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Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen
Sonderbedingungen
402.0205
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
1 Definition
Als Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder-
bedingungen ist zu betrachten:
- das Ein- und Aussteigen ohne Bahnsteige und im
Zusammenhang damit das Betreten von und der
Aufenthalt auf Bahnanlagen außerhalb der für Rei-
sende vorgesehenen Bereiche,
- zusätzliche Fahrtverläufe (Scheinanfahrten),
- sonstige Kundenwünsche, für die besondere betrieb-
liche Regelungen erstellt werden müssen.
2 Betriebliche Bedingungen
(1) Die Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder-
bedingungen ist mit der zuständigen örtlichen Betriebs-
durchführung abzustimmen und setzt deren technische
und sichere Durchführbarkeit voraus. Die örtliche Be-
triebsdurchführung hat dem Bereich Fahrplan auf Anfrage
die betrieblichen Bedingungen schriftlich mitzuteilen.
(2) Kundenhalte außerhalb von Bahnsteigen oder an nicht
gewidmeten Bahnsteigen dürfen nur nach Maßgabe der
örtlichen Betriebsdurchführung zugelassen werden.
Für die Reisendensicherung ist das durchführende EVU
eigenverantwortlich zuständig, d.h. es entscheidet auch
über etwaige Sicherheitsmaßnahmen (ggf. in Absprache
mit dem Eigentümer angrenzender Grundstücke). Eine
entsprechende Sicherheits- bzw. eine Haftungsübernah-
meerklärung ist einzufordern.
3 Fahrplananordnung
In der Fahrplananordnung sind unter „Besondere betriebli-
che Bedingungen“ die von der örtlichen Betriebsdurchfüh-
rung angeordneten und zu beachtenden Regelungen auf-
zunehmen.
Definition
Abstimmung mit
der örtlichen
Betriebsdurch-
führung
Kundenhalte
außerhalb von
Bahnsteigen
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen
Sonderbedingungen
402.0205
Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
4 Infrastrukturnutzungsvertrag
Dem Veranstalter können im Infrastrukturnutzungsvertrag
Auflagen, insbesondere solche zur Gewährleistung der Si-
cherheit, erteilt werden, deren Nichterfüllung bei der DB
InfraGO AG zum kurzfristigen und entschädigungsfreien
Rücktritt vom Vertrag bzw. zum Abbruch der Sonderleis-
tung führen kann.
Ferner sind im Vertrag Aufgaben, Verantwortlichkeiten
sowie der evtl. Einsatz von Kommunikationsmitteln zu re-
geln. Es ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Teile
von Leistungen entfallen können, wenn dies die Betriebs-
lage erfordert.
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