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Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Abweichungen von Planungsparametern
402.0206
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
(1) In folgenden betriebsbedingt auftretenden Fällen dürfen
Züge nicht mehr unter ihrer Zugnummer durchgeführt
werden, sondern müssen unter neuer Zugnummer neu
trassiert werden:
- grundsätzlich bei Zugfahrten vor Plan von 3 Stunden
und mehr sowie generell bei Verspätungen von 20
Stunden und mehr.
- Wenn die Konstruktionsparameter einer Trasse des
Netzfahrplans kurzfristig (unter 4 Wochen vor dem
Verkehrstag) nicht mehr mit den tatsächlichen Eigen-
schaften des in dieser Trasse fahrenden Zuges
übereinstimmen, dadurch Überschreitungen der Re-
gelfahrzeiten entstehen und andere Trassen beein-
trächtigt werden (z. B. bei Fahrzeugen mit niedriger
Geschwindigkeit im Zug, leistungsschwächeres Tfz,
usw.).
In den vorgenannten Fällen erfolgt eine Neubearbeitung
des Fahrplans, ggf. unter vorherigen Anstoß durch den
Bereich Grundsätze Betriebsmanagement (Netzleit-/ oder
Betriebszentrale).
(2) In folgenden Fällen werden die Züge unverändert unter
ihrer eigenen Zugnummer durchgeführt:
- bei Abweichungen von der Fahrplanlast, soweit nicht
dadurch die Bedingungen des Abs. (1) eintreten,
- wenn zur Bekanntgabe der geänderten Parameter
eine Fahrplanabweichung ausgestellt werden kann,
- bei Umleitungen.
(3) Soll ein Zug von einem anderen Abgangsbahnhof oder zu
einem anderen Zielbahnhof verkehren, gilt folgendes:
- liegt der abweichende Abgangs- oder Zielbahnhof
auf dem ursprünglichen Laufweg des Zuges, darf der
Zug unter seiner ursprünglichen Zugnummer verkeh-
ren,
- In allen anderen Fällen ist der Zug auf dem nicht
mehr genutzten Laufweg auszulegen. Für ergänzte
Laufwegabschnitte wird ein Zug im Gelegenheitsver-
kehr unter neuer Zugnummer erforderlich.
In den vorgenannten Fällen ist vom EVU/ZB beim Bereich
Fahrplan eine Auslegung bzw. Neuanmeldung im Gele-
genheitsverkehr auszulösen.
Ersatz durch
eine neue
Trasse
Kein Ersatz der
Zugnummer
anderer Ab-
gangs- oder
Zielbahnhof
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere
Abweichungen von Planungsparametern
402.0206
Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
(4) Bei der Trassenabrechnung werden ausgefallene und vom
EVU nicht abbestellte Züge als gefahren gewertet. Ein
stattdessen eingelegter Zug des Gelegenheitsverkehrs ist
grundsätzlich der Trassenabrechnung zuzuführen, wenn
er nicht ausschließlich aus innerbetrieblichen Gründen
eingelegt wurde.
Abrechnung