Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,369 @@
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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owners: []
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component_type: "pdf"
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source: "www.dbinfrago.com"
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url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174672/070263aef3716e150ae2fb7eb6665a22/Ril-437-0013-INB-2026-data.pdf"
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last_updated: "2026-06-26"
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review_status: "approved"
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review_notes: ""
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content_hash: "731a854f319fbee1"
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
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...
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DB Netz AG
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Sitz Frankfurt am Main
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Registergericht
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Frankfurt am Main
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HRB 50 879
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USt-IdNr.: DE199861757
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Vorsitzender des
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Aufsichtsrates:
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Dr. Rüdiger Grube
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Vorstand:
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Frank Sennhenn,
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Vorsitzender
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Dr. Roland Bosch
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Bernd Koch
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Ute Plambeck
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Prof. Dr. Dirk Rompf
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Dr. Jörg Sandvoß
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07.10.2014
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Aktualisierung der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit der Aktualisierung 6 der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014 werden die Regelungen der TSI-
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gerechten Gestaltung der Richtlinie 408.01 - 09 angepasst.
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Die Aktualisierung tritt zum 13.12.2015 in Kraft.
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Die örtlichen Regelungen werden nicht mehr in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Be-
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triebsstellen bzw. für das Zugpersonal sondern im Betriebsstellenbuch oder Streckenbuch ge-
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troffen. Die Regelwerkspassagen, zu denen örtliche Regelungen in Form von örtlichen Zusät-
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zen (Betriebsstellenbuch bzw. Streckenbuch) zu treffen sind, werden in einem neuen Modul
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437.1000 in Form der bisher aus dem Modul 408.1101 Abschnitt 2 Anhang 01 bekannten
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Strichliste herausgegeben. Das Modul 437.1000 richtet sich an Mitarbeiter mit Planungs-, Lei-
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tungs- und Überwachungsaufgaben, betriebliche Planer sowie Lehrkräfte für den Bahnbetrieb
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und wird daher nicht in der Richtlinie 437 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über die
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Handbücher 40810 und 40830.
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Die Module 437.0011 bis 437.0014 sind inhaltlich den neuen Begriffen für örtliche Regelungen
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angepasst. Neu aufgenommen wurden Regeln für das Zurückziehen von Befehlen im SZB-E,
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da die Grundregeln der Richtlinie 408 nicht mehr angewendet werden können.
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Es sind folgende Module auszutauschen:
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437.0011
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437.0012
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437.0013
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437.0014
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Beachten Sie auch, dass sich der Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl zum 13.12.2015 ändert
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und ab 13.12.2015 nur noch der neue Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl verwendet werden
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darf.
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DB Netz AG
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Zentrale
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Betriebsverfahren
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Theodor-Heuss-Allee 7
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60486 Frankfurt(Main)
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www.dbnetze.com/fahrweg
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437.1100Z06 gültig ab: 13.12.2015
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DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt(Main)
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Gemäß Verteiler Ril 437.0011 - 437.0014
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2/2
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Mit freundlichen Grüßen
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DB Netz AG
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gez. i. V. Bormet gez. i. A. Villioth-Ebert
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(Leiter Betriebsverfahren) (Fachautorin Ril 437)
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB)
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
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||||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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||||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
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437.0013
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Seite 1
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Fachautor: I.NPB 4; Jan Schneider; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab: 13.12.2015
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||||
1 Durchführen von Zugfahrten
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(1) Grundlage für die Zugfahrten im SZB-E sind der Fahrplan und ggf. durch den
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Zugleiter erteilte Aufträge.
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(2) Sie dürfen abfahren, wenn
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- Sie über die nach diesen Regeln sowie in dem Streckenbuch genannte
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Zugausrüstung verfügen,
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- der Zug abfahrbereit ist,
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- Sie an dem Bahnhof, an dem eine Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke
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beginnt, dem Zugleiter Ihre Abfahrbereitschaftsmeldung erteilt haben und
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- der Zugleiter der Abfahrt zugestimmt hat.
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(3) Zuglaufmeldungen erfolgen nur an den dafür im Fahrplan gekennzeichneten
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Betriebsstellen bzw. nach Festlegung durch den Zugleiter. Zuglaufmeldungen
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sind:
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a) Abfahrbereitschaftsmeldung
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Wenn Ihre Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke beginnt, geben Sie dem
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Zugleiter am Zuganfangsbahnhof eine Abfahrbereitschaftsmeldung (AM).
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Sie dürfen ohne Abfahrbereitschaftsmeldung auch dann nicht abfahren,
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wenn das Hauptsignal einen Fahrtbegriff zeigt. Die Abfahrbereitschafts-
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meldung lautet: „Zug (Nummer) in (Betriebsstelle) Gleis (Nummer) ist ab-
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fahrbereit“.
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b) Haltmeldung
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Sofern einen Haltmeldung (HM) gefordert ist, geben Sie diese dem Zuglei-
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ter nach der Ankunft Ihres Zuges auf der jeweiligen Betriebsstelle. Bei Halt
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in einer Betriebsstelle lautet die Haltmeldung: „Zug (Nummer) hält in (Be-
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triebsstelle)“. Bei Halt vor einem Block- oder Einfahrsignal lautet die Halt-
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meldung: „Zug (Nummer) hält vor Signal (Bezeichnung)“. Mit der Haltmel-
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dung bestätigen Sie, dass der Zug in bzw. vor einer Betriebsstelle hält. Mit
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der Haltmeldung von einer Ausweichanschlussstelle bestätigen Sie zusätz-
|
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lich, dass der Zug dort eingeschlossen ist. Das Vorhandensein der Zug-
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vollständigkeit müssen Sie hierbei nicht feststellen.
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c) Durchfahrtmeldung
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Geben Sie dem Zugleiter eine Durchfahrtmeldung (DM), wenn er es ange-
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wiesen hat. Die Durchfahrtmeldung lautet „Zug (Nummer) ist in (Betriebs-
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stelle) durchgefahren“.
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Mit der Durchfahrtmeldung bestätigen Sie, dass der Zug die genannte Be-
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triebsstelle durchfahren hat. Die Feststellung der Vollständigkeit des Zuges
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ist nicht erforderlich. Die Durchfahrtmeldung darf während der Fahrt für die
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rückliegende Betriebsstelle abgegeben werden.
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d) Zugvollständigkeitsmeldung
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Nach der vollständigen Ankunft Ihres Zuges auf einer Betriebsstelle geben
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Sie dem Zugleiter eine Zugvollständigkeitsmeldung (ZM).
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Grundlage
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Vorausset-
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zungen für die
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Abfahrt
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Zuglaufmel-
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dungen
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*
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
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mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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Aufgaben des Triebfahrzeugführers
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437.0013
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Seite 2
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||||
Gültig ab: 13.12.2015
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Sie lautet: „Zug (Nummer) ist vollständig in (Betriebsstelle) angekommen“.
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Sie dürfen die Zugvollständigkeitsmeldung erst geben, nachdem der Zug
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mit Zugschluss vollständig die im Streckenbuch genannte Zugschlussstelle
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für die Einfahrt vollständig passiert hat (Bild 1) bzw. in der Ausweichan-
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schlussstelle eingeschlossen ist.
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Im Streckenbuch ist beschrieben, wie die Zugschlussstelle für die Einfahrt
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in einen Bahnhof der Zugleitstrecke gekennzeichnet ist.
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Bild 1 - Bedingungen für die Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung erfül-
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len
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Eine Haltmeldung kann durch eine Zugvollständigkeitsmeldung ersetzt
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werden.
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Bei einer Kreuzung oder Überholung können Sie als Triebfahrzeugführer
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des haltenden Zuges vom Zugleiter den Auftrag erhalten, für einen durch-
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fahrenden Zug eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben.
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Nach Ankunft auf der an die Zugleitstrecke angrenzenden Zugmeldestelle
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können Sie als Triebfahrzeugführer vom Zugleiter oder Fahrdienstleiter den
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Auftrag erhalten, eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben.
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(4) Achten Sie bei Abfahrt Ihres Zuges beim Befahren eines höhengleichen
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Überganges für Reisende besonders auf Personen, die das Gleis überschrei-
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ten.
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2 Zugfahrten in besonderen Fällen
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Zur Durchführung von Zügen mit Lü-Sendungen kann Sie der Zugleiter damit
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beauftragen, die in den Fahrweg einmündenden Gleisabschnitte bis zu der
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Stelle auf Freisein zu prüfen, die er Ihnen genannt hat. Bestätigen Sie dem
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Zugleiter das Freisein.
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Kreuzung,
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Überholung
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Höhengleicher
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Übergang
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für Reisende
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Züge mit Lü-
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Sendungen
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*
|
||||
*
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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Aufgaben des Triebfahrzeugführers
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437.0013
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Seite 3
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Gültig ab: 13.12.2015
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3 Zugfahrten bei technischen und betrieblichen Unregel-
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mäßigkeiten
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(1) Sie dürfen die Örtliche Bedieneinrichtung (ÖBE) nur im Auftrag des Zugleiters
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bedienen. Die Bedienung an der ÖBE erfolgt menügeführt. Im Dialog mit
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Ihnen leitet der Zugleiter Sie an, die richtigen Bedienungen an der ÖBE aus-
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zuführen.
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(2) Kommen Sie mit Ihrem Zug wegen Haltstellung eines Einfahrsignals zum Hal-
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ten oder kommt das Ausfahrsignal zum erwarteten Zeitpunkt nicht in die
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Fahrtstellung, holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Er kann Sie mit der
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Bedienung der ÖBE beauftragen.
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(3) Sind Sie unzulässig an einem Halt zeigenden Hauptsignal vorbeigefahren,
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holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Wenn der Zugleiter Sie beauftragt,
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melden Sie diesem die Stellung des Hauptsignals.
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Sie erhalten einen SZB-Befehl f) mit folgendem Wortlaut „Zug (Nummer) fährt
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nach Vorbeifahrt am Signal (Bezeichnung) weiter“.
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(4) Hat Sie der Zugleiter bei einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag mit SZB-
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Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die richtige Stellung einer Weiche zu prüfen, han-
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||||
deln Sie wie folgt:
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- Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus
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||||
zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
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||||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht
|
||||
augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
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||||
- Sind an den Weichenzungen oder Backenschienen Bruchstellen zu erken-
|
||||
nen, darf die Weiche nicht befahren werden.
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- Überzeugen Sie sich, ob sich bei handgestellten Weichen die Stelleinrich-
|
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tung in der Endlage befindet.
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(5) Hat Sie der Zugleiter mit SZB-Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die Weiche zu si-
|
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chern, handeln Sie wie folgt:
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||||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus
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zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
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||||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht
|
||||
augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
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||||
- Sichern Sie die Weiche vor dem Befahren durch Handverschlüsse an bei-
|
||||
den Zungen.
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- Der Zugleiter kann Sie beauftragen, die Handverschlüsse in der geforder-
|
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ten Stellung mit der Sperrvorrichtung zu verschließen und danach den
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Schlüssel am Schlüsselbrett in der mit dem Streckenschlüssel (Schlüssel
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DB 21) gesicherten Weichenbude einzuschließen. Melden Sie dem Zuglei-
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ter das Ergebnis der Sicherung und den Verbleib des Schlüssels.
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(6) Der Zugleiter kann Sie damit beauftragen das Freisein eines Gleisfreimelde-
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abschnittes durch Hinsehen zu prüfen. Außerdem kann er Sie beauftragen,
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die Achszählgrundstellung bzw. Blockgrundstellung durch Bedienung der
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ÖBE herzustellen.
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Um die genaue Lage des zu prüfenden Abschnitts festzustellen, nutzen Sie
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den Lageplan im Streckenbuch.
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ÖBE-
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Bedienung
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Haltstellung
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Hauptsignal
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Unzulässige
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Vorbeifahrt an
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einem Halt
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zeigenden
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Hauptsignal
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Prüfen der
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Weichenstel-
|
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lung bei Zug-
|
||||
fahrten mit
|
||||
besonderem
|
||||
Auftrag
|
||||
Sichern von
|
||||
Weichen
|
||||
Achszähl-
|
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grundstellung
|
||||
herstellen
|
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*
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||||
*
|
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
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mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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||||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
||||
437.0013
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||||
Seite 4
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||||
Gültig ab: 13.12.2015
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4 Rangieren
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||||
(1) Zur Durchführung von Rangierfahrten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten
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||||
zur Verfügung:
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a) Rangieren mit Rangierfreigabe
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Holen Sie vor Beginn des Rangierens die Zustimmung des Zugleiters ein.
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Bedienen Sie die Rangierfreigabe
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Für die Dauer der Rangierfreigabe ist keine weitere mündliche Zustimmung
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||||
erforderlich.
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||||
Dies betrifft auch die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen.
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||||
Sie sind selbst für die richtige Einstellung des Fahrweges und bei mehre-
|
||||
ren Rangierfahrten im Bahnhof für den Ausschluss gefährdender Rangier-
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||||
fahrten verantwortlich.
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||||
Nach Beendigung des Rangierens bringen Sie die Rangierfreigabe in die
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||||
Grundstellung.
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||||
Melden Sie dem Zugleiter die Grundstellung der Rangierfreigabe.
|
||||
b) Rangieren ohne Rangierfreigabe
|
||||
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- Sind Rangierstraßen eingerichtet, wird die Zustimmung durch Signal Sh
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1 oder Ra 12 (DV 301) gegeben.
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||||
- Ist eine Bedienung der Rangierfreigabe nicht erforderlich und keine
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||||
Rangierstraßen eingerichtet, erteilt Ihnen der Zugleiter für jede Rangier-
|
||||
fahrt eine Zustimmung.
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||||
Muss an Halt zeigenden Hauptsignalen vorbeigefahren werden erteilt
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||||
Ihnen hierzu der Zugleiter die mündliche Zustimmung. Melden Sie dem
|
||||
Zugleiter die Beendigung jeder Rangierfahrt.
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||||
Das Rangieren nach a) und b) entbindet Sie nicht von der Beobachtung
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des Fahrweges nach Modul 408.4814.
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||||
(2) Soll auf einem Bahnhof gleichzeitig mit mehreren Rangierfahrten rangiert
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||||
werden, bestimmt der Zugleiter einen verantwortlichen Triebfahrzeugführer für
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||||
die Bedienung der Rangierfreigabe.
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||||
Als verantwortlicher Triebfahrzeugführer beauftragt der Zugleiter Sie damit,
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||||
nach Beendigung des Rangierens die Grundstellung der Rangierfreigabe zu
|
||||
melden.
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||||
(3) Müssen Sie auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus rangieren,
|
||||
holen Sie die Zustimmung des Zugleiters ein. Er erteilt seine Zustimmung
|
||||
durch Übermittlung des SZB – Befehls e). Nach Beendigung des Rangierens
|
||||
auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus melden Sie dem Zuglei-
|
||||
ter die Rückkehr aller Fahrzeuge bevor Sie die Grundstellung der Rangierfrei-
|
||||
gabe bedienen.
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||||
Weiterhin kann Sie der Zugleiter beauftragen die ÖBE zu bedienen.
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||||
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||||
Rangieren -
|
||||
Möglichkeiten
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||||
Rangieren mit
|
||||
Rangierfreiga-
|
||||
be
|
||||
Rangieren
|
||||
ohne Rangier-
|
||||
freigabe
|
||||
Rangierstraße
|
||||
eingerichtet
|
||||
ohne
|
||||
Rangierstraße
|
||||
Mehrere
|
||||
Rangierfahr-
|
||||
ten in einem
|
||||
Bahnhof
|
||||
Auf dem
|
||||
Einfahrgleis
|
||||
rangieren
|
||||
*
|
||||
|
||||
Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
|
||||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
||||
437.0013
|
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Seite 5
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||||
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||||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||||
(4) Zur Durchführung eines Zuges mit Lü-Sendung kann Sie der Zugleiter nach
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||||
Beendigung des Rangierens beauftragen, das Freisein der in die Fahrstraße
|
||||
einmündenden Gleisabschnitte zu prüfen. Prüfen Sie dann das Freisein der
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||||
von ihm benannten Gleisabschnitte durch Hinsehen und melden Sie ihm das
|
||||
Ergebnis.
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||||
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||||
Freisein der
|
||||
Gleise für
|
||||
Züge mit
|
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Lü-Sendungen
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||||
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