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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > Ergebnis der Prüfung und Festlegung des Umfangs von Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr nach zeitlicher und räumlicher Struktur
Ergebnis der Prüfung und Festlegung des Umfangs von Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr nach zeitlicher und räumlicher Struktur
Zur Bestimmung des Umfangs von Kapazitätsreserven wird eine mengenbezogene Ermittlung auf Basis des Ergebnisses aus Ziffer 4.2.1.18.1 vorgenommen. Die Tageszeitintervalle, Streckenabschnitte und Richtungen werden getrennt betrachtet. Wenn die Auslastung für einen entsprechenden Streckenabschnitt und Richtung mehr als 108 Prozent der Nennleistung beträgt, werden nach folgendem Verfahren die Zugzahlen für eine Reservierung vorgehalten:
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Ermittlung der Zugzahlen des kurzfristigen Gelegenheitsverkehrs im entsprechenden Streckenabschnitt je Richtung und Tageszeitintervall (Ergebnis aus 4.2.1.18.1)
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Berechnung des Medians des kurzfristigen Gelegenheitsverkehrs im entsprechenden Streckenabschnitt je Richtung und Tageszeitintervall (Ergebnis aus 4.2.1.18.1)
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Vorhaltung von 10Prozent des Medians des kurzfristigen Gelegenheitsverkehrs als reservierte Zugzahl im entsprechenden Streckenabschnitt; Vorhaltung von 30 Prozent des Medians des kurzfristigen Gelegenheitsverkehrs als reservierte Zugzahl auf dem Pilotstreckenabschnitt Löhne – Wunstorf
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Die Rundung erfolgt nach dem kaufmännischen Prinzip. Somit erfolgt eine Reservierung ab einem Median von >= 5 (Ein Median von 5 entspricht einer Vorhaltung von 0,5 Trassen, die auf eine Trasse aufgerundet wird).
Die Ergebnisse der Fahrplanperiode n-2 sowie bekannte Änderungen der Verkehrsströme für die künftige Fahrplanperiode in der baufreien Betrachtung werden mit denen der Fahrplanperiode n- 3 abgeglichen, um festzustellen, ob ein veränderter Bedarf besteht (Rückgang, keine Veränderung, Anstieg). Dies ist dann der Fall, wenn die Ergebnisse zu einer abweichenden Bewertung im Sinne des voranstehenden Verfahrens führen.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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Die ermittelten Bedarfe werden durch Einpassung von zusammenhängenden Fahrlagen über die Streckenabschnitte mit Bedarf an Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr in der entsprechenden Tagesphase (06:00 –22:00 bzw. 22:00-06:00 Uhr) abgedeckt.
Die Struktur der Fahrlagen (Start/Ziel und deren Laufweg) folgt der Mengenstruktur des Gelegenheitsverkehrs im Gesamtnetz. Hierfür werden zwischen geeigneten Betriebsstellen Musterfahrlagen für eine möglichst allgemein gültige Zugcharakteristik mit hoher Masse und leistungsstarkem Antrieb gebildet. Die Auswahl dieser Betriebsstellen erfolgt durch nicht zu kleinteilige, sinnvolle Abschnittsbildung orientiert an verkehrlich bzw. betrieblich geeigneten Betriebsstellen mit Verknüpfungsmöglichkeit von Laufwegen oder der Möglichkeit der Änderung der Zugreihenfolge). Wenn alle drei Kriterien bejaht werden, ist eine geschützte Kapazitätsreserve für den Prozess des Gelegenheitsverkehrs in der darauffolgenden Netzfahrplanperiode zur Verfügung zu stellen.
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