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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
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Kontext: inb 2026 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte

  • Es darf keine Änderung in der Funktionalität oder im Design geben, die eine erneute Prüfung oder Zulassung erfordern würde.

2. Normenkonformität

  • Das neue Betriebsmittel muss den gleichen Normen und Vorschriften entsprechen wie das ursprüngliche. Beispielsweise müssen die gleichen DIN-VDE-Normen oder andere anwendbare Standards eingehalten werden.

  • Bei sicherheitsrelevanten Komponenten (z.B. Schutzgeräte, Schutzeinrichtungen) muss die neue Komponente die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

3. Unveränderte Installation

  • Die Umgebung und die Anschlussbedingungen müssen unverändert bleiben. Es darf keine baulichen oder elektrischen Änderungen geben, die eine neue Planung oder Installation erfordern.

  • Der Tausch darf keine Auswirkungen auf andere Betriebsmittel oder den Gesamtbetrieb der Anlage haben.

4. Dokumentation

  • Es ist erforderlich, den Austausch zu dokumentieren, insbesondere im Rahmen von Wartungs- oder Prüfprotokollen. Bei sicherheitsrelevanten Betriebsmitteln (z.B. Maschinen oder Elektroinstallationen) müssen die Dokumentationen aktualisiert werden.

5. Keine neuen Prüfungen notwendig

  • Im Rahmen eines 1:1-Tauschs sind in der Regel keine zusätzlichen Prüfungen oder Abnahmen notwendig, da das Ersatzgerät baugleich ist und die gleiche Funktion übernimmt. Ausnahmefälle könnten entstehen, wenn das Betriebsmittel sicherheitskritisch ist oder wenn gesetzliche Anforderungen eine erneute Abnahme verlangen.

DB InfraGO AG | GF-Personenbahnhöfe | Anforderungen zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwerter | 28.02.2025

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Anlage 1 „Zusammenstellung der Standorte und Spezifikationen der Fahrkartenautomaten“ (Stand 02.2025)

Tabelle mit allen Fahrkartenautomatenstandorten

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