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Orchestrator/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-hauptdokument-data/282-gesicherte-durchfahrten.md
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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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> Kontext: inb 2027 hauptdokument > Gesicherte Durchfahrten
## **Gesicherte Durchfahrten**
Ergibt sich aus einer Einzelgrenzlastberechnung die Notwendigkeit an Signalen, die die Zugfolge regeln, gesicherte Durchfahrten zu planen entscheidet die DB InfraGO AG über die Gewährung der gesicherten Durchfahrt nach den im Folgenden dargestellten Kriterien:
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- Bei Strecken mit einer Auslastung bis zu 35 % werden gesicherte Durchfahrten gewährt, wenn für das betroffene Fahrplanjahr das bekannte/ zu erwartende Betriebsprogramm trotz der Gewährung einer gesicherten Durchfahrt möglich bleibt und keine anderen Züge behindert werden.
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- Bei Strecken mit einer Auslastung über 35 % können gesicherte Durchfahrten gewährt werden, wenn die Vorgaben nach vorstehender lit. a) erfüllt werden und wenn nicht an mehr als zwei direkt aufeinander folgenden Signalen gesicherte Durchfahrten benötigt werden. Eine weitere gesicherte Durchfahrt auf dem Laufweg des Zuges darf frühestens am dritten diesen Signalen vorangehendem oder folgendem Signal erforderlich werden. Ausnahmen hiervon sind im Falle von zwei oder mehr arbeitenden Triebfahrzeugen im Einzelfall möglich.
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- Für überlastete und voraussichtlich in naher Zukunft für überlastet erklärte Schienenwege nach Ziffer 4.6 werden gesicherte Durchfahrten nicht zugelassen.
Eine tabellarische Übersicht mit den Auslastungsgraden wird im Internet als Bestandteil dieser INB zur Verfügung gestellt:
www.dbinfrago.com/grenzlast
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
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## **Anzuwendende Regeln nach der Trassenzuweisung**
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## **Regeln für die Trassenänderung durch den ZB**
Zu den Regeln für Änderungen durch den ZB, siehe Ziffer 5.6.1.
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