Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e

git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
2026-06-30 21:19:25 +02:00
commit cfaf670100
4724 changed files with 667022 additions and 0 deletions
@@ -0,0 +1,209 @@
---
domain: "regelwerk"
tool: "allgemein"
scope: "allgemein"
tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"]
component_type: "pdf"
source: "www.dbinfrago.com"
url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175478/e7f0c42d536838c9ef36ffdd93aa2fb4/Ril-402-0207-INB-2026-data.pdf"
last_updated: "2026-06-26"
review_status: "approved"
content_hash: "79802a11cfc75f82"
owners: []
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8"
---
Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von
Zugnummern
402.0207
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
1 Allgemeines
(1) Die Zugnummer dient als betrieblich-technisches Merkmal
zur Identifizierung einer Zugfahrt im Netz der DB InfraGO
AG zwischen einem festgelegten Abfahrtsbahnhof und ei-
nem festgelegten Zielbahnhof über einen definierten
Laufweg an einem definierten Kalendertag. Alle Zug-
fahrten auf Strecken der DB InfraGO AG unterliegen der
Zugnummernplanung der DB InfraGO AG. Die Art der
Zugnummernzuweisung durch die DB InfraGO AG und die
Ausprägung (z.B. Anzahl der Ziffern) der Zugnummer hat
keinerlei Einfluss auf die Trassenzuweisung und betriebli-
che Durchführung (Prioritäten usw.) bei der DB InfraGO
AG.
(2) Das digitale Funknetz GSM-R setzt auf Grund seiner zent-
ralen Struktur die netzweite Eindeutigkeit der Zugnummer
zur Erreichbarkeit der Züge voraus. Entsprechend dieser
Voraussetzung darf eine Zugnummer bundesweit gleich-
zeitig nur einmal im Netz vorhanden sein. Dies ist bei der
Vergabe und Verwendung einer Zugnummer zwingend zu
beachten.
(3) Eisenbahnverkehrsunternehmen/Zugangsberechtigte (E-
VU/ZB), welche im Vorfeld der Trassenanmeldung über
keine von der DB InfraGO AG zugewiesene Zugnummern
verfügen, haben Trassen ohne Angabe einer Zugnummer
anzumelden. Eine Zugnummer wird dem EVU/ZB durch
die DB InfraGO AG für die Trassenanmeldung zugewie-
sen. Sofern dem EVU Zugnummern zugewiesen wurden,
sind ausschließlich Zugnummern aus diesem Kontingent
zu verwenden.
2 Besondere Bestimmungen für die Numme-
rierung internationaler Züge
Bei der Verwendung von Zugnummern für Züge des
grenzüberschreitenden Verkehrs sind die Bestimmungen
der UIC-Merkblätter 419-1 (Personenverkehr) und 419-2
(Güterverkehr) zu beachten.
Definition
Eindeutige
Zugnummer
Trassenanmel-
dungen von
EVU/ZB
UIC-Merkblätter
*
*
*
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von
Zugnummern
402.0207
Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
3 Verweildauer einer Zugnummer im Netz
(1) Züge, die auf Grund ihrer Verkehrstageregelung an zwei
aufeinander folgenden Tagen verkehren können, dürfen
eine geplante maximale Verweildauer von 20 Stunden im
Netz der DB InfraGO AG haben. Sofern die gleiche Zug-
nummer am Folgetag nicht genutzt wird, darf die geplante
maximale Verweildauer 44 Stunden betragen.
Beispiele für max. 20 Stunden:
3:00 47111 W (Sa) max. 23:00 Tag 1
14:00 47111 Mo/Di + Di/Mi max. 10:00 Tag 2
Beispiele für max. 44 Stunden:
0:00 47111 Fr/Sa + B Mo/Di max. 20.00 Tag 2
14:00 47111 Mo/Di + Do/Fr max. 23:59 Tag 2
(2) Für jeden Zug darf nur ein Tageswechsel eintreten. Züge,
die länger als einen Tageswechsel unterwegs sind, benö-
tigen vor dem zweiten Tageswechsel eine zweite Zug-
nummer, die nicht als Ergänzungsfahrplan geführt werden
darf.
(3) Wird bei der Konstruktion festgestellt, dass die genannten
Obergrenzen überschritten werden, wird die Zugtrasse ge-
teilt. Dabei ist eine zweite Zugnummer zu verwenden und
die beiden Teile dürfen nicht zu einem Gesamtlauf ver-
knüpft werden.
4 Zugnummernkontingente
(1) Zugnummernkontingente sind Zugnummern, die einem
Kunden (EVU/ZB) zugeordnet sind. Die Zuweisung eines
Zugnummernkontingents erfolgt nur auf Wunsch des
EVU/ZB. Ein Kontingent wird für eine Netzfahrplanperiode
zugewiesen, die Fortschreibung für kommende Netzfahr-
planperioden ist nach vorheriger Bedarfsermittlung durch
die DB InfraGO AG möglich. Ein Anspruch auf ausgewähl-
te Zugnummern, bzw. Zugnummernbereiche besteht nicht.
Besonders zu beachten sind die Bestimmungen für die
Nummerierung internationaler Züge.
Obergrenze
Tageswechsel
Konsequenzen
Definition, Be-
darfsermittlung
und Zuweisung
*
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Planungsprocedere;
Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von
Zugnummern
402.0207
Seite 3
Gültig ab 14.12.2025
Voraussetzung für ein Zugnummernkontingent ist ein be-
stimmtes, regelmäßiges Verkehrsvolumen des EVU im
Netzfahrplan, das nicht unter 50 Zügen mit mehr als 3
Verkehrstagen/Woche liegen soll. Zugnummernkontingen-
te ausschließlich für Gelegenheitsverkehre werden grund-
sätzlich nicht angelegt.
(2) Den Wunsch nach eigenem Kontingent für die jeweilige
Netzfahrplanperiode richtet das EVU/der ZB spätestens
bis 31.08. (16 Monate vor Fahrplanwechsel) an den Be-
reich Fahrplan der DB InfraGO AG (kundenbetreuende
Stelle). Die Zuweisung der Zugnummernkontingente an
die EVU/ZB erfolgt vor Beginn der Trassenanmeldefrist
zum Netzfahrplan.
(3) Ein Kontingent soll auch Leer-, Schad- und Triebfahrzeug-
fahrten sowie geringfügige Mehrverkehre des EVU/ZB, i.
d. R. 5% abdecken können. Größere oder unvorhersehba-
re Ereignisse (z.B. erhöhter Zugnummernbedarf bei gro-
ßen Baumaßnahmen, Großveranstaltungen) werden bei
Bedarf durch unterjährige, vorübergehende Zuweisung
von zusätzlichen Zugnummern abgedeckt.
(4) EVU nutzen die ihnen zugewiesenen Zugnummern für ihre
Züge in eigener Zuständigkeit.
Sie stellen jeweils für die ihnen zugeteilten Zugnummern
sicher, dass die Prinzipien der Zugnummernvergabe die-
ser Richtlinie bzw. der UIC-Merkblätter und die Eindeutig-
keit innerhalb des GSM-R-Netzes eingehalten werden.
Ggf. sind durch das EVU/den ZB Absprachen mit den
Verantwortlichen der Nachbarbahnen zu treffen.
(5) EVU/ZB mit eigenem Zugnummernkontingent melden ihre
Trassen mit Zugnummern aus dem zugewiesenen Kontin-
gent an. Erfolgt die Anmeldung ohne Angabe einer Zug-
nummer, wird diese zurückgewiesen.
(6) Weicht der tatsächliche Bedarf von der nach Absatz 3
durchgeführten Dimensionierung ab, behält sich die DB In-
fraGO AG die nachträgliche Anpassung der Kontingente
vor. Das EVU /der ZB wird über diese Anpassung infor-
miert.
Mindest-
Verkehrsauf-
kommen
Termin, Kontakt
Dimensionie-
rung von Kon-
tingenten
Nutzung zuge-
wiesener Zug-
nummern
Verwendung der
Zugnummmern
durch EVU/ZB
Trassenanmel-
dung mit Zug-
nummer aus
Kontingent
Nicht benötigte
Zugnummern
aus Kontingen-
ten
*
*
*
*
*
*
*