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12\. Dezember 2024, 15:50 Uhr
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Die DB InfraGO AG hat, wie in der [Kundeninformation am 08. Mai 2024](/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2024-KW19-Verfahren-Graffiti-Entfernung-12852060) angekündigt, die von den Zugangsberechtigten (ZB) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zugesandten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbare Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie der entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren gesichtet und bewertet. Im Oktober fand ein Termin mehrerer EVU und dem EBA zur mobilen Graffiti-Entfernung statt. Das vorgeführte und im Folgenden beschriebene Verfahren wurde von Seiten der Behörde als geeignet angesehen, sodass eine Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann.
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Verfahrensbeschreibung:
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* Auslegen einer Polyethylenfolie (PE Folie) im Bereich der zu behandelnden Stelle. Dabei wird die Folie unter dem Wagenkasten bis zum Schienenkopf gezogen.
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* Auf die PE Folie wird zusätzlich ein Malervlies ausgelegt
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* Auf das Malervlies werden bündig rechteckige Maurerkübel gestellt. Diese werden abschließend mit waschbaren Matten ausgelegt.
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* Nach Anwendung der Graffitireiniger, wird der behandelte Lack mit einem Drucksprüher mit klarem Wasser neutralisiert. Die Neutralisation ist möglichst wassersparend durchzuführen.
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* Rückbau der Einsatzstelle und Verstauen aller eingesetzten Stoffe und Abfälle im Einsatzfahrzeug. Eine Lagerung von flüssigen wassergefährdenden Stoffen auf DB InfraGO AG Gelände ist nicht zulässig.
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Rahmenbedingungen:
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* Bei dem Verfahren werden alle Flüssigkeiten und Schlämme in den ausgelegten waschbaren Matten aufgesaugt, so dass keine flüssigen Schlämme anfallen.
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* Die mobile Graffiti-Entfernung ist auf max. 220 L (Wasser zur Neutralisation und Reiniger) pro Einsatzstelle begrenzt.
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* In Wasserschutzgebieten ist vom beantragenden EVU zusätzlich die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde einzuholen und der DB InfraGO AG vorzulegen.
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* Soll ein von dem oben beschriebenen abweichendes Verfahren angewendet werden, so ist die Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG mit ausreichendem Zeitvorlauf vorzulegen.
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Die DB InfraGO AG beabsichtigt dieses Verfahren zur Graffiti-Entfernung, welche die Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz erfüllen, im Rahmen der INB 2025/26 vom Verbot nach Ziffer 3.3.4.8 auszuschließen. Dies soll unterjährig im ersten Halbjahr 2025 in die INB 2025 aufgenommen werden.
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Weiterhin gilt, dass ZB und EVU, sofern noch nicht erfolgt, ihre konkreten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbaren Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie ggfs. die entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren, vor beabsichtigter Graffiti-Entfernung in Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG an folgende Email-Adresse [umweltinformation.dbinfrago@deutschebahn.com](mailto:umweltinformation.dbinfrago@deutschebahn.com) übersenden.
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### Weiterführende Informationen
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Kontakt
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Bitte wenden Sie sich an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen in der Kundenberatung.
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Links
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[ Anlagenportal Netz ]( https://apn.noncd.db.de/APN2020.Startseite
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Bitte wenden Sie sich an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen in der Kundenberatung.
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