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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
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Kontext: inb 2026 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte

Soweit die Zugangsberechtigten für die Aufstellung von Fahrkartenautomaten und Entwerter auf Bestandsinformationen, die benötigt werden, um den FAA anzuschließen angewiesen sind, stellt die DB InfraGO AG vorhandene Unterlagen innerhalb von - acht Wochen zur Verfügung. Die bei der DB InfraGO AG zu den Verkehrsstationen vorhandenen Bestandsinformationen hängen von in der Vergangenheit in den jeweiligen Stationen durchgeführten Bau- und Modernisierungsmaßnahmen ab. Sofern keine hinreichenden Bestandsinformationen vorhanden sind, sind diese von der ausführenden Firma oder vom Planer zu ermitteln (als besondere Leistungen entsprechend HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, besondere Leistungen, Objektliste.

3.2 TSI-Konformität

Nach der EU-Verordnung über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) müssen Fahrkartenautomaten und Entwerter Anforderungen als „Freistehende Objekte“ und ggf. weitere als „Fahrkartenautomaten“ erfüllen.

3.3 Standsicherheit

Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) müssen Bahnanlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hierzu sind u.a. bautechnische Nachweise in Form von Standsicherheitsnachweisen notwendig.

Wird ein bestehender Fahrkartenautomaten und/oder Entwerter durch einen neuen Fahrkartenautomaten und/oder Entwerter mit gleicher Kubatur und Gewicht an gleicher Stelle ersetzt, ist kein erneuter Standsicherheitsnachweis erforderlich. Die Einhaltung ist durch den Aufsteller schriftlich zu bestätigen.

Für neu aufzustellende Fahrkartenautomaten und Entwerter, inklusive Gründung und/oder Befestigung muss durch den Zugangsberechtigten ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden.