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08\. Mai 2025, 13:10 Uhr
Bislang wurde ausschließlich für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt **innerhalb** des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO AG ausgefallen sind, kein Stornierungsentgelt oder Entgelt für Nichtstornierung in Rechnung gestellt. Diese Entgeltregelung wird ab dem 12.05.2025 auf Ausfälle aufgrund höherer Gewalt **auf fremder Infrastruktur,** d. h. außerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO AG, ausgeweitet. Hierfür wird eine neue unterjährige Entgeltregelung in den INB 2025 in den Kapiteln 5.6.3.3 und 5.6.4 sowie ein neuer IT-unterstützter Meldeprozess eingeführt.
Voraussetzung für die Nichtbepreisung des Zugausfalls bei höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ist die Meldung der ausgefallenen Trasse mit Informationen über Störungsursache und Störungszeitraum im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO AG. Neben einer händischen Eingabe von einzelnen ausgefallenen Trassen kann der Zugangsberechtigte auch eine Liste mit ausgefallenen Trassen im Rechnungsbahnhof hochladen. Voraussetzung für die Meldung im Rechnungsbahnhof ist die Zuordnung der Rolle „Rechnungsbahnhof Ausfallmeldungen“ in der Nutzerverwaltung des NetzCockpits.
Zusätzlich zur Meldung der ausgefallenen Trassen muss der Zugangsberechtigte einen Nachweis erbringen, dass die Trassen aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ausgefallen sind. Der vom Zugangsberechtigten ausgefüllte Nachweis mit Bestätigung des fremden Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt ist im Rechnungsbahnhof hochzuladen. Das Formular für den Nachweis steht den Zugangsberechtigten als Download im Rechnungsbahnhof in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.
Nachfolgend werden die gemeldeten ausgefallenen Trassen sowie die Bestätigung des fremden EIU über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt seitens der DB InfraGO AG überprüft. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die ausgefallenen Trassen in der nächstmöglichen Monatsabrechnung korrigiert und entgeltfrei gestellt. Ist die Meldung der ausgefallenen Trassen bzw. der Nachweis unplausibel oder unvollständig, wird der Antrag seitens der DB InfraGO AG im Rechnungsbahnhof abgelehnt.
Die Meldung der ausgefallenen Trassen ist ab dem 12.05.2025 im Rechnungsbahnhof möglich. Die neuen Entgeltregelungen bezüglich der Nichtbepreisung von ausgefallenen Trassen aufgrund höherer Gewalt außerhalb der INB der DB InfraGO AG (Kapitel 5.6.3.3 und 5.6.4 der INB 2025) sind noch nicht von der Bundesnetzagentur genehmigt worden, werden aber am 12.05.2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt.
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Für technische Fragen wenden Sie sich an:
[ Rechnungsbahnhof@deutschebahn.com ](mailto:Rechnungsbahnhof@deutschebahn.com "E-Mail")
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[ 20250502_Entgeltfreie Stornierungen aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur PDF | 741,4 KB ](/resource/blob/13374136/4a7680d6f5aaaf8e10ac8305d6c05d64/20250502_Entgeltfreie-Stornierungen-aufgrund-hoeherer-Gewalt-auf-fremder-Infrastruktur-data.pdf "Es wird eine Datei heruntergeladen")
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