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21\. September 2023, 13:45 Uhr
Die DB Netz AG veröffentlicht am **21.09.2023** unterjährige Änderungen zu den NBN 2023 und 2024 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
Ziffer 5.11: „Förderung des Bundes im SPFV“
Der Bund plant, die Trassenpreise im SPFV ab 01.10.2023 anteilig zu fördern. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die Änderungen treten zum **01.10.2023** gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft.
Die vorläufige Inkraftsetzung ist erforderlich, da die Fördermaßnahme bereits zum 01.10.2023 beginnen soll, die erforderliche Genehmigung seitens der EU-Kommission jedoch erst Anfang Oktober erwartet wird. Ein Einhalten der Fristvorgaben nach § 19 Abs. 2 und 5 würde daher eine wesentliche Beeinträchtigung insbesondere der Ziele 1 und 2 der Regulierung gemäß § 3 darstellen.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum **23.10.2023** die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
[Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com](mailto:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com "Wird in einem neuen Tab geöffnet")
### Weiterführende Informationen
Kontakt
Bitte wenden Sie sich an Ihre:n Kundenberater:in
Links
[ Aktuelle Stellungnahmeverfahren ](/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/nutzungsbedingungen/aktuelle_stellungnahmeverfahren)
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Stellungnahmeverfahren zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) sowie den dazugehörigen Regelwerken.
[ INB ](/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/nutzungsbedingungen/INB)
Infrastrukturnutzungsbedingungen
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