Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,431 @@
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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owners: []
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component_type: "pdf"
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source: "www.dbinfrago.com"
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last_updated: "2026-06-26"
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review_status: "approved"
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
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HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
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Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
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Siegmund, Ralf Thieme
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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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Seite 1 von 3
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DB InfraGO AG
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Zentrale
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Bauartverantwortung und
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Instandhaltungsmanagement
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Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
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||||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
|
||||
10115 Berlin
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||||
Deutschland
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||||
Michael Japke
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||||
michael.japke@deutschebahn.com
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||||
+49 30 297 57183
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||||
DB InfraGO AG | I.IAI 45
|
||||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
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||||
Zugangsberechtigte und Kunden der
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DB InfraGO AG
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14.12.2025
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Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen;
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Allgemeiner Teil“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit dem Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der
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DB InfraGO AG (INB) 2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 in Kraft
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gesetzt. Die Richtlinie 483.0201 ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich
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geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG.
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Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der aktualisierten Richtlinie 483.0201 ist die
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streckenseitige Umstellung von der Bauform LZB L72 zur Bauform LZB L72CE
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abgeschlossen. Somit sind die Vorgaben zur Bauform LZB L72 entfallen. Die Richtlinien
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483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ beziehen sich nur noch auf LZB-
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Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE).
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Die Beschreibungen zu den LZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und mit der
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Richtlinien-Familie 301 (Signalbuch), der Richtlinie 482.7009 (Signalanalgen bedienen)
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und der Richtlinie 819.1320 (LZB; Grundsätze für die Ausrüstung mit linienförmiger
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Zugbeeinflussung) harmonisiert.
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In Ergänzung zum allgemeinen Aufbau und der prinzipiellen Wirkungsweise der LZB
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wurden die überwachenden Funktionen der LZB neu aufgenommen.
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Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Alle
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darüber hinausgehenden fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch
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die Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls
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zum 14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025
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in Kraft tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0201 sind die bauform-/
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baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen.
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Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen:
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Abschnitt 1:
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Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur
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LZB-Fahrzeugeinrichtungen mit CE-Funktionalität beschrieben.
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Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden
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||||
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
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In Bezug auf die Führerraumanzeigen und die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung
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wird auf Richtlinie 483.0202 (LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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||||
Führerraumanzeigen und Bedienung) verwiesen.
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Abschnitt 2:
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||||
Im Abschnitt wurde der Begriff „LZB“ angepasst.
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Es erfolgt die Aufnahme der überwachenden Funktionen der LZB. Diese beinhalten die
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Überwachung verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen und das automatische
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Bremsen bei gestörter Informationsübertragung zwischen der Strecke und dem
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Fahrzeug sowie bei Funktionsstörung der LZB-Fahrzeugeinrichtung.
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Abschnitt 3:
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Bezüglich der Aufnahme in die LZB-Führung wird zur Vermeidung der Doppelung auf
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Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0202 verwiesen. Die Ausführungen in
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Richtlinie 483.0201 sind entfallen.
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Für Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) wurde das entsprechende
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Blockkennzeichen gemäß Abschnitt 8 der Richtlinie 301.9001 aufgenommen.
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Abschnitt 4:
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Im Abschnitt 4 ist die LZB-Fahrzeugeinrichtung in allgemeiner Form beschrieben. Die
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bisherige Auflistung ist entfallen. Aus der zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden
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||||
Richtlinie 483.0202 werden Regelungsinhalte zum Aufbau und zu Funktionen der LZB-
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||||
Fahrzeugeinrichtung aus den Abschnitten 2.1 und 2.4 in diesen Abschnitt überführt
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und angepasst.
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||||
Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201
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über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
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werden.
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Mit freundlichen Grüßen
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DB InfraGO AG
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i. V. i. A.
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Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke
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||||
Michael Japke
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Digital unterschrieben von Michael
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Japke
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Datum: 2024.12.03 16:48:17 +01'00'
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Clemens
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Fuhrma
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||||
nn
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||||
Digital
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||||
unterschrieben von
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Clemens Fuhrmann
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||||
Datum: 2024.12.04
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06:57:10 +01'00'
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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483.0201
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Seite 1
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Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025
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Inhaltsverzeichnis
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1 Geltungsbereich ................................................................... 2
|
||||
2 Aufgaben der LZB ................................................................ 2
|
||||
3 LZB-Streckeneinrichtungen .................................................. 5
|
||||
4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung ................................... 8
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||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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||||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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||||
Allgemeiner Teil
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483.0201
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Seite 2
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Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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(1) Die Richtlinien 483.020x enthalten Vorgaben für das
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||||
Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gelten für
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||||
Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB-
|
||||
Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der
|
||||
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren.
|
||||
(2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Richtlinien
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||||
483.020x gilt eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf.
|
||||
über ein Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die
|
||||
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
|
||||
(3) Die Richtlinien 483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
bedienen“ beziehen sich auf LZB-Fahrzeugeinrichtungen
|
||||
mit CIR-ELKE-Funktionalität.
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||||
Hinweis: Der Begriff „CIR-ELKE“ bedeutet Computer
|
||||
Integrated Railroading - Erhöhung der Leistungsfähigkeit im
|
||||
Kernnetz der Eisenbahn und hat im engeren Sinn einen
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betrieblichen Hintergrund. Hierunter sind Maßnahmen zu
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verstehen, die eine Erhöhung der
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||||
Streckenleistungsfähigkeit mit Hilfe moderner
|
||||
Rechentechnik zum Ziel haben.
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||||
(4) In der Richtlinie (Ril) 483.0201 sind die Aufgaben, der
|
||||
allgemeine Aufbau und die prinzipielle Wirkungsweise der
|
||||
Linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB) beschrieben.
|
||||
Sie gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0101
|
||||
„PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“.
|
||||
(5) Ergänzende Vorgaben des
|
||||
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der
|
||||
Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril.
|
||||
(6) Die Führerraumanzeigen und die Bedienung der
|
||||
LZB-Fahrzeugeinrichtung sind in der Ril 483.0202
|
||||
„LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen
|
||||
und Bedienung“ beschrieben.
|
||||
2 Aufgaben der LZB
|
||||
(1) Die LZB ist ein Zugbeeinflussungssystem, welches
|
||||
Zugfahrten überwacht und steuert. Sie sichert die
|
||||
Zugfahrten durch lückenlose Überwachung der
|
||||
Geschwindigkeit und steuert die Zugfahrten mit Hilfe der
|
||||
Führerraumanzeigen für den Tf.
|
||||
Hinweis: Die Steuerung kann auch direkt in Verbindung mit
|
||||
der Automatischen Fahr- und Bremssteuerung (AFB)
|
||||
erfolgen.
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Geltungsbereich
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LZB-Fahrzeug-
|
||||
einrichtung
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CIR-ELKE
|
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Ril 483.0201
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||||
Vorgaben des
|
||||
EVU
|
||||
Ril 483.0202
|
||||
Aufgaben
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||||
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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Gültig ab: 14.12.2025
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(2) Die LZB besteht aus den Einrichtungen an der Strecke und
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||||
auf den Fahrzeugen. Der prinzipielle Aufbau der LZB ist im
|
||||
Bild 1 in schematischer Form dargestellt.
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Bild 1 Prinzipieller Aufbau der LZB
|
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1) BA-/BR-spezifische Abweichungen
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(3) Die LZB ermöglicht die Nutzung längerer Bremswege.
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||||
Aufgrund der Zielvorschau und der kontinuierlichen
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||||
Überwachung durch die LZB sind mit den vorhandenen
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||||
Bremshundertsteln (Brh) für LZB-geführte Züge höhere
|
||||
Geschwindigkeiten zulässig als für signalgeführte Züge.
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||||
Hinweis: Die LZB kann auf Strecken mit Geschwindigkeiten
|
||||
bis zu 300 km/h eingesetzt werden.
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||||
(4) Die überwachenden Funktionen wirken kontinuierlich und
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erstrecken sich auf
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Aufbau
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Geschwindig-
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keiten
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Überwachungs-
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funktionen der
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LZB
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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Gültig ab: 14.12.2025
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a) Überwachung der Einhaltung der zulässigen
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||||
Geschwindigkeit des Fahrzeugs an jedem Ort,
|
||||
b) Überwachung der Einhaltung der maximal zulässigen
|
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Fahrzeuggeschwindigkeit,
|
||||
c) Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
|
||||
- in Weichenbereichen,
|
||||
- bei ständigen Langsamfahrstellen,
|
||||
- bei vorübergehenden Langsamfahrstellen,
|
||||
d) Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugfahrt mit
|
||||
besonderem Auftrag,
|
||||
e) Automatisches Bremsen des Zuges bei gestörter
|
||||
Informationsübertragung zwischen der Strecke und
|
||||
dem Fahrzeug bzw. bei Funktionsstörung der LZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung.
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||||
(5) Die Wirkungsweise ist im Bild 2 vereinfacht dargestellt. Die
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||||
LZB-Streckenzentralen senden Informationen über den
|
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Linienleiter, die von den Empfangsantennen des
|
||||
Fahrzeuges aufgenommen werden. Die LZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung wertet diese Informationen aus und
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leitet sie an Einrichtungen im Fahrzeug weiter.
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||||
Damit die LZB-Streckenzentrale jederzeit richtige
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Führungsgrößen für den Zug ermitteln kann, sendet die
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||||
LZB-Fahrzeugeinrichtung mittels Sendeantennen Daten
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über den zurückgelegten Weg, das Bremsvermögen und
|
||||
die Länge des Zuges sowie weitere Informationen über den
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||||
Linienleiter und die Streckengeräte an die LZB-
|
||||
Streckenzentrale zurück. Dazu ermitteln Wegmesssysteme
|
||||
automatisch die Geschwindigkeit und den Ort des
|
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Fahrzeuges.
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Wirkungsweise
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bild 2 Prinzipielle Wirkungsweise der LZB
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(6) Bei LZB-geführten Zügen gilt die Führerraumanzeige mit
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||||
ihren Führungsgrößen:
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- Sollgeschwindigkeit (vSoll),
|
||||
- Zielgeschwindigkeit (vZiel),
|
||||
- Zielentfernung (ZE).
|
||||
(7) Bremsvermögen, Länge des Zuges und weitere Angaben
|
||||
muss der Tf vor Fahrtbeginn über Zugdateneinsteller (ZDE),
|
||||
Multifunktionsdisplay (MFD) oder Maschinentechnisches
|
||||
Display (MTD) eingeben.
|
||||
3 LZB-Streckeneinrichtungen
|
||||
(1) Die Streckeneinrichtungen bestehen aus den LZB-
|
||||
Streckengeräten mit den angeschlossenen
|
||||
Linienleiterschleifen.
|
||||
Die Linienleiterschleifenbereiche (Bild 3) sind max. 12,7 km
|
||||
lang und werden durch einzelne bis zu 300 m lange
|
||||
Kurzschleifen gebildet (Bild 1). Beim Ausfall einer 300 m
|
||||
langen Kurzschleife bleibt die LZB-Führung in der Regel
|
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erhalten.
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Steuerung der
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||||
Führungs-
|
||||
größen
|
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Linienleiter-
|
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schleifen-
|
||||
bereiche
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bild 3 Linienleiterschleifenbereiche
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(2) Die Linienleiterkabel sind alle 100 m gekreuzt. Diese
|
||||
Kreuzungsstellen werden von den Wegmesssystemen der
|
||||
Fahrzeugeinrichtung als Wegmarkierung zur Korrektur der
|
||||
radabhängigen Wegmessung benutzt.
|
||||
(3) Am Anfang einer LZB-Strecke sowie bei seitlichen
|
||||
Einfahrten liegen Anfangsschleifen. Bei der Einfahrt werden
|
||||
die LZB-Fahrzeugeinrichtungen von der Strecke mit
|
||||
Informationen versorgt, die eine Aufnahme in die LZB-
|
||||
Führung ohne Bedienungshandlung ermöglichen.
|
||||
(4) LZB-Bereichskennzeichen (Bild 4) kennzeichnen den
|
||||
Anfang einer LZB-Strecke und den Übergang zwischen
|
||||
zwei Linienleiterschleifenbereichen unterschiedlicher
|
||||
Bereichskennungen (Bereichskennungswechsel (BKW)).
|
||||
Im Fahrplan werden diese Stellen mit Kilometerangabe und
|
||||
LZB gekennzeichnet.
|
||||
Bild 4 LZB-Bereichskennzeichen
|
||||
|
||||
(5) Die nummerierten Blockkennzeichen gemäß Bild 5 sind an
|
||||
LZB-Blockstellen (Bild 7 und 8) aufgestellt, die nicht durch
|
||||
den Standort eines Hauptsignals gekennzeichnet sind.
|
||||
Kreuzungs-
|
||||
stellen
|
||||
Anfangsschleife
|
||||
LZB-
|
||||
Bereichskenn-
|
||||
zeichen
|
||||
Blockkenn-
|
||||
zeichen
|
||||
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bild 5 Blockkennzeichen
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Die Zahlen der Blockkennzeichen können auch zweizeilig
|
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dargestellt sein.
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||||
Auf Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) sind
|
||||
Blockkennzeichen gemäß Bild 6 an LZB-Blockstellen, die
|
||||
nicht durch den Standort eines Hauptsignals
|
||||
gekennzeichnet sind, aufgestellt.
|
||||
Dabei weist der Pfeil auf das Gleis, für das es gilt.
|
||||
Bild 6 Blockkennzeichen (bei Doppelausrüstung)
|
||||
|
||||
Bild 7 Prinzip LZB-Blockstellen
|
||||
|
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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483.0201
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Seite 8
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bild 8 Prinzip LZB-Blockstellen im Bahnhofsbereich
|
||||
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||||
4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
(1) Die LZB-spezifischen Komponenten werden in den
|
||||
Richtlinien 483.020x, die PZB-spezifischen Komponenten
|
||||
in Ril 483.0101 beschrieben.
|
||||
(2) Bild 9 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den
|
||||
funktionalen Aufbau einer LZB-Fahrzeugeinrichtung.
|
||||
Bild 9 Aufbauschema der LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
|
||||
(3) Die LZB-Fahrzeugeinrichtung umfasst die fahrzeugseitigen
|
||||
Einrichtungen der PZB und der LZB. Für eine hohe
|
||||
Zuverlässigkeit ist das System als Mehrrechnersystem
|
||||
aufgebaut. Bei gravierenden Rechnerstörungen sind die
|
||||
PZB und die LZB nicht mehr funktionsfähig.
|
||||
LZB-spezifische
|
||||
Baugruppen
|
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Aufbauschema
|
||||
PZB/ LZB
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Allgemeiner Teil
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483.0201
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Seite 9
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||||
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Gültig ab: 14.12.2025
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||||
(4) Der Bremseingriff kann über eine Bremswirkgruppe
|
||||
erfolgen. Diese steuert bei einer LZB-Zwangsbremsung das
|
||||
Notventil an und wirkt über dieses auf die Hauptluftleitung
|
||||
(HL). Zum pneumatischen Absperren der Anlage bei
|
||||
Störungen ist bei dieser Ausführungsvariante des
|
||||
Bremseingriffs ein gemeinsamer PZB/LZB-Luftabsperrhahn
|
||||
für PZB und LZB vorhanden.
|
||||
Alternativ kann die LZB-Zwangsbremsung auch durch einen
|
||||
anderen Bremseigriff (z. B. Schnellbremsschleife) realisiert
|
||||
sein.
|
||||
(5) An jedem LZB-Fahrzeug sind Empfangs- und
|
||||
Sendeantennensätze vorhanden. Diese dienen der
|
||||
Datenübertragung zwischen Strecke und Fahrzeug.
|
||||
(6) Für die Weg- und Geschwindigkeitserfassung sind mehrere
|
||||
Messsysteme vorhanden. Die Übereinstimmung der
|
||||
Systeme wird durch die LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
überwacht.
|
||||
(7) Die Fahrtenregistrierung ist als elektronisches
|
||||
Aufzeichnungsgerät ausgeführt und zeichnet auch Daten
|
||||
über den Fahrtverlauf unter LZB-Führung auf.
|
||||
(8) Führerraumanzeigen und Bedienelemente sind im
|
||||
Abschnitt 2 der Ril 483.0202 beschrieben.
|
||||
|
||||
|
||||
Bremseingriff
|
||||
Antennen
|
||||
Weg- und
|
||||
Geschwindig-
|
||||
keitserfassung
|
||||
Fahrten-
|
||||
registrierung
|
||||
Anzeigen/
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||||
Bedienelemente
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||||
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