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This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,89 @@
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere;
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Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen
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Sonderbedingungen
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402.0205
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Seite 1
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Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
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1 Definition
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Als Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder-
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bedingungen ist zu betrachten:
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- das Ein- und Aussteigen ohne Bahnsteige und im
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Zusammenhang damit das Betreten von und der
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Aufenthalt auf Bahnanlagen außerhalb der für Rei-
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sende vorgesehenen Bereiche,
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- zusätzliche Fahrtverläufe (Scheinanfahrten),
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- sonstige Kundenwünsche, für die besondere betrieb-
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liche Regelungen erstellt werden müssen.
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2 Betriebliche Bedingungen
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(1) Die Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder-
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bedingungen ist mit der zuständigen örtlichen Betriebs-
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durchführung abzustimmen und setzt deren technische
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und sichere Durchführbarkeit voraus. Die örtliche Be-
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triebsdurchführung hat dem Bereich Fahrplan auf Anfrage
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die betrieblichen Bedingungen schriftlich mitzuteilen.
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(2) Kundenhalte außerhalb von Bahnsteigen oder an nicht
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gewidmeten Bahnsteigen dürfen nur nach Maßgabe der
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örtlichen Betriebsdurchführung zugelassen werden.
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Für die Reisendensicherung ist das durchführende EVU
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eigenverantwortlich zuständig, d.h. es entscheidet auch
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über etwaige Sicherheitsmaßnahmen (ggf. in Absprache
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mit dem Eigentümer angrenzender Grundstücke). Eine
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entsprechende Sicherheits- bzw. eine Haftungsübernah-
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meerklärung ist einzufordern.
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3 Fahrplananordnung
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In der Fahrplananordnung sind unter „Besondere betriebli-
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che Bedingungen“ die von der örtlichen Betriebsdurchfüh-
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rung angeordneten und zu beachtenden Regelungen auf-
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zunehmen.
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Definition
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Abstimmung mit
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der örtlichen
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Betriebsdurch-
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führung
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Kundenhalte
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außerhalb von
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Bahnsteigen
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere;
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Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen
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Sonderbedingungen
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402.0205
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Seite 2
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Gültig ab 14.12.2025
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4 Infrastrukturnutzungsvertrag
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Dem Veranstalter können im Infrastrukturnutzungsvertrag
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Auflagen, insbesondere solche zur Gewährleistung der Si-
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cherheit, erteilt werden, deren Nichterfüllung bei der DB
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InfraGO AG zum kurzfristigen und entschädigungsfreien
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Rücktritt vom Vertrag bzw. zum Abbruch der Sonderleis-
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tung führen kann.
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Ferner sind im Vertrag Aufgaben, Verantwortlichkeiten
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sowie der evtl. Einsatz von Kommunikationsmitteln zu re-
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geln. Es ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Teile
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von Leistungen entfallen können, wenn dies die Betriebs-
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lage erfordert.
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Reference in New Issue
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