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22. Dezember 2022, 14:05 Uhr

Wir als DB Netz AG möchten aus gegebenem Anlass auf die Regeln der Ril 408.2652 Absatz 2 hinweisen:

„Wenn der Zug an einer LZB-Blockstelle, deren Standort durch ein Hauptsignal gekennzeichnet ist, aufgrund eines LZB-Haltes zum Halten gekommen ist, gilt Folgendes:

(1) Zeigt die Führerraumanzeige den LZB-Auftrag "LZB-Fahrt" (Vsoll > 0 km/h) darf der Triebfahrzeugführer nur dann ab- oder weiterfahren, wenn der am Hauptsignal gezeigte Signalbegriff diesem LZB-Auftrag nicht widerspricht. Falls die LZB-Führerraumanzeige den LZB-Auftrag "LZB-Fahrt" und das am Standort der LZB-Blockstelle befindliche Hauptsignal den Signalbegriff Hp 0 zeigt, muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter verständigen und nach dessen Anweisungen handeln.

(2) Der Fahrdienstleiter ordnet dem Triebfahrzeugführer mündlich an, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung bestätigen.

(3) Wenn in der Folge zur Entlassung aus der LZB die Bedienung der Befehlstaste erforderlich ist, muss der Triebfahrzeugführer beim Fahrdienstleiter einen Befehl 14.9 anfordern.

(4) Anschließend erteilt der Fahrdienstleiter die Zustimmung zur Fahrt."

Weitere Informationen zu den betrieblich-technischen Regelwerken finden Sie unter nebenstehendem Link.

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