Files
Orchestrator/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-anlage-5-7-2-1-data/013-fristen.md
T
ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2026-06-30 21:19:25 +02:00

3.6 KiB
Raw Blame History

domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
domain tool scope tags owners contact component_type source source_version meta_fingerprint url part kind parent_url parent_hash section ziffer chunk_index chunk_fingerprint last_updated review_status review_notes content_hash
regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf Fristen chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf 5a400e356df803bb Fristen 13 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 5ad25f4e9608a6ae

Kontext: inb 2027 anlage 5 7 2 1 > Fristen

  • (6) Das Zugpersonal meldet dem Fdl die zur vollständigen Kodierung notwendi- Aufgaben * gen Informationen zu Verspätungsgründen, die in der Zuständigkeit des EVU Zugpersonal * liegen. * (7) Für die Kodierung relevante Informationen, die nur der Leitstelle des EVU Aufgaben E- * vorliegen, sind den Disponierenden der BZ mitzuteilen. Sie geben diese In- VU-Leitstellen * formationen an die Fdl weiter oder verarbeiten sie direkt. * * (8) Erhalten die Kodierenden in Anwendung von Abschnitt 3(1) keine konkreten Keine Mel- * Informationen über Zusatzverspätungen, die in die Zuständigkeit des EVU dung EVU * fallen, werden diese mit der Kodierung 57 (Keine Meldung durch EVU) ko* diert. * * * 5.2 Validierung * (1) In der Validierung werden Vollständigkeit und Plausibilität der Verspätungs- Definition * kodierungen im Leitsystem hergestellt. Sie beginnt mit der Entstehung des * Verspätungsdatensatzes und endet, mindestens 24 Stunden danach, mit Ab* lauf des Folgetages. * * (2) Die Validierung erfolgt durch Mitarbeitende der BZ, der NLZ sowie der be- Durchführende troffenen Stellen. Sie ziehen bei Bedarf und im Rahmen der aktuellen Ver* * fügbarkeiten weitere Mitarbeitende zur fachlichen Beurteilung hinzu. * (3) Liegen neue Erkenntnisse über Verspätungsgründe vor, wird die Kodierung Neue Erkennt- * im Leitsystem durch Kodierende der BZ oder NLZ geändert. nisse * * (4) Die Abläufe während der Validierung bedürfen, außer bei der Nutzung von Formfreiheit * DV-Systemen, keiner besonderen Form. * (5) Sind nach einer Erstkodierung weitere Untersuchungen zur Klärung der Zu- Kodierung 96 * ständigkeit zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisen- Anordnung * bahnverkehrsunternehmen (EVU) erforderlich, kann durch die NLZ oder mit NLZ * deren Zustimmung die Kodierung 96 (Anordnung NLZ Weitere Untersu* chung erforderlich) angeordnet werden. * Die Klärung erfolgt gemeinsam durch die BZ und die NLZ unter Einbezie* hung der jeweils betroffenen Stellen. Die Zusatzverspätung muss vor Ab* schluss des Kodierprozesses der korrekten Kodierung zugeordnet sein. * * (6) Mit dem Ende der Validierungsphase erfolgt die Bereitstellung der Daten für Ende * die Umkodierungsphase im DV-System KODA. Eine Änderung darf von da * an nur noch als Umkodierung oder als Korrektur erfolgen. * * * 5.3 Umkodierung * (1) Umkodierung ist die Änderung einer Kodierung nach Abschluss der Validie- Definition * rungsphase. Die zur Umkodierung gehörenden Prozessschritte dienen der * Klärung weiterhin strittiger Kodierungen. * * (2) Wird umkodiert, wird die Änderung sowohl im DV-System KODA dokumen- Änderung der * tiert als auch im Leitsystem vorgenommen. Sie kann zeitversetzt erfolgen. Kodierung * * Antragstellung * * Umkodie-