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Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO
AG 2027
Nutzungsbedingungen pathOS
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Gültig ab: 13.12.2026
Zum Fahrplanjahr 2027 führt die DB InfraGO ein neues Trassenanmeldesystem ein (pathOS = path
Ordering System, entsprechend dem Begriff „path“ aus der TAF/TAP TSI), welches die EU -
Verordnungen TAF/TAP TSI umsetzt und künftig das Trassenanmelde - und Angebotsmedium der
DB InfraGO AG ist. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum
Trassenanmeldesystem für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten
und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im folgenden Webportal genannt) richtet sich vorrangig
an Zugangsberechtigte (ZB) mit geringem oder unregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über
keine eigene Software zur Kommunikation mit dem Trassenanmeldesystem über eine Schnittstelle
verfügen und ist vom Kunden über das Infraportal zu beantragen.
Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaus-
tausch zwischen einem IT -System des ZB und dem Trassenanmeldesystem der DB InfraGO zur
Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. In
TAF/TAP spricht man an dieser Stelle auch vom sogenannten „Common Interface“. Mit der elektro-
nischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an ZB mit großem und regelmäßi-
gem Auftragsvolumen.
(1) Antrag und Zugangsdaten
Die Anmeldung zur Anwendung pathOS erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbe-
dingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen. Voraussetzung ist u.a., dass der ZB ei-
nen Company Code hat (pro EVU bzw. ZB, dieser ist elementarer Bestandteil von TAF/TAP TSI)
und entsprechend für die relevanten Geschäftspartnernummern freigeschaltet ist (diese Freischal-
tung erfolgt im Infraportal durch die „Superuser“ der jeweiligen ZB selbst).
Ansprechpartner für alle Themen rund um die Userverwaltung ist die #Einfachbahn: Einfach-
bahn@deutschebahn.com
In pathOS ist die Zusammenarbeit verschiedener Nutzer innerhalb eines EVU einfach möglich
man kann gegenseitige Anmeldungen sehen und sogar weiterbearbeiten. Eine separate „Vertreter-
regel“ entfällt.
Um das Trassenanmeldesystem zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser entweder zum
Infraportal oder direkt zur Log -In-Seite des neuen Trassenanmeldesystems.
Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll, muss das genutzte Schnittstellenverfahrens des ZB
benannt werden und die erforderlichen Daten (z.B. Company Code, Verfahren etc.) übernommen
werden (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO
AG sowie, wenn erforderlich, der Erwerb eines RNE -Zertifikats durch den ZB selbst). Anschließend
erfolgt eine individuelle Freigabe des jeweiligen ZB. Ansprechpartner seitens DB InfraGO zu diesem
Thema ist die fachliche Betriebsführung von pathOS (s. Kapitel „Beratung“).
(2) Dokumentation
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten ZB in elektronischer Form neben Installationshinwei-
sen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der
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AG 2027
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Gültig ab: 13.12.2026
Nutzung des Webportals beschreibt. Zusätzlich werden (primär um die Einführung zu begleiten)
Schulungsunterlagen in verschiedenen Formaten und Medien online bereitgestellt.
Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und
vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Mit Einführung von TAF/TAP TSI spielen
hier auch europäische Gremien eine Rolle, denn im Regelfall 2x pro Jahr gibt es europaweit neue
Vorgaben für die zugrundeliegende XSD -Datei der Schnittstelle, die anschließend von der DB In-
fraGO auf Umsetzungsnotwendigkeit geprüft wird. Diese muss im Anschluss auch von den Schnitt-
stellenpartnern übernommen werden.
Alle relevanten Unterlagen sind im Internet unter https://www.dbinfrago.com/taf -tap-tsi sowie
http://www.dbinfrago.com/pathos erhältlich.
(3) Beratung
Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen
Fragen in Zusammenhang mit dem Trassenanmeldesystem pathOS durch die fachliche Betriebs-
führung von pathOS. Rückfragen können per E -Mail an pathOS@deutschebahn.com gestellt wer-
den.
(4) Zugang und Verfügbarkeit
Der Zugang zum Trassenanmeldesystem pathOS der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneinge-
schränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind
notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden,
sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
(5) Information
Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen
mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information,
ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen im Regelfall in Form einer
Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor
der Umsetzung.
(6) Rückfallebene
Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von pathOS steht für alle ZB als Rückfall-
ebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax oder E -Mail an netzfahrplanerstel-
lung@deutschebahn.com zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen
Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet zur Verfügung ge-
stellt: Formulare Trassenanmeldung .
Die zuständigen Ansprechpartner und Adressen sind auf den Internetseiten der DB InfraGO erhält-
lich: Trassenanmeldung GelV .
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AG 2027
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Gültig ab: 13.12.2026
(7) Datensicherheit beim Kunden und missbräuchliche Verwendung
Nach Erhalt des Zugangs zu pathOS ist der ZB verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen
der ausschließlichen Nutzung durch befugte Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.
Der Kunde verpflichtet sich, pathOS nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
• keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische
oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,
• keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK -Unternehmen, Schutzrechte
(z.B. Urheber - und Markenrechte) zu verletzen,
• nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich -technischen
Regelwerks der DB InfraGO AG (siehe INB) zu verstoßen.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu pathOS nutzerscharf
zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei wiederhol-
ten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgül-
tig.
(8) Mitteilungen des Kunden
Sofern sich beim ZB Zugangs - und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E -Mail-
Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, dies im Kunden-
portal anzupassen und ggfs. die Kundenberatung der DB InfraGO darüber zu informieren. Über den
Superuser muss der ZB eigenständig Berechtigungen anpassen bzw. entfernen.
(9) Systemvoraussetzungen des Kunden
Der ZB ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung des Trassenanmeldesystems notwendigen
technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Einzelheiten und Anforderungen hierzu können dem
Handbuch entnommen werden.