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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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25. Juni 2026, 13:20 Uhr

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2026 zur Unvereinbarkeit der sogenannten Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr mit EU-Recht hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Verfahren zur Aufhebung ihrer bisherigen Genehmigungen der Trassenentgelte für 2025 und 2026 sowie zur Neubescheidung der Entgeltanträge eingeleitet.

Das BMV hat entschieden, das weitere Verfahren zur Abstimmung des Entwurfs der Richtlinie zur Trassenpreisförderung im SPFV auszusetzen. Hintergrund ist, dass die zu erwartenden Rückerstattungen die für die Förderung vorgesehenen Haushaltsmittel deutlich übersteigen, weshalb eine Förderung nicht mehr angezeigt sei. Auch die im Entwurf der Förderrichtlinie nach Hinweisen des Bundesrechnungshofs vorgesehene Bedarfsprüfung ergäbe unter Berücksichtigung der verminderten Trassenentgelte keinen Förderbedarf mehr.

Weiterführende Informationen

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Neue Trassenpreise für 2025 und 2026 beantragt

Durch den neuen Entgeltantrag kommt es für 2025 gegenüber den ursprünglich genehmigten Entgelten zu einer Belastung im Schienenpersonennahverkehr von +10,2 Prozent und zu einer Entlastung von -19,0 Prozent im Schienenpersonenfernverkehr und -12,9 Prozent im Schienengüterverkehr.

Neue Trassenpreise für 2025 und 2026 beantragt

Durch den neuen Entgeltantrag kommt es für 2025 gegenüber den ursprünglich genehmigten Entgelten zu einer Belastung im Schienenpersonennahverkehr von +10,2 Prozent und zu einer Entlastung von -19,0 Prozent im Schienenpersonenfernverkehr und -12,9 Prozent im Schienengüterverkehr.