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> Kontext: inb 2026 hauptdokument > 7.3.2.1.6.1 Anmeldung der Nutzung des Personenbahnhofs
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## **7.3.2.1.6.1 Anmeldung der Nutzung des Personenbahnhofs**
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Die Anmeldung für die Nutzung der Stationen erfolgt ausschließlich über das webbasierte Stationsportal im Internet unter www.dbinfrago.com/stationsportal. Der Aufbau und die Funktionalitäten des Stationsportals werden in einem Anwenderhandbuch beschrieben, das im Internet unter www.dbinfrago.com/stationsportal zur Verfügung steht.
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Anmeldungen für die Nutzung der Personenbahnhöfe für die jeweils kommende Netzfahrplanperiode, die nicht zum Gelegenheitsverkehr erfolgen, müssen unverzüglich nach Abschluss des Trassennutzungsvertrages, spätestens jedoch am 15. Oktober, vorliegen und die nachstehenden Daten, im Folgenden Pflichtdaten genannt, enthalten:
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Je DB InfraGO AG-Kundennummer und Fahrplanjahr „zugbezogene“ Angaben wie
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- Zugnummer,
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- Verkehrszeitraum (Beginn und Ende),
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- Verkehrsleistung (Schienenpersonennahverkehrsdienste (SPNV) im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 ERegG/Schienenpersonenfernverkehrsdienste (SPFV),
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- Abfahrtsbahnhof,
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- Zielbahnhof und – sofern vorhanden – Zwischenziele bzw. via Bahnhöfe (sofern betrieben durch die DB InfraGO AG),
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- Verkehrstageregelung.
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Für Stationshalte im Gelegenheitsverkehr sind darüber hinaus folgende Daten im Rahmen der Anmeldung zu übermitteln:
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- Abfahrtszeit,
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- Ankunftszeit,
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- Angaben der Halteart,
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- ggf. Dampflokbetrieb.
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Ferner können bei der Anmeldung von Stationshalten im Jahresfahrplan als auch im Gelegenheitsverkehr weitere optionale Daten übermittelt werden.
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INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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Fehlende Pflichtdaten fordert die DB InfraGO AG beim ZB unverzüglich nach. Der ZB ist verpflichtet, die Daten innerhalb von drei Werktagen nach Nachforderung zu übermitteln. Übermittelt der ZB innerhalb dieser Frist die Daten nicht, behandelt die DB InfraGO AG die Anmeldung als fehlend.
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Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr sollen regelmäßig 18 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Verkehrstag bei der DB InfraGO AG über das Stationsportal vorgenommen werden. Die DB InfraGO AG ist nur dann zum Aushang eines gesonderten Fahrplans sowie zu weiteren kategoriespezifischen Basisleistungen verpflichtet, wenn der SNV mindestens drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Verkehrstag geschlossen wurde und alle in dieser Ziffer genannten Pflicht- und in Ziffer 3.3.5.5.3 genannten fahrplanrelevanten Daten zum Anmeldezeitpunkt vom ZB zur Verfügung gestellt wurden.
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Sollte eine Anmeldung über das Stationsportal aufgrund eines technischen Ausfalls nicht möglich sein, kann der ZB die Anmeldung auch per E-Mail oder auf schriftlichem Wege vornehmen. Als ein technischer Ausfall gilt nicht eine Störung im Bereich der technischen Ausstattung des ZB. - Die entsprechenden Muster für die Anmeldeformulare können unter www.dbinfrago.com/stations portal abgerufen werden.
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