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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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> Kontext: inb 2026 anlage 5 2 > Durchschnittgeschwindigkeit
## **Durchschnittgeschwindigkeit**
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Durchschnittsgeschwindigkeit werden Züge abgegrenzt, die unterschiedliche Endkundensegmente bedienen. Über das Kriterium der
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 10.08.2024
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Durchschnittsgeschwindigkeit wird die steigende Zahlungsbereitschaft der Endkunden bei sinkender Reisedauer abgebildet. Für die Zuordnung zu einem Marktsegment entsprechend der Nachfrage der Endkunden ist die geplante Geschwindigkeit maßgeblich.
Die Abgrenzung der Verkehre verläuft in drei Stufen. Langsame Züge des Fernverkehrs und Hochgeschwindigkeitszüge wurden im Marktsegment Metro Tag als Verkehre mit besonderen Anforderungen identifiziert, weil Züge innerhalb dieser beiden Geschwindigkeitsklassen weitgehend homogene Endkundenbedürfnisse erfüllen. Fernzüge, die schneller als 160 km/h verkehren, müssen besondere Anforderungen an das Rollmaterial erfüllen. Das von ihnen bediente Endkundensegment ändert sich mit weiter steigender Geschwindigkeit nicht mehr signifikant, die Züge sind wettbewerbsfähig mit dem inländischen Flugverkehr. Daher wurde für Verkehre oberhalb der Grenze von 160 km/h ein einheitlicher Preis gebildet. Auch Fernzüge, die mit bis zu einschließlich 100 km/h verkehren, bilden ein vergleichsweise homogenes Marktsegment ab, und stehen im Hinblick auf die Reisegeschwindigkeit etwa in Konkurrenz zum Fernbus, dessen Geschwindigkeit auf Autobahnen ebenfalls auf 100 km/h begrenzt ist. Daher wurde auch für diese Verkehre ein einheitlicher Preis gebildet.
Neben diesen beiden Geschwindigkeitsbereichen weist das Geschwindigkeitsprofil des SPFV vorwiegend Verkehre mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 100 und 160 km/h auf. In diesem Bereich ist nicht von einer schwellenartigen, sondern von einer graduellen Veränderung der adressierten Endkundenbedürfnisse und der intermodalen Wettbewerbssituation auszugehen. Daher wurde für dieses Marktsegment eine linear mit der Geschwindigkeit ansteigende Bepreisung gewählt. Dies verhindert zu einem die wirtschaftliche Gefährdung von Verkehren durch Entgeltsprünge an den Grenzwerten, zum anderen eine Ausrichtung der Fahrplangestaltung an Preisschwellen durch die Zugangsberechtigten.
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In allen Marktsegmenten außer Metro Tag spielt die Reisegeschwindigkeit eine untergeordnete Rolle, so dass diese für eine weitere Differenzierung der Segmente nicht betrachtet wird.
Für die Zuordnung zum Marktsegment Punkt-zu-Punkt darf ein Zug zwischen zwei benachbarten Metropolen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten. Die Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit erfolgt, um das Segment von dem Segment Metro Tag abzugrenzen. Typische Konkurrenzverkehre sind z.B. Punkt-zu-Punkt-Verkehre mit dem Fernbus oder Auto (Richtgeschwindigkeit Autobahn 130 km/h). Da dieses Segmentierungskriterium für Punkt-zu-Punkt-Verkehre immer im Zusammenhang mit den weiteren Segmentierungskriterien Anschluss, Flexibilität und Frequenz gesehen werden muss, bedient dieses Segment auch regelmäßig andere Endkunden als Verkehre, die dem Metro Tag-Segment mit den entsprechenden Geschwindigkeitskriterien zugeordnet werden.
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 10.08.2024
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