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Richtlinie
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen;
Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen
483.0102A03
Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der
PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 1 ........................... 2
Tabelle 2: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der
PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 2 ........................... 3
Tabelle 3: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen ........... 4
Tabelle 4: Beschreibung der Auswirkungskodierungen ........... 5
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen;
Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen
483.0102A03
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
Die möglichen Abhilfemaßnahmen und Auswirkungen sind
in Tabelle 1 und Tabelle 2 stellvertretend mittels Nummern
und Buchstaben kodiert. Tabelle 3 und Tabelle 4 enthalten
die Erklärungen für die in Tabelle 1 und Tabelle 2
aufgeführten Nummern und Buchstaben.
Unregelmäßigkeit / Störung
Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und
Auswirkungen (A bis D)
Erste Abhilfe-
maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum
erfolglos
Zu erwartende PZB-Zwangsbremsung erfolgt
nicht 4, 5, 8 9 4, 6, A, 13, 14, D
PZB-Zwangsbremsung sofort nach Aktivschalten,
welche sich nicht lösen lässt 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D
PZB-Zwangsbremsung lässt sich nicht lösen 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D
PZB-Zwangsbremsung aus unbekanntem Grund 13, 14, D
Wiederholte PZB-Zwangsbremsung aus
unbekanntem Grund 10, 4, 5, 8 3, A, 13, 14, D 4, 6, A, D
PZB-Hauptschalter ausgelöst 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D
Keinerlei Führerraumanzeigen und ggf. PZB-
Zwangsbremsung 8 12, 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D
Fehlfunktion der displaybasierten
Führerraumanzeigen 4, 5, 8 12, 14, C 3, A, 13, 14, D
Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen:
Leuchtmelder „PZB“ leuchtet nicht und keine
PZB-Zwangsbremsung wirksam
10, 4, 5, 8 12, 7 3, A, 13, 14, D
PZB-Zugart-Leuchtmelder „65“ leuchtet nicht und
keine PZB-Zwangsbremsung wirksam 4, 5, 8 3, A, D
Leuchtmelder „1000 Hz“, „500 Hz“ oder
„Befehl 40“ wird bei zu erwartender
streckenseitiger Beeinflussung nicht angezeigt
4, 5, 8 9
12, 4, 5, 7
Wenn ebenfalls
erfolglos: C, 14,
D
PZB-Bedientaste[n] unwirksam 10, 4, 5, 7 11, C, 14, D 3, A, 13, 14, D
Nur bei Leuchtmelder-Block: Leuchtmelder
„1000 Hz“ blinkt ständig, PZB-Zugart-
Leuchtmelder ist dunkel und ggf. PZB-
Zwangsbremsung
B, 4, 5, 8 B, 13, 14, D 4, 6, A, 13, 14, D
Tabelle 1: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen
der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 1
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen;
Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen
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Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025
Unregelmäßigkeit/ Störung
Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und
Auswirkungen (A bis D)
Erste Abhilfe-
maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum
erfolglos
Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen:
Anzeige der Textmeldung „PZB-Störbetrieb aktiv“
und ggf. PZB-Zwangsbremsung
B, 4, 5, 8 B, 13, 14, D 4, 6, A, 13, 14, D
Keinerlei akustische Meldungen 4, 5, 7 C, 14, D
Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen:
Anzeige der Textmeldung „PZB-Luftabsperrhahn
zu“ bzw. „PZB-Bremsüberbrückung“
4, 5, 8 4, 6, A, 13, 14, D
Nur bei Leuchtmelder-Block:
Anzeige einer Störungssammelmeldung
(Leuchtmelder „1000 Hz“ blinkt 10 s)
4, 5, 8 C, 14, D
PZB-Störschalter unwirksam 4, 6, A, 13,
14, D
Tabelle 2: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen
der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 2
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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Nr. Abhilfemaßnahmen
1
Prüfen, ob Dauerbeeinflussung erfolgt (der Fahrzeugmagnet des Fahrzeugs befindet sich über
einem Gleismagneten oder über einem Weichenherzstück, hoch liegenden Bauteilen auf einer
Brücke, einer Drehscheibe, einer Schiebebühne o. Ä.)
2 Abhilfemaßnahmen bei Dauerbeeinflussung gemäß den Vorgaben des
Eisenbahnverkehrsunternehmens durchführen
3 PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Störschalter abschalten
4 - PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv schalten
- PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter ausschalten
5
- PZB-Fahrzeugeinrichtung mindestens 10 s ausgeschaltet lassen
- PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter einschalten
- PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv schalten
6 Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung manuell überbrücken
7 Funktionsprüfung durchführen
8
- Überprüfen, ob PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
- Helligkeitsregelung für die Führerraumanzeigen auf Maximum einstellen
- Alle Leitungsschutzschalter und sonstigen Schalter der PZB-Fahrzeugeinrichtung (inkl.
derjenigen für die Dateneingabe-Schnittstelle und die displaybasierte Anzeigeinrichtung, sofern
vorhanden) überprüfen und in Grundstellung bringen
- Überprüfen, ob Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht manuell überbrückt ist und der
Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung ordnungsgemäß funktioniert
- Funktionsprüfung durchführen
Beim Leuchtmelder-Block gilt:
Leuchtmelder, die bei der Funktionsprüfung nicht aufleuchten, sind gestört
9
Wenn Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bestanden und keine weitere
Störungsmeldung angezeigt: betriebsleitende Stelle über vermutlich gestörte PZB-
Streckeneinrichtung verständigen
10 PZB-Bedientaste[n] mehrfach betätigen und in Grundstellung bringen
11 Wenn vorhanden, andere PZB-Bedi entaste[n] im Führerraum benutzen
12 Sofern vorhanden, auf redundante Anzeigeeinrichtung umschalten
13 Betriebsleitende Stelle verständigen
14 Auftraggebende Stelle verständigen
Tabelle 3: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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Auswirkung/Folge
A PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit höchstens 50 km/h
B
PZB-Störbetrieb automatisch aktiviert; PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit
höchstens 50 km/h, solange PZB-Störbetrieb aktiv; wenn PZB-Zugart-Leuchtmelder wieder
leuchtet (PZB-Störbetrieb automatisch deaktiviert), ist die Weiterfahrt ohne Einschränkung
möglich
C Fahrt kann ohne weitere Einschränkung durchgeführt werden
D Fahrt gemäß Anweisung der auftraggebenden Stelle fortsetzen bzw. beenden
Tabelle 4: Beschreibung der Auswirkungskodierungen