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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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page www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2026-KW5-Gelegenheitsverkehr-im-Netzfahrplan-2027-13734108 2026-06-26 approved 0b64e20b33347594 einfachbahn@deutschebahn.com cf9d7af3f22a9c27

29. Januar 2026, 13:45 Uhr

§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den GelV innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den INB 2027 in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.

Daher veröffentlichen wir am Freitag, 30. Januar 2026 die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des GelV, die Kartendarstellung der Laufwegsabschnitte und die Kartendarstellung für die nach Ziffer 4.2.18.2 zugrundeliegenden Bedarfsmengen für den Netzfahrplan 2027 gemäß Ziffer 4.2.1.18.3 der INB.

Sie haben bis zum 13. Februar 2026 die Möglichkeit, uns zu den veröffentlichten Bedarfen und ggf. hiervon bislang nicht erfassten oder zukünftig zusätzlich erforderlichen oder strukturell veränderten Bedarfen Rückmeldung per E-Mail an die Adresse gelv2nfpl@deutschebahn.com zukommen zu lassen.

Für weitere Details nutzen Sie bitte den weiterführenden Link auf unsere Homepage.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

gelv2nfpl@deutschebahn.com

Links

Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan

Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Abschnitts 4.2.1.18 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

gelv2nfpl@deutschebahn.com

Vorhaltung von Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan

Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan (Regelungskonzept und Fahrlagen zum Download).

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Abschnitts 4.2.1.18 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).