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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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> Kontext: inb 2026 hauptdokument > Datengrundlage für die Feststellung des Bedarfes im Gelegenheitsverkehr
## **Datengrundlage für die Feststellung des Bedarfes im Gelegenheitsverkehr**
Im Januar eines jeden Jahres wird die Bedarfsfeststellung der Mengen für den Gelegenheitsverkehr für die Periode des nachfolgenden Netzfahrplanjahrs (des Jahres “n”), der im Dezember jeweils beginnt, durchgeführt. Dabei werden die Verkehrsmengen aus Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr der letzten beiden abgeschlossenen Fahrplanperioden n-2 und n-3 nach zeitlichen und räumlichen Kriterien herangezogen und auf deren Veränderung der Mengenanteile hin verglichen.
Die für die Feststellung des Bedarfs im Gelegenheitsverkehr verwendete Definition zielt explizit auf den kurzfristigen Gelegenheitsverkehr ab. Hierfür werden alle Trassenanmeldungen außerhalb der Netzfahrplanerstellung mit einer Anzahl von bis zu sieben Verkehrstagen und einem Bestellvorlauf zum 1. Verkehrstag von maximal zehn Arbeitstagen betrachtet und die dazugehörigen Laufwege den Ist-Zuglaufdaten entnommen.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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Aus der Betrachtung werden folgende Trassen der nachfolgend aufgelisteten Zugprodukte ausgeschlossen, die nicht auf den kurzfristigen Gelegenheitsverkehrt zielen. Nicht berücksichtigt werden folgende Zugprodukte:
- Triebfahrzeugfahrten
- Bau-, Mess-, und Probefahrten
- DB Systemtechnik
- Leerreisezüge
- Hilfszüge
Zur Darstellung der Verkehrsmenge im Netz werden jeweils für die Tageszeitintervalle von 06 Uhr bis 22 Uhr (Tag) und von 22 Uhr bis 06 Uhr des Folgetages (Nacht) die Zugzahlen des Gelegenheitsverkehrs für jeden Streckenabschnitt und alle Tage des Fahrplanjahres ermittelt. Für diese Erhebung, getrennt nach Richtung und Gegenrichtung, wird zusätzlich der Medianwert der Zugzahlen ermittelt. Der Median (auch Zentralwert genannt) ist der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt und ist im Besonderen zur Beurteilung von Verteilung mit Streuungen geeignet. Zusätzlich werden für jeden Streckenabschnitt in jedem der beiden Tageszeitintervalle die Auslastung im Fahrplanjahr ermittelt (Berechnungsbasis ist das 90 Prozent-Perzentil der entsprechenden Menge an Zügen). Die Berechnung der Auslastungswerte erfolgt auf Basis der für das jeweilige Tageszeitintervall relevanten Nennleistung ohne baubedingte Einschränkungen. Die Bewertung erfolgt gemäß des Auslastungsgrades der Nennleistung und ist ab einem Wert von 108 Prozent für die Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorhaltung von Kapazitätsreserven relevant. Dieser Prozentwert entspricht der Untergrenze für kritische Betriebsqualität bzw. Überlastung). Für zweigleisige Strecken ist die Auslastungsdarstellung richtungsabhängig. Bei eingleisigen Strecken wird der richtungsunabhängige Wert auf beide Fahrtrichtungen in der Mengendarstellung übertragen.