Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,445 @@
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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owners: []
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component_type: "pdf"
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source: "www.dbinfrago.com"
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last_updated: "2026-06-26"
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review_status: "approved"
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review_notes: ""
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content_hash: "9d2ec85948935be4"
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
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DB Netz AG
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Sitz Frankfurt am Main
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Registergericht
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Frankfurt am Main
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HRB 50 879
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USt-IdNr.: DE199861757
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Vorsitzender des
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Aufsichtsrates:
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Dr. Rüdiger Grube
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Vorstand:
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Frank Sennhenn,
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Vorsitzender
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Dr. Roland Bosch
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Bernd Koch
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Ute Plambeck
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Prof. Dr. Dirk Rompf
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Dr. Jörg Sandvoß
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0
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07.10.2014
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Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0201
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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am 13.12.2015 tritt die Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0201 – Grundlagen für Verbindungen
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des analogen Zugfunks – vom 15.05.2005 in Kraft, die wegen der TSI-gerechten Umgestaltung
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des betrieblichen Regelwerks notwendig wird.
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Mit der Aktualisierung 1 entfällt der Vordruck 481.0201V01 ersatzlos.
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Die TSI-gerechte Neuordnung der Begriffe für zu erstellende örtliche Regelungen, die bislang in
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den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bzw. für das Zugpersonal enthalten
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waren. Örtliche Regelungen werden künftig als
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o örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen
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der Eisenbahnverkehrsunternehmen in unternehmensinternen Unterlagen
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der Eisenbahnverkehrsunternehmen,
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der DB Netz AG im Betriebsstellenbuch,
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o örtliche Zusätze für das Zugpersonal im Streckenbuch
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dargestellt.
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Mit freundlichen Grüßen
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DB Netz AG
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gez. i. V. Bormet gez. i. A. Hebel
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(Leiter Betriebsverfahren) (Fachautor Ril 481)
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DB Netz AG
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Zentrale
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Betriebsverfahren
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Markgrafendamm 24
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10245 Berlin
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www.dbnetze.com/fahrweg
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Frank Hebel
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||||
Telefon 030 297-21463
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||||
Telefax 069 265-58248
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||||
Mobil 0151 46131587
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||||
frank.hebel@deutschebahn.com
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Zeichen I.NPB 4 He 4810201
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DB Netz AG • Markgrafendamm 24 • 10245 Berlin
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Gemäß Verteiler Richtlinie 481.0201
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Telekommunikationsanlagen bedienen
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Seite 1
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Fachautor: I.NPB 4; Frank Hebel; Tel.: (030) 297-21463 Gültig ab: 13.12.2015
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1 Abkürzungen
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BF 80 Betriebsfernmeldesystem Bauform 80
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BZ Betriebszentrale
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FADA Fahrdienstleiteranlage
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FdZF Fahrdienstleiterverbindung ZF
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Fdl Fahrdienstleiter
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FESA Feste Eisenbahn- Streckenfunkanlage
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GSM-R Global System for Mobile Communication–Rail (digitaler Bahnfunk)
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La Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und
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anderen Besonderheiten
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MACS Multifunctional Asynchron Transfer Mode Communication System
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(universales digitales Betriebsfernmeldesystem der Firma Wenzel)
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MDK Multifunktionales universales digitales Betriebsfernmeldesystem der
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Firma Neumann
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MESA Mobile Eisenbahn-Streckenfunkanlage
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MTRS Mobile Train Radio System (Dual-Mode GSM-R-ZF-Fahrzeuggerät
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der Firma Nortel Network)
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NL Niederlassung
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PBKA Bauform in Fahrze ugen der Zuggattung Thalys auf der Strecke Pa-
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ris - Brüssel – Köln/Amsterdam
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Tf Triebfahrzeugführer
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Tk Telekommunikation
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TKA 2002 Telekommunikationsarbeitsplatz Typ 2002 der Firma Hörmann
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Funkwerk Kölleda
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ZF Zugfunk
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2 Geltungsbereich
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Die Richtlinie gilt für die DB Netz AG und alle Nutzer der Infrastruktur der DB
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Netz AG auf mit analogem Zugfunk – nachfolgend ZF genannt - betriebenen
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Strecken.
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Hinweis für planende Stellen:
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Ausnahmen und Abweichungen von den Regeln genehmigt ausschließlich die
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geschäftsverantwortliche Stelle.
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Die örtlichen Zusätze zu den Regeln müssen zweimal im Kalenderjahr und
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zusätzlich bei baulichen Veränderungen und bei Änderungen von Betriebsver-
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fahren dahingehend überprüft werden, ob Änderungen oder Ergänzungen
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notwendig sind.
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*
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*
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*
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||||
*
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Seite 2
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Gültig ab: 13.12.2015
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3 ZF-Systeme
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(1) Für den ZF auf dem Streckennetz der DB Netz AG werden folgende funk-
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technische Systeme genutzt:
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- Das System der Firma AEG, vorwiegend in den Niederlassungen Netz
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Nord, West, Mitte, Südwest und Süd ,
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- das System der Firma Funkwerk Kölleda, vorwiegend in den Niederlassun-
|
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gen Netz Ost und Südost,
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- das System der Bauform VZF 95, netzweit auf Strecken mit einfachen be-
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trieblichen Verhältnissen.
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Jedes System besteht aus ortsfesten ZF-Einrichtungen und aus ZF-
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Fahrzeugeinrichtungen und wirkt streckenbezogen.
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Hinweis für planende Stellen:
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Die NL Netz muss die Möglichkeit nutzen, eine zusätzlich verfügbare ZF-
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Versorgung in Überlappungsbereichen von mit ZF ausgerüsteten Strecken zu
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angrenzenden oder parallel verlaufenden, sonst nicht ausgeleuchteten Stre-
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cken in die volle betriebliche Anwendung mit einzubeziehen, Muster siehe
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Anhang 481.0201A03.
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Die NL Netz kann die zusätzlich nutzbare ZF-Ausleuchtung entweder wäh-
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rend Mitfahrten auf Triebfahrzeugen durch ständige Sprechproben selbst er-
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mitteln oder in eigener Kostenverantwortung den Funknetzbetreiber damit be-
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auftragen.
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Die Leiter Betrieb Fern- und Ballungsnetz der Niederlassungen Netz, die Lei-
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ter Betrieb der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH bzw. die Leiter Betrieb Re-
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gionalnetze – nachfolgend „Leiter“ genannt - stellen gemäß Richtlinie
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457.0202 „Gestaltungsregeln für das Verzeichnis der örtlich zulässigen Ge-
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schwindigkeiten (VzG)“ die Anmeldung der ZF-Angaben zur Aufnahme in den
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Fahrplan sicher.
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Bei Ausfall der ZF-Einrichtungen ist zugelassen, alle sich bietenden Tele-
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||||
kommunikationseinrichtungen zu nutzen, um eine Verbindung zwischen den
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mobilen und ortsfesten ZF-Teilnehmern herzustellen.
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||||
Vorrangig muss das drahtgebundene Betriebsfernsprechnetz der DB AG ge-
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||||
nutzt werden, z. B. Streckenfernsprecher, Signalfernsprecher. Nachrangig ist
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||||
im Störungsfall als Rückfallebene die Nutzung des öffentlichen Fernsprech-
|
||||
netzes, Festnetzes bzw. Mobilfunknetzes, zulässig. In diesem Fall dürfen zur
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||||
Aufrechterhaltung des Betriebes Aufträge und Meldungen, z. B. schriftliche
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||||
Befehle, übermittelt werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die
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Teilnehmer störungs- und zweifelsfrei miteinander sprechen können.
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(2) Gelten Regeln dieser Richtlinie nur für ein System, sind diese im weiteren
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Text mit "System AEG" bzw. "System Kölleda" gekennzeichnet. Eine Über-
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sicht des Systems AEG ist im Anhang 481.0201A01 enthalten.
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||||
Die Regeln für das System der Bauform VZF 95 sind in der Richtlinie
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481.0204 enthalten.
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4 Ortsfeste ZF-Einrichtungen
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(1) Es werden folgende ortsfeste ZF-Einrichtungen verwendet:
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ZF-Systeme
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Kennzeich-
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nung, Über-
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sichten
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Arten
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*
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*
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Seite 3
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Gültig ab: 13.12.2015
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a) Bei Dispositions- und Fdl-Arbeitsplätzen in der BZ
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||||
- das Tk-Bedienplatzsystem BZ TKA 2002,
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||||
- das Tk-Bedienplatzsystem MACS und
|
||||
- das Tk-Bedienplatzsystem MDK,
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||||
b) bei dezentralen ZF-Bedienstellen
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||||
- die Bauform AEG-Telefunken und
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||||
- die Bauform Kapsch,
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c) bei den Fdl außerhalb der BZ
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||||
- die Allfernsprecher BF 80 und BASA-Bezirksfernsprecher mit An-
|
||||
schluss an die FdZF-Verbindung,
|
||||
- das Tk-Bedienplatzsystem MACS,
|
||||
- das Tk-Bedienplatzsystem MDK,
|
||||
- das Bedienpult FADA, Bauform Funkwerk Kölleda.
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||||
Für die Handhabung gelten die jeweiligen Bedienungsanleitungen.
|
||||
d) an der Strecke
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||||
- ZF-Streckenfunkstellen,
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||||
- FESA = Sende- und Empfangsanlage mit drahtgebundener Überlei-
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||||
tung zur Nachbar-FESA und zum Bedienpult FADA,
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||||
- ggf. ZF-Streckenverteiler.
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||||
(2) ZF-Bedienstellen sind die ZF-Einrichtungen nach Abs. 1 a) mit Ausnahme des
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||||
Tk-Bedienplatzsystems MDK und 1 b) sowie das Bedienpult FADA.
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||||
ZF-Bedienstellen müssen, solange Züge verkehren, besetzt sein.
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||||
In dieser Richtlinie werden die Mitarbeiter der ZF-Bedienstellen unabhängig
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von ihrer sonstigen betrieblichen Funktion als ZF-Bediener bezeichnet.
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||||
(3) In einem ZF-Bereich können ZF-Gespr äche zwischen ortsfesten und mobilen
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||||
ZF-Teilnehmern geführt werden.
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||||
(4) Die ZF-Bereiche umfassen ca. 100 km Strecke.
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||||
Es können mehrere ZF-Bereiche einer ZF-Bedienstelle zugeordnet sein.
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||||
(5) Die ZF-Bereiche haben unterschiedliche Ausdehnungen. Der ZF-Bereich
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deckt grundsätzlich den Zuständigkeitsbereich eines Fdl ab.
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||||
Das Bedienpult FADA ist mit einer FESA verbunden, die ca. 5 bis 15 km Stre-
|
||||
cke funktechnisch versorgt.
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Der ZF-Bereich des ZF-Bedieners in der BZ setzt sich aus mehreren FESA-
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Bereichen zusammen.
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Die Grenzen der ZF-Bereiche liegen in der Regel in der Mitte zwischen zwei
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Betriebsstellen auf der freien Strecke.
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||||
(6) Die ZF-Bereiche und die der ZF-Bedienstelle zugeordneten Betriebsstellen
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sind streckenbezogen im ZF-Streckenband nach dem Muster im Anhang
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481.0201A02 dargestellt.
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Hinweis für planende Stellen:
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ZF-
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Bedienstelle
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ZF-Bereich
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System AEG
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System
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Kölleda
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Streckenband
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Gültig ab: 13.12.2015
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Das Streckenband wird vom Funknetzbetreiber erstellt und der NL Netz über-
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geben. Eine Zeichenerklärung muss beigefügt sein.
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Erforderliche Änderungen bzw. Anpassungen im Funknetz, z. B. Änderungen
|
||||
von ZF-Kanälen, ZF-Kanalumschaltpunkten, sind zwischen dem Funknetzbe-
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||||
treiber und der NL Netz abzustimmen. Die Leiter stellen sicher, dass alle Be-
|
||||
teiligten rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
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||||
(7) Die FdZF-Verbindungen dienen vorrangig dem Sprechverkehr der Fdl mit den
|
||||
Tf.
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||||
Im System AEG sind an die FdZF-Verbindung die ZF-Bedienstelle, der Not-
|
||||
bedienplatz in der Unterzentrale einer BZ und alle Fdl innerhalb eines ZF-
|
||||
Bereichs angeschlossen. Je nach Verzweigung eines ZF-Bereichs können
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||||
mehrere FdZF-Verbindungen bei der ZF-Bedienstelle enden. Ein Fdl an der
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||||
Grenze verschiedener ZF-Bereiche ist gleichzeitig an die FdZF-Verbindungen
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aller bei ihm endenden ZF-Bereiche angeschlossen.
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||||
Im System Kölleda können an eine priorisierte Verbindung ähnlich der FdZF-
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Verbindung die ZF-Bedienstelle und der Notbedienplatz in der Unterzentrale
|
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einer BZ innerhalb eines ZF-Bereichs angeschlossen sein.
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||||
(8) Die Nutzungsmöglichkeiten des ZF werden den Mitarbeitern auf Betriebsstel-
|
||||
len im Betriebsstellenbuch bekannt gegeben.
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Hinweis für planende Stellen:
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Es sind das vorhandene ZF-System, die Funkausleuchtung, die ZF- Kanal-
|
||||
nummern und ggf. die Mitnutzung in Überlappungsbereichen zu nennen.
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5 ZF-Fahrzeugeinrichtungen
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In Führerräumen eingesetzte ZF-Fahrzeugeinrichtungen sind mit den ortsfes-
|
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ten ZF-Einrichtungen wie folgt kompatibel:
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a) Für das System AEG
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- die Bauform ZF 70,
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||||
- die Bauform Kapsch und
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||||
- die Bauform PBKA,
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b) für das System Kölleda
|
||||
- die Bauform MESA (alt),
|
||||
c) für beide Systeme
|
||||
- die Bauform ZFM 90,
|
||||
- die Bauform MESA 2002,
|
||||
- die Bauform ZFM 21,
|
||||
d) für beide Systeme und für ZF GSM-R
|
||||
für beide Systeme und für ZF GSM-R zugelassene ZF- Fahrzeugein-
|
||||
richtungen, z. B. MTRS.
|
||||
Für die Handhabung gelten die jeweiligen Bedienungsanleitungen.
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||||
FdZF-
|
||||
Verbindungen
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||||
System AEG
|
||||
System
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||||
Kölleda
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||||
Örtliche
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Zusätze
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||||
Einsatzmög-
|
||||
lichkeiten
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Gültig ab: 13.12.2015
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6 Betriebsarten
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(1) Es gibt die Betriebsarten A, B, C, E und O.
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||||
Die Betriebsarten wurden mit den zugehörigen ZF-Kanalnummern und ZF-
|
||||
Kanalumschaltpunkten streckenbezogen festgelegt.
|
||||
Den Tf werden die Betriebsarten, ZF-Kanalumschaltpunkte und ZF- Kanal-
|
||||
nummern im Fahrplan, Änderungen - auch übergangsweise - in der La be-
|
||||
kannt gegeben. Die Tf müssen die jeweilig geforderten Einstellungen genau
|
||||
nach den Vorgaben vornehmen.
|
||||
(2) In Betriebsart A können alle Sprechverbindungen unmittelbar hergestellt und
|
||||
kodierte Aufträge und Meldungen sowie Durchsagen an alle Züge innerhalb
|
||||
eines ZF-Bereichs gegeben werden. Für alle Sprechverbindungen - aus-
|
||||
genommen Notrufverbindungen vom Tf - sowie für kodierte Aufträge und Mel-
|
||||
dungen dient die Zugnummer als Rufnummer bzw. zur Identifizierung des Zu-
|
||||
ges.
|
||||
Die Tf melden sich nicht an, wenn sie in einen ZF-Bereich einfahren, sondern
|
||||
überprüfen die Betriebsbereitschaft der Funkverbindung, ohne dass dies der
|
||||
ZF-Bedienstelle angezeigt wird.
|
||||
(3) Die Betriebsart B wird eingestellt, wenn
|
||||
- dies im Fahrplan vorgeschrieben ist,
|
||||
- die Betriebsart A gestört ist oder
|
||||
- die ZF-Fahrzeugeinrichtung nicht in die Betriebsart A bzw. E eingestellt
|
||||
werden kann; dies ist nur mit Zustimmung der BZ zulässig.
|
||||
Die Betriebsart B lässt nur einen technisch vereinfachten Verbindungsaufbau
|
||||
zu. Kodierte Aufträge und Meldungen sind nicht möglich, die eingestellte Zug-
|
||||
nummer kann nicht als Rufnummer genutzt werden. Die Tf müssen mit einer
|
||||
Sammeldurchsage zum Sprechen aufgefordert werden. Eine Sprechverbin-
|
||||
dung entsteht erst, wenn sich der Tf meldet. Die Tf müssen sich anmelden,
|
||||
wenn sie in einen ZF-Bereich einfahren und überprüfen damit die Betriebs-
|
||||
bereitschaft der Funkverbindung.
|
||||
Notrufverbindungen vom Tf und die Sammeldurchsagen der ZF-Bedienstelle
|
||||
bzw. des Fdl sind in den Betriebsarten A und B gleich.
|
||||
(4) In Betriebsart E können alle Sprechverbindungen unmittelbar hergestellt und
|
||||
kodierte Aufträge und Meldungen sowie Durchsagen an alle Züge innerhalb
|
||||
eines ZF-Bereichs gegeben werden. Für alle Sprechverbindungen - aus-
|
||||
genommen Notrufverbindungen vom Tf und offener Ruf - sowie kodierte Auf-
|
||||
träge und Meldungen dient die Zugnummer als Rufnummer bzw. zur Identifi-
|
||||
zierung des Zuges.
|
||||
Die Tf melden sich nicht an, wenn sie in einen ZF-Bereich einfahren, sondern
|
||||
überprüfen die Betriebsbereitschaft der Funkverbindung, ohne dass dies der
|
||||
ZF-Bedienstelle angezeigt wird.
|
||||
Innerhalb eines ZF-Bereichs können alle mobilen Teilnehmer die Verbindung
|
||||
zu anderen Teilnehmern mit offenem Ruf herstellen.
|
||||
(5) Die Betriebsarten C und O sind die Betriebsarten des Ortsfunks. Sie werden
|
||||
für den Rangierfunk auf Ortskanälen und auf bestimmten Strecken ohne Stre-
|
||||
ckenfunkeinrichtung auch für das Nachschieben von Zügen genutzt und wer-
|
||||
den nach den Angaben im Betriebsstellenbuch, im Streckenbuch und im
|
||||
Betriebsart A
|
||||
Betriebsart B
|
||||
Betriebsart E
|
||||
Betriebsart C
|
||||
und O
|
||||
*
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||||
|
||||
Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
|
||||
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||||
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||||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||||
Fahrplan dargestellt. Die Gespräche können nur im Wechselsprechverfahren
|
||||
durchgeführt werden.
|
||||
Bei der Bauform VZF 95 werden die Betriebsarten C und O auch als Stre-
|
||||
ckenfunk genutzt.
|
||||
(6) Ist Hintergrundbetrieb eingestellt, können Sammelrufe in Betriebsart A oder E
|
||||
empfangen werden, obwohl am Fahrzeuggerät die Betriebsart C oder O ein-
|
||||
gestellt ist. Dies ermöglicht es dem Tf, während des Nachschiebens einen
|
||||
Notruf zu empfangen.
|
||||
7 Verbindungen
|
||||
(1) Sprechverbindungen werden von der ZF-Bedienstelle zu ZF-Fahrzeuggeräten
|
||||
und umgekehrt aufgebaut.
|
||||
Teilnehmer, die nicht ZF-Bediener oder Tf sind, werden von der ZF- Bedien-
|
||||
stelle vermittelt.
|
||||
(2) Alle Sprechverbindungen - außer in den Betriebsarten C und O - sind nach
|
||||
Verbindungsaufbau Einzelsprechverbindungen. Sie werden nur zu einem be-
|
||||
stimmten Zug oder von einem Zug aus aufgebaut. In anderen Zügen kann
|
||||
nicht mitgehört werden. Beim System AEG hören bei allen Sprechverbindun-
|
||||
gen der ZF-Bediener bzw. der Tf des betroffenen Zuges mit, soweit sie nicht
|
||||
selbst Gesprächsteilnehmer sind.
|
||||
Über ZF können Sprechverbindungen hergestellt werden zwischen
|
||||
- ZF-Bediener und Tf,
|
||||
- ZF-Bediener und den Zugbegleitern an der Sprechstelle eines Reisezug-
|
||||
wagens, wobei der Tf über Lautsprecher mithört und sich am Gespräch be-
|
||||
teiligen kann,
|
||||
- ortsfesten Teilnehmern und Tf, durch Vermittlung des ZF-Bedieners,
|
||||
- Tf und Tf, bei Nutzung der Lok-Lok-Verbindung,
|
||||
- Tf oder Zugbegleiter zu einer anderen Stelle innerhalb des Betriebsfern-
|
||||
sprechnetzes der Bahn durch Vermittlung des ZF-Bedieners.
|
||||
(3) Kodierte Aufträge sind Aufträge, die von der ZF-Bedienstelle an die ZF-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung eines bestimmten Zuges in ihrem ZF-Bereich gegeben
|
||||
werden können.
|
||||
Die einzelnen kodierten Aufträge, ihre Symbole und ihre betriebliche Anwen-
|
||||
dung sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen enthalten.
|
||||
(4) Kodierte Meldungen sind Meldungen, die von der ZF-Fahrzeugeinrichtung an
|
||||
die ZF-Bedienstelle gegeben werden können. Die einzelnen kodierten Mel-
|
||||
dungen, ihre Symbole und ihre betriebliche Anwendung sind in den jeweiligen
|
||||
Bedienungsanleitungen enthalten.
|
||||
(5) Zur Abgabe eines Sammelrufes an mehrere Gesprächsteilnehmer im ZF-
|
||||
Bereich wird vom ZF-Bediener eine Sammelrufverbindung aufgebaut. Den
|
||||
anschließenden Sammelruf hören alle Tf im ZF-Bereich über Lautsprecher
|
||||
mit. Ein Gegensprechen der Tf ist nicht möglich.
|
||||
(6) Zur Abgabe einer Notdurchsage als Sammelruf zu allen Tf in seinem Bereich
|
||||
wird vom Fdl eine Notdurchsageverbindung aufgebaut. Beim System AEG
|
||||
Hintergrund-
|
||||
betrieb
|
||||
Verbindungs-
|
||||
aufbau
|
||||
Einzelsprech-
|
||||
verbindungen
|
||||
Kodierte
|
||||
Aufträge
|
||||
Kodierte
|
||||
Meldungen
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Sammelruf-
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verbindung
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Notdurchsage-
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verbindung
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Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 481.0201
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Seite 7
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Gültig ab: 13.12.2015
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hört der ZF-Bediener über Lautsprecher mit. Es ist möglich, die Notdurch-
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sageverbindung in eine Sprechverbindung mit einem Tf umzuwandeln.
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(7) Der Anstoß und technische Ablauf zum Aufbau einer Notrufverbindung durch
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den Tf wird als Notruf bezeichnet. Anschließend kann eine Notdurchsage ab-
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gegeben werden.
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Bei den Betriebsarten A und B erreicht der Notruf den ZF-Bediener. Beste-
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hende Verbindungen werden nicht unterbrochen.
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Bei Betriebsart E erreicht der Notruf alle Fdl - ausgenommen Fdl am Notbe-
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dienplatz in einer Unterzentrale einer BZ - und Tf innerhalb des ZF-Bereichs
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und den ZF-Bediener in der BZ. Alle bestehenden Verbindungen außer einem
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bestehenden Notruf werden unterbrochen.
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(8) Bei Betriebsart E kann der Tf durch einen offenen Ruf Verbindung zu einem
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Fdl, zum ZF-Bediener oder zu einem anderen Tf im selben ZF-Bereich auf-
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nehmen.
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Notruf / Not-
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rufverbindung
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Offener Ruf
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Reference in New Issue
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