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24. November 2022, 13:58 Uhr

Für das Befahren folgender Strecken (auch Teilabschnitte/Transitverkehre) ist der Netzzugang Schweiz erforderlich:

  • Weil (Rhein) Basel Bad Bf Grenzach,
  • Basel Bad Rbf Basel Bad Bf,
  • Basel Bad Bf Lörrach,
  • Erzingen (Baden) Schaffhausen Singen (Htw) und
  • Konstanz Kreuzlingen/Kreuzlingen Hafen

Diese Strecken gehören ganz oder teilweise zum Netz der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet.

Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), welches nicht selbst über den Netzzugang Schweiz verfügt, kann bei der Trassenbestellung im Beiblatt zur Trassenanmeldung folgendes erklären: Ein anderes, in der Schweiz netzzugangsberechtigtes EVU, kann auf dem Anteil der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet die EVU-Verantwortung übernehmen. Dies setzt eine entsprechende vertragliche Grundlage zwischen den beiden beteiligten EVU voraus. Diese Erklärung im Beiblatt zur Trassenanmeldung kann als Pauschalerklärung für ein ganzes Fahrplanjahr oder für Einzelfahrten erfolgen.

Ab 11.12.2022 gilt für die Abgabe von Pauschalerklärungen mit Gültigkeit ab dem Fahrplanjahr 2023, dass zusätzlich zum Beiblatt eine Bestätigung des in der Schweiz verantwortlichen EVU bzgl. der Verantwortungsübernahme eingereicht werden muss.

Unter dem nebenstehenden Link finden Sie weitere Informationen zum Netzzugang Schweiz, die dort gültigen Allgemeinen Infrastrukturnutzungsbedingungen sowie das Beiblatt zur Trassenanmeldung und eine Vorlage zur Bestätigung der Verantwortungsübernahme.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

infra.ch@deutschebahn.com

Links

Strecken in der Schweiz

Auf Grundlage der Staatsverträge zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1852 ff betreibt die DB AG Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet. Die DB InfraGO AG führt den Betrieb unter Wahrung der Schweizer Hoheitsrechte.

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