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> Kontext: inb 2027 anlage 5 2 > Modelle zur uKZ-Ermittlung
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## **Modelle zur uKZ-Ermittlung**
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Die Abgrenzung der zu untersuchenden Kostenblöcke folgt der Diskussion, die auf europäischer Ebene zu den Inhalten der uKZ stattfindet.
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Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 13.12.2026
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Redaktionsstand: 14.12.2025
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Als uKZ-relevant lassen sich demnach die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb, IH-Strecke sowie AfA Strecke (bzw. Invest Strecke) ermitteln. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/909 der EU-Kommission liegt die erste Rechtsvorschrift vor, die die Berechnung und die Inhalte der uKZ konkretisiert. Das erläuterte Vorgehen beruht auf dieser Rechtsvorschrift. Von den oben genannten Kostenblöcken werden die Kosten des Fahrplans als Bestandteil der uKZ explizit in Art. 3 (4) d) erwähnt. Dass der Ansatz der Kostenblöcke IH und AfA Strecke verordnungskonform ist, lässt sich herleiten. So sind zum einen beide Kostenblöcke nicht explizit in der Auflistung der nicht geltend zu machenden Kosten des Art. 4 enthalten. Zum anderen wird in Art. 3 (4) d) der Ansatz von Kosten, die aus dem zugbetriebsbedingten Verschleiß von Gleisen und Weichen in Punktinfrastrukturen (Betriebsknoten) resultieren, als möglicher Bestandteil der uKZ zugelassen. Daraus ergibt sich, dass auch die Verschleißkosten des Streckennetzes, die sich in den Kostenblöcken IH und AfA Strecke wiederfinden, Bestandteil der uKZ sind. Der Ansatz des Kostenblocks Betrieb wird im Rechtsakt nicht ausdrücklich behandelt. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass eine Mehrung an Trassenkilometern zu steigenden fahrdienstlichen Handlungen und in Tendenz somit zu steigenden Aufwendungen für das Betreiben der Infrastruktur führt. Der Ansatz, den Kostenblock Betrieb auf uKZ-Anteile zu analysieren, ist somit gerechtfertigt.
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Um diese Kostenblöcke in dem ermittelten Aufsatzpunkt zu identifizieren, muss dieser weiter detailliert werden. Dies geschieht in Anlehnung an den Betriebsabrechnungsbogen (BAB), mit dessen Hilfe sich der Aufsatzpunkt in detailliertere Unterpositionen primärer und sekundärer Kostenarten unterteilen lässt. Die Position „Summe Belastung aus Kostenstellen eigener BUKR“ lässt sich darüber hinaus mit Hilfe der Kostenstellenrechnung nach den leistenden RKOST auswerten.
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