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12. Dezember 2025, 15:32 Uhr

Die vollständige Liste der Entgelte finden Sie unter nebenstehendem Link.

Basierend auf den nun genehmigten Entgelten des SGV, haben wir zudem einen SGV-Fördersatz in Höhe von 26,5 Prozent beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser wurde bereits genehmigt und gilt ab 14. Dezember 2025.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der genehmigten Entgelte auf die Trassenanmeldungen für das Fahrplanjahr 2025 / 2026 zu bewerten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, erhalten Sie fünf Werktage, in denen Trassen kostenfrei storniert werden können.

Das Zeitfenster beginnt am 15. Dezember 2025 um 0 Uhr und endet am 19. Dezember 2025 um 23.59 Uhr. Die in diesem Zeitraum getätigten Stornierungen werden nicht bei der Ermittlung der Stornierungsquote nach den Ziffern 3.3.4.4.3 lit. a) und 4.2.1.9 berücksichtigt. Die Entgelte für Änderungen und Nichtstornierungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden regulär abgerechnet.

Für alle Stornierungen, die außerhalb des Zeitfensters vorgenommen werden, werden die regulären Stornierungsentgelte gem. INB 2026 erhoben.

Über weitere Änderungen bei den Entgeltgrundsätzen werden wir Sie zeitnah informieren.

  • Im Beschluss der BNetzA wird eine Steigerung von 5,8 Prozent angegeben. Dieser Wert beinhaltet nicht die gesamte durchschnittliche Steigerung über alle Subsegmente des SGV.

Weiterführende Informationen

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Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

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Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026

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