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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > 7.3.1.6.1.8 Behandlung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, in denen Anlagendisponenten eingesetzt werden

7.3.1.6.1.8 Behandlung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, in denen Anlagendisponenten eingesetzt werden

Die DB InfraGO AG setzt in den unter Ziffer 7.3.1.2.4 aufgeführten Serviceeinrichtungen Anlagendisponenten ein. Für die Anmeldung und die Zuweisung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen mit Anlagendisponenten gelten nachfolgende Regelungen:

  • Die Anmeldung von Kapazitäten in diesen Serviceeinrichtungen ist nach Ziffer 7.3.1.6.1.5 zum Netzfahrplan sowie zum Gelegenheitsverkehr möglich.

  • Bei der Zuweisung von Nutzungsobjekten in diesen Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan werden die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit dem Zusatz „AnDi-Gleis“ gekennzeichneten Gleise nicht berücksichtigt.

  • Für jene Gleise, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit dem Zusatz „AnDi-Gleis“ gekennzeichnet sind, erfolgt im Gelegenheitsverkehr bis zu 73 Stunden vor Nutzungsbeginn keine Zuweisung.

  • Ist eine Zuweisung von Nutzungsobjekten im Netzfahrplan gem. Ziffer 7.3.1.6.3.1 bzw. im Gelegenheitsverkehr gem. Ziffer 7.3.1.6.3.2 und Ziffer 7.3.1.6.3.3 nicht möglich, wird auf die Möglichkeit der Anmeldung von Kapazitäten in den „AnDi-Gleisen“ im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs innerhalb von 73 Stunden vor Nutzungsbeginn hingewiesen.

  • Im Gelegenheitsverkehr innerhalb von 73 Stunden vor Nutzungsbeginn übernimmt der Anlagendisponent die Zuweisung von Nutzungsobjekten sowie die Koordination von Nutzungen für die gesamte Serviceeinrichtung. Für die Zuweisung stehen auch die „AnDi-Gleise“ in der Serviceeinrichtung zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt gem. Ziffer 7.3.1.2.4. Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Ziffer 7.3.1.6.2.

  • In Köln Eifeltor übernimmt der Anlagendisponent im Gelegenheitsverkehr die Zuweisung von Nutzungsobjekten sowie die Koordination von Nutzungen für die gesamte

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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Serviceeinrichtung. Für die Zuweisung stehen auch die AnDi-Gleise in der Serviceeinrichtung zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt gem. Ziffer 7.3.1.2.4 und Ziffer 7.3.1.2.4.1. Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Ziffer 7.3.1.6.2.

  • Fehlende oder unplausible Angaben im Rahmen der Anmeldung fordert der Anlagendisponent bei den vom anmeldenden ZB oder dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unverzüglich nach.

Die Liste der Serviceeinrichtungen wird im Internet zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/serviceeinrichtungen

Dem ZB oder einbezogenen EVU steht für alle Serviceeinrichtungen mit Anlagendisponenten optional die Anwendung AnDi Tool zur Verfügung. In Köln Eifeltor ist die Anwendung AnDi-Tool verbindlich zu nutzen (vgl. Ziffer 7.3.1.2.4.1). Das Andi Tool wird im Internet zur Verfügung gestellt unter:

www.dbinfrago.com/andi

Das AnDi-Tool dient der besseren Kommunikation und Darstellung zwischen dem ZB und dem Anlagendisponenten; z.B. hinsichtlich der vom ZB aktuell abgestellten Züge. Bei einem Ausfall des AnDi Tools ist der Anlagendisponent per E-Mail erreichbar. Die E-Mail-Adressen der Anlagendisponenten sind im Benutzerhandbuch aufgeführt.

Die Nutzungsbedingungen für das Infraportal sind als Anlage 3.4.3.1 Bestandteil dieser INB.

Das dazugehörige Benutzerhandbuch wird im Internet zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/infraportal