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Orchestrator/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-anlage-5-7-2-1-data/006-1-zielsetzung.md
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ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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> Kontext: inb 2027 anlage 5 7 2 1 > 1 Zielsetzung
|*|(23)|Ein Verspätungsdatensatz enthält Informationen zum Entstehungsort und|**Verspätungs-**|
|---|---|---|---|
|*||Entstehungszeitpunkt, zur Verspätungshöhe sowie die betroffene Zugnum-|**datensatz**|
|*||mer. Er kann ergänzt sein um die Angabe einer verursachenden Zugnummer.||
|*<br>*<br>*|(24)|Ein Verspätungsfall ist die kodierte Zusatzverspätung unabhängig von ihrem<br>Ausmaß.|**Verspätungs-**<br>**fall**|
|*|(25)|Verspätungsgründe beschreiben die im Bahnbetrieb wirkenden primären und|**Verspätungs-**|
|*||sekundären Gründe von Zusatzverspätungen. Sie werden als verspätungsbe-|**gründe**|
|*||gründender Umstand (VU) bezeichnet und als Kodierung numerisch erfasst.||
|*<br>*<br>*<br>*|(26)|Zugfolgeverspätungen sind allein aus der Regelung der Reihenfolge zweier<br>Züge entstehende Zusatzverspätungen. Sie werden mit den Kodierungen 91<br>und 92 erfasst.|**Zugfolgever-**<br>**spätung**|
|*|(27)|Zuordnen ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit einer Verspätungs-|**Zuordnung**|
|*||begründung.||
|*<br>*<br>*|(28)|Zusatzverspätung ist die am Zugbeginn oder die zwischen zwei Fahrzeit-<br>messpunkten entstandene Verspätung.|**Zusatzver-**<br>**spätung**|
|*|(29)|Zuschreiben ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit der festgelegten|**Zuschreiben**|
|*||Zuständigkeit der am Betrieb Beteiligten. Die Information ist entweder in der||
|*||Kodierung selbst enthalten oder sie wird aus der angegebenen verursachen-||
|*||den Zugnummer abgeleitet.||
|*||||
|*<br>*|**3**|**Regeln der Zusammenarbeit**||
|*|(1)|Grundlage des Kodierprozesses ist die konstruktive Zusammenarbeit aller am|**Grundlage**|
|*<br>*<br>*<br>*<br>*||Betrieb Beteiligten.<br>Sie verpflichten sich zur möglichst korrekten Ermittlung und Zuordnung der<br>Gründe von Zusatzverspätungen. Sie informieren aktiv, frühzeitig, unvorein-<br>genommen und wahrheitsgemäß und unterstützen sich gegenseitig.||
|*|(2)|Die Betriebszentralen (BZ) und die Netzleitzentrale (NLZ) der DB InfraGO AG|**Weisungsfrei-**|
|*||haben die Aufgabe, unabhängig und vorurteilsfrei die Korrektheit der Kodie-|**heit**|
|*<br>*<br>*<br>*<br>*<br>*<br>*<br>*||rung zu prüfen und herzustellen.<br>Der Richtlinie 048.2002 der DB InfraGO entsprechend sind ihre Mitarbeiten-<br>den, zu deren Aufgabenspektrum die Umkodierung von Verspätungsgründen<br>gehört, in der Ausübung ihrer Fachkunde auf diesem Gebiet weisungsfrei. Sie<br>obliegen keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitenden und Führungskräf-<br>ten, ausgenommen Weisungen der Stelle, die diese Richtlinie herausgibt (re-<br>gelwerksgebende Stelle).||
|*||Sie sind verpflichtet, die Umkodierung als unabhängige Entscheidung zwi-||
|*||schen den am Betrieb Beteiligten durchzuführen. Mitarbeitende, die die Erst-||
|*||kodierung und Validierung vorgenommen haben, entscheiden nicht deren||
|*||Umkodierung.||
|*<br>*<br>*<br>*|(3)|Eine unabhängig entschiedene Kodierung ist verbindlich und gilt für alle am<br>Betrieb Beteiligten. Das gilt auch für Kodierungen, wenn für diese kein Umko-<br>dierungsantrag gestellt wurde.|**Feststellung**<br>**am Ende des**<br>**Kodierprozes-**|
||||**ses**|