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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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> Kontext: inb 2027 hauptdokument > Flächen für Fahrausweisautomaten und Entwerter
## **Flächen für Fahrausweisautomaten und Entwerter**
Die RNI stellt dem EVU/ZB ausschließlich zum Zweck des Fahrausweisvertriebs Flächen für Fahrausweisautomaten, Entwerter und Einrichtungen zum elektronischen Fahrausweisvertrieb in der Station (Bahnsteige und Zuwegungen) kostenfrei zur Verfügung. Die Anzahl der Stellflächen für Fahrausweisautomaten und Entwerter eines E-VU/ZB ist auf zwei Automaten und zwei Entwerter bzw. Einrichtungen zum elektronischen Fahrausweisvertrieb je im Regelverkehr genutzten Bahnsteig beschränkt. Hierüber wird zwischen dem EVU/ZB und dem örtlich zuständigen RegioNetz eine Flächenvereinbarung geschlossen. Das EVU/der ZB ist berechtigt, die vereinbarten Flächen einem von ihm beauftragten Unternehmen zu Zwecken des Fahr-ausweisvertriebs zu überlassen. Die RNI ist vor Abschluss eines Überlassungsvertrages hierüber zu unterrichten. Alle Kosten für Aufstellung, einschließlich Stromanschluss, Standortänderungen, Betrieb, anfallende Energiekosten und Abbau bei Vertragsende, sowie aller weiteren Kosten, die mit der Überlassung von Flächen zum Zwecke des Fahrausweisvertriebs in Zusammenhang stehen, trägt das EVU/der ZB.