmeldung aufgrund der vom EVU/ZB angemeldeten be-
trieblich-technischen Parameter nicht oder nur unvollstän-
dig bearbeitet werden kann. Nicht plausible Angaben lie-
gen z. B. in den folgenden Fällen vor:
- Die Trassenanmeldung widerspricht der in den INB
kommunizierten Beschreibung der Infrastruktur (z.
B. ein Zug mit elektrischer Traktion soll über eine
nicht elektrifizierte Strecke verkehren; die ange-
meldete Streckenklasse des Zuges überschreitet
mindestens auf einem Teil des Laufwegs die Stre-
ckenklasse der zu befahrenden Strecken, bzw.
Streckenabschnitte und es liegt keine BZA vor; die
Last des Zuges überschreitet die Zughakengrenz-
last bzw. Grenzlast des Triebfahrzeugs/der Trieb-
fahrzeuge).
- Der Zug soll mindestens auf einem Teil des Lauf-
wegs außerhalb der Streckenöffnungszeiten ver-
kehren; eine Verlängerung der Streckenöffnungs-
zeiten gemäß INB wurde nicht im Rahmen der Frist
zur Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr gem. Ril
402.0202 Abschnitt 3 (1) (2 Wochen) beantragt, so
dass die erforderliche Besetzung der Betriebsstelle
nicht sichergestellt werden kann (keine Zustim-
mung Betriebsrat, kein fachlich geprüftes Personal
verfügbar).
- Eine Trassenanmeldung für einen außergewöhnli-
chen Transport oder für eine Versuchsfahrt, für die
gem. Machbarkeitsstudie aT eine „Betriebspro-
grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchzu-
führen ist, erfolgt, ohne dass eine „Betriebspro-
grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchge-
führt wurde oder abweichend von den darin ge-
nannten Studienergebnissen.
Die DB InfraGO AG fordert fehlende, bzw. korrigierte An-
gaben in Schriftform, elektronisch oder mündlich nach.
Die Nachforderung sowie die Antwort des EVU/ZB sind zu
dokumentieren.
Die Bearbeitungsfrist gemäß Ziffer [REDACTED] der INB beginnt
erst, wenn die fehlenden bzw. untauglichen Angaben vom
EVU/ZB nachgeliefert worden sind. Übermittelt das
Fehlende oder
nicht plausible
Angaben *
*
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
402.0204
Seite 3
Gültig ab 14.12.2025
EVU/der ZB die nachgeforderten Angaben nicht, so kann
die Trassenanmeldung nicht zur Bearbeitung angenom-
men werden. In diesen Fällen ist die Trasse nicht abzu-
lehnen.
(3) Trassen für Gelegenheitsverkehre werden im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Restkapazitäten konstruiert.
Für die Definition des Trassenkonflikts gilt Ril 402.0203
Abschnitt 6 (1) entsprechend. Bei der Konstruktion ist Ril
402.0204A01 anzuwenden. Über eventuelle Nutzungskon-
flikte zwischen Trassenanmeldungen des Gelegenheits-
verkehrs wird auf Grundlage der Reihenfolge des Ein-
gangs der Trassenanmeldungen entschieden.
(4) Ergeben sich aus der Konstruktion erhebliche Abweichun-
gen von der Trassenanmeldung, sind diese durch die be-
troffene Region der DB InfraGO AG mit dem EVU/ZB ab-
zustimmen. Erhebliche Abweichungen von der Anmeldung
sind gemäß INB:
- bei Reisezügen eine zeitliche Abweichung um mehr
als eine Stunde,
- bei Reisezügen ein anderer Laufweg, der angemel-
dete Verkehrshalte nicht zulässt,
- bei Güterzügen und sonstigen Fahrten eine zeitliche
Abweichung um mehr als zwei Stunden.
Bei Anmeldungen auf Zuweisung einer Zugtrasse, deren
beantragte bzw. notwendige Abfahrtszeit weniger als 5
Tage nach dem Anmeldetermin liegt, ist bei erheblichen
Abweichungen eine Abstimmung mit dem EVU/ZB nicht
möglich.
4 Trassenangebot
(1) Das Trassenangebot wird den EVU/ZB mit der Übermitt-
lung für die EVU/ZB relevanten Fahrplanzeiten übergeben.
Es kann auch zusätzlich zu beachtende Besonderheiten
enthalten, die nicht Bestandteil der Trassenanmeldung
waren, z. B. Fahrtrichtungswechsel, nicht ausreichende
Bahnsteiglänge, Abschnitte mit Notbremsüberbrückung.
Nach Annahme des Trassenangebots erfolgt die Erstel-
lung betrieblicher Fahrplanunterlagen (Buchfahrplan oder
Fplo), die weitere Angabe zu Betriebsverfahren, Zugleitbe-
trieb (ZLB) oder betriebliche Regelungen enthalten.
Die Angebotsübermittlung ist auch in Form von mehreren
Teilangeboten möglich, wenn sich der Laufweg über meh-
rere Regionen erstreckt.
Konstruktion
402.0204A01
Abweichungen
von der Tras-
senanmeldung
Angebot
*
*
*
*
*
*
* *
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr
402.0204
Seite 4
Gültig ab 14.12.2025
(2) Änderungsanmeldungen zu Trassen des Netzfahrplans
werden als Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr bear-
beitet. Das EVU/der ZB erhält zu diesen Anmeldungen
frühestens vier Wochen nach Fertigstellung des endgülti-
gen Netzfahrplans, auf den sich die Anmeldung ursprüng-
lich bezog, das Angebot oder die Ablehnung.
(3) Vollständig vorliegende Anmeldungen, die sich als nicht
realisierbar erweisen, sind unter Angabe der Gründe abzu-
lehnen. Die beabsichtigte Ablehnung ist der Bundesnetza-
gentur schriftlich mitzuteilen. Widerspricht die BNetzA in-
nerhalb der Prüffrist von einem Tag, muss über die Zuwei-
sung der Trasse neu entschieden werden.
Widerspricht die BNetzA der beabsichtigten Ablehnung
innerhalb der Prüffrist von einem Tag nicht, so ist die
Trassenablehnung gegenüber den EVU/ZB nach Ablauf
der Prüffrist schriftlich zu übermitteln. Nur wenn innerhalb
der Prüffrist von einem Tag die Bearbeitungsfrist der
Trassenanmeldung verstreicht, ist die Trassenanmeldung
gegenüber dem EVU/ZB bereits vor Ablauf der Prüffrist
unter Vorbehalt abzulehnen.
(4) Die Zeiten für die Annahme der Trassenanmeldungen
durch die EVU/ZB sind in den INB unter den Ziffern [REDACTED]
und [REDACTED] geregelt. Das EVU/der ZB kann bei der Tras-
senanmeldung den Verzicht auf eine schriftliche Annahme
erklären. Das Trassenangebot gilt in diesem Fall mit des-
sen erfolgreicher Übermittlung als angenommen.
(5) Angebote zu Anmeldungen unterhalb einer Bearbeitungs-
frist von 5 Arbeitstagen müssen explizit angenommen
werden, wenn das EVU/der ZB den Annahmeverzicht
nicht erklärt hat.
5 Infrastrukturnutzungsvertrag
(1) Bei EVU, die mit der DB InfraGO AG einen Grundsatz-INV
abgeschlossen haben, gilt für Trassen des Gelegenheits-
verkehrs der Einzelnutzungsvertrag mit der Übergabe der
erforderlichen Fahrplanunterlagen durch die DB InfraGO
AG als abgeschlossen.
(2) Bei EVU, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen
bestehen, sind vor Nutzung der angemeldeten Trassen
des Gelegenheitsverkehrs jeweils Grundsatz-INV abzu-
schließen.
Angebotsabga-
be vor Inkraft-
treten eines
Netzfahrplans
Ablehnung von
Trassen-
anmeldungen
Annahme, Ver-
zicht auf schrift-
liche Annahme
Annahme nicht
fristgerechter
Anmeldungen
Annahme von
Angeboten un-
terhalb der Be-
arbeitungsfrist
von 5 Arbeitsta-
gen
Gelegenheits-
verkehre mit
bestehendem
Vertrag
Gelegenheits-
verkehre ohne
bestehenden
Vertrag
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*