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12. März 2026, 13:30 Uhr

Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans.

Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 unserer Infrastrukturnutzungsbedingungen 2027(INB 2027) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2027 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in der Netzfahrplanperiode 2027 erforderlich sind.

Sollten Kund:innen bei der Einstufung Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, besteht die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Ausgenommen sind Gleise, die bereits im März 2025 in der Marktkonsultation für die Netzfahrplanperiode 2027 enthalten waren.

Die Stellungnahme kann unter der Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen bis zum 02. April 2026 per E-Mail eingereicht werden:

eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com

Downloads

Eigenbedarf Netzfahrplan 2027 n-1 in 2026 für Marktkonsultation XLSX | 235,0 KB

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